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Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts · 1845-05-11 · Heft 19 (11.5.1845) · page 3

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Journal
Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
Volume
6 (1845)
Issue
Heft 19 (11.5.1845)
Date
1845-05-11
Page
– (sequence 3)
Language
German
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147 ganz auf natürlichem Wege — bewirkte Erleuchtung der Religionsstr'fter und Propheten die Rede ist. Da aber von dem menschlichen Bewußtsein Nichts gefaßt werden kann, was über die eingenommene Stufe seines Erkennens hinausgeht, so mußten auch die Propheten neben ihren absolut reinen Vorstellungen wie die Lehre von einem einigen und geistigen Gott, von der Heiligkeit des Sittengesetzes, von der Fortdauer des Geistes, und der rechten Weise, Gott zu verehren, welche sie deutlich ge- .nug verkündet, noch manche nur relativ gültige Wahrheiten und Zeit-Vorstellungen aufnehmen. *) Wir hätten demnach im Iudenthnm einen ewigen Gehalt: seine reinen Vorstellungen von Gott, namentlich seinen Monotheismus, (wodurch es zugleich seine eigenthumliche Stellung, seine Erhabenheit über alle andere Religionen des Alterthums bekundet, und der Sittlichkeit die festeste Grundlage giebt), und alle die Zeremonien, welche diese Lehre lebendiger im Gemnthe machen, oder sich auf die Gründung und Geschichte der israelitischen Religionsgemeinde, als die Trägerin jener Lehre, beziehen, wie der Gottesdienst, der Sabbath, die Feste u. a. und neben diesem Ewigen ein Wechselndes und Vergängliches, nämlich die ber'genn'schlen Zeitvorstellungen, ingleichen diejenigen Zeremonien, welche nur der Denknngs- und Gefühlsweise einer früheren Zeit zum Ausdrucke dienen konnten. Das Prinzip der Reform wäre demnach doch nichts Anderes, als einerseits das einer ewigen Fortbildung, einer steten Entwickelung und Veredlung der zeitlichen Lehren und Gesetze der Schrift mittelst des ewig fortschreitenden Geistes der Menschheit, der'ja auch die Zudenheit umschlingt, also ein Prinzip der Bewegung, des Wandels und des Wechsels, andererseits aber auch ein Prinzip der Stabilität, des unverrücktcn Stillstandes und Festhaltens hinsichtlich derjenigen Lcbrcn und Gesetze, die absolut wahr und göttlich sind, und ewig die Grundlagen und Grnnd-Aeußerungen unserer Religion bilden werden. So den Offenbarungsbegriff gefaßt ist die von dem Verfasser vorgenommene Scheidung des Politischen und Religiösen eine vollkommen berechtigte, und wenn auch nicht zum Prinzip der Reform geeignet, doch von großem und vielumfassendem Umfang hinsichtlich des Inhalts derselben, besonders m *) Hierüber hat auch Formstecher in seinem Buche „die Religion des Geistes" viel Treffendes gesagt. der scharfen Durchführung, welche der Verfasser ihr zu geben wußte. Sind wir nun im Prinzip der Reform weiter gc gangen als der Verfasser, so wollen wir hingegen nicht verhehlen, daß wir ihm in seinen freisinnigen Aeußerungen über Ehen mit Nichtjuden, nicht ganz zu folgen vermögen. Es scheint uns nämlich doch Erwägung zu verdienen, daß das streng-kirchliche Christenthum dogmatisch sich sebr wesentlich vom Judenthum unterscheidet, daß auch das rationalistische ihm dadurch auf eine sehr empfindliche Weise entgegengesetzt ist, daß es nur in den Urkunden des christlichen Glaubens die religiös-sittliche Lebre findet; daß ferner die Versuchungen zur Annahme des christlichen Glaubens bei den Kindern aue solcher Ebe doch vielfältig, ja wenn der Mann der christliche TSeit ist, auch für die Mutter eristiren dürr ten, und daß endlich doch bei einer so großen Verschr'e denbeit des Denkens über die höchste Angelegenherr des Menschen, wie es bei der dermaligen vorhandene:'. Stellung beider Religionen nun einnral nicht anders möglich ist, ein Band der vollen Liebe und Hingebung, wie das der Ehe sein sollte, nicht hergeirellt werden würde; und wenn auch diese Umstände den iftaelirrschen Religionslehrer nicht berechtigen, die Einsegnung solcher Eben zu verweigern, so dürften sie idn doch abhal ten, sie zu empfehlen und anzurathen. Schließlich können wir es uns nicht versagen, eine Aeußerung des Verfassers in der Vorrede zu feiner Schrift mitzutheilcn: „Wenn wir — bemerkt er — dre Umgebung so mancher unserer vollen Ueberzeugung rrach als falsch und unreligiös nachgewiesenen Vorstellungen des rabbinischen Judenthums mit allem Ernste und Nachdruck fordern, so fordern wir sie nicht deßhalb, werl wie Hr. Frankel und Consorten insinuiren, dieselben einem völligen Aufgehen in das Staats - und Volksleben hinderlich, weil sie mit der Emanzipationsßorderung unverträglich sind: sondern wir fordern sie lediglich aus innern nöthigen Gründen der Wahrheit und der Religion die gebieterisch und rücksichtslos ihre Anfgebung verlangen z wir fordern sic im ausschließlichen reinen Interesse der Wahrheit und der Religion, und würden sie mir nicht minderem Ernst und Nachdruck fordern, wenn diese Vorstellungen eben die ausschließende Bedingung der Emanzipation wäre."

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