Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
- Journal
- Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
- Volume
- 6 (1845)
- Issue
- Heft 19 (11.5.1845)
- Date
- 1845-05-11
- Page
- – (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 92% known words query
- IRI
…/2566751-2566964-2566983--1436-2569213- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
Mentioned entities
OCR text
140 die ganze Schrift als den Inhalt derselben betrachtete. Was aber Gott selbst verkündet, daran durfte keine menschliche Vernunft Hand anlegen, in diesem zu scheiden oder zu richten sich nicht zu vermessen, und mochten auch die Gründe hierfür noch so stark sein; vielmehr mußten sie Alles demuthsvoll hinnchmen, in dem festen Glauben, daß Alles, was der göttliche Wille uns gebietet, zum Heile unserer Seele gereiche, mag auch die menschliche Vernunft den Grund davon nicht einsehen,-*) daher mußte auch Altes beobachtet werden, dem nicht geradezu der Boden entrissen, dessen Beobachtung physisch unmöglich geworden, wie die Opfergesetze, die Gesetze über das Erlaß- und Brachjahr u. a. Dazu kam der ganz eigenthümliche Begriff der jüdischen Nationalität. Diese war nämlich eine rein geistige. Gott habe die Israeliten erwählt, zu einem Volke von besonderer Heiligkeit unter allen übrigen Völkern erhoben, weil sie Nachkommen Derer waren, die ihn zuerst erkannten und seinen einigen Namen lehrten, oder, wie die Talmudisten hinzufügtcn, weil alle übrigen Völker, denen ebenfalls die Thora angeboten worden sei, solche hätten nicht annehmen wollen. Zu seiner besondcrn Heiligung und größeren einstigen Seligkeit seien nun dem israel. Volke eine besondere Anzahl von Gesetzen gegeben, auch der Besitz eines eigenen Landes, „in welchem Milch und Honig fließt" eingeräumt worden. Durch Ungehorsam gegen Gott, durch Uebertretung der von ihm geoffenbarten Gesetze sei es nun zwar seines Landes verlustig geworden, aber es werde ein solches durch Rückkehr zu Gott auch wieder gewonnen, immer hafte aber auch an den unter allen Völkern Zerstreuten der Character der besondern Volksthümlichkeit, da diese auf Nichts Anderem, als auf ihrer Erwählung und Heiligung durch die ihnen zur Befolgung gegebenen beson- *) In diesem Sinne äußert sich die ganze orthodor-philosophische Schule des Mittelalters: Maimcnides, Nachmanides, der Verfasser des “pTin 12D u. A. Letzterer verwahrt sich am Sorgfältigsten gegen die Meinung, daß mit seinen Betrachtungen die Gründe der göttlichen Gebote vollkommen erschöpft seien: pso ONV pr« — äußert er — ~oi ms’ ab nmon to 28 dh’^d p*J ho p’mnbi nntyinbi dtoiuh p-> rmna r.s xb iwon rtynnn nyib mson p i:noDnn ™ -itwo p bzi rpjnnn unoaro ono dwpd urux pa iffaai ia not« nra bi by uwt noann pin'2 o D'J'y iwnb 12b w ub& . rrhy 1:1s p byi niso nrwa iP tu* nbjnnn xi' rra deren Gesetze beruhe. Alles, was sonst den Charakter eines Volles begründet, ein eigenes Land, politische Selbstständigkeit und Verfassung u. s. w., konnte demnach von den Israeliten genommen werden, sie hörten darum doch nicht auf, ein Volk zu bilden. Nicht gestaltete man hiernach den Volksbegriffzn einem Nelr'gionsbegriff u:n, wie unser Verf. behauptet, sondern man faßte diesen von vorn herein ideel und religiös, und mußte ihn wohl auch so fassen, wenn man sich an den Buchstaben der Bibel hielt. Jedenfalls ist man, solange man den bisherigen supernaturalistischen Offenbarungsbegriff und die buchstäbliche Göttlichkeit der Schrift und der jüdischen Theologie beibehielt — Hr. H. hat sich wenigstens noch nicht gegen diese Beibehaltung ausgesprochen — nicht berechtigt, eine Scheidung des Politischen vom Religiösen vorzunebmen, sondern muß Alles zuletzt noch für verpflichtend erklären, dessen Beobachtung physisch möglich ist, solange bis — um uns der Worte Mendelssohns zu bedienen — es dem allerhöchsten Gesetzgeber gefallen wird, uns seinen Willen darüber zu erkennen zu geben, so laut, so öffentlich, so über alle Zweifel undBedenklichkeiten hinweg, als er das Gesetz selbst gegeben hat." — Das Prinzip dcsBerfassers kann aber auch schon deßhalb nicht als Schibolcth der Reform angesehen werden, da eine Masse rabbinischer Gesetze, deren Verbindlichkeit von dem Bewußtsein der Gegenwart nicht minder geläugnet wird, sich nicht auf jene Verwechselung des Religiösen mit dem Nationalen;urückführeu lassen, sondern in der exegetischen Verschrobenheit, dem minutiösen Sinn, überhaupt in anderen falschen Vorstellungen der Talmudisten ihren Grund haben, wie die kleinlichen Sabbath- und Festtagsgesetze, die Sveiseverbote und mehrere andere. Auch ist es bei den vielen Anthropomorphismen, welche die Bibel enthalt, gewagt, ihre eigentlich religiösen Vorstellungen durchgängig für absolut wahr anzuerkennen, da uns dieses zu dem Allegorisi'rungs- und Symbolisirungssystem das More Nebuchim führen würde, mit welchem, wie Hr. H. nicht verkennen wird, dem natürlichen Sinn der Schrift doch Gewalt angethan wird. — Alles dieses muß auch die jüdische Theologie zu dem rationellen Begriffe der Offenbarung drängen, der in der Wissenschaft längst Platz gefunden und nach welchem nur von einer providentiellen Einwirkung Gottes auf die Erziehung des Menschengeschlechtes durch die — aber