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Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts · 1845-05-04 · Heft 18 (4.5.1845) · page 4

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Journal
Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
Volume
6 (1845)
Issue
Heft 18 (4.5.1845)
Date
1845-05-04
Page
– (sequence 4)
Language
German
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140 unseres Glaubens, daß Kinder aus einer gemischten Ehe zwischen Juden und Nichtjuden, sich unbedingt dem jüdischen zuwenden müssen, und gingen einige Schwächlinge verloren, so ist das Iudenthum noch immer so kerngesund, daß es solchen Verlust leicht ertragen kann. Man behauptet — schließt der Vers, dieses interessante Kapitel — die Einhelligkeit der Ansichten, in Bezug auf die höchsten Angelegenheiten des Lebens, auf die Religion, sei ein Haupterforderniß jener höheren Einigung der Persönlichkeiten in der Ehe. Die Erfahrung, die uns so viele glückliche gemischte Ehen zwischen Katholiken und Protestanten zeigt, die, wenn sie auch beide den christlichen Glauben haben, doch in sehr wesentlichen Punkten auseinander sind, straft aber diese Behauptaug Lügen. Nur das gehört zum Wesen der Ehe: Eine gegenseitige liebende Duldung unverschuldeter Irrthümer, eine Wertbschätzung abweichender Geistes- und Gemüthsrichtungendie auf religiösen Grund basirr sind. In der böchsten Duldung fremder Ueberzeugungen, die es nicht bei der bloßen Achtung bewenden läßt, sondern es bis zur innigen Liebe bringt, und welche sich in solcher Ehe offenbart, bewährt sich eben die höchste Kraft der Religion." (Schluß folgt.) Geschichte des Tages. ZSrr schttsifche Landtag; titurgische Reformen in Kre-tau; Liktin; die Starren. Breslau, 31. Marz. Ich beeile mich Ihnen folgende Nachrichten müzutheilen, welche mehr als ein bloßes Localintereffe haben. Die Petition um bürgerliche Gleichstellung hat bei dem hiesigen Provinzial-Landtage einen relativ günstigen Erfolg gehabt. Zwar rvurve das Gesuch, bei dem Könige die volle Emanzipation zu beantragen, abgelehnt; auch diesem Gesuche sich annähernde Amendements blieben in der Minderheit; mit überwiegender Mehrheit rer Stimmen (57 gegen 25) ward jedoch das Gesuch gestellt, daß vas Evict vom 11. März 1812 wieder vollständig hergestellt, die auf vem Wege der Verwaltung feit jener Zeit beliebten Beschränkungen alsbald aufgehoben werden. Diese Beschränkungen find die Aufhebung des tz. 8 jenes Edicts, wonach die Juden sämmlliche Scvnl-, Lehrunv Gemeindeämter bekleiden können; es sollen also die Juden Lehrer an öffentlichen Schulen und Universitäten, Bürgermeister , Ober-Bürgermeister, Schulzen unv Schiedsmanner werden können. Es ist auch dies jedenfalls ein bedeutender Schritt, um so mehr da auch der Pvsener Landtag sich für eine bedingte Befürwortung der Emanzipation ausgesprochen hat, vom Rhein, Westphalen die entschiedenste Fürsprache zu erwarten ist, selbst Brandenburg dies Mal nicht ganz Zurückbleiben wirr, indem nicht blos ein Abgeordneter Berlin's die auch von mehreren angesehenen Christen ausgehende Petition übernommen hat, sondern auch Stern's Vorlesungen auf die ste besuchenden Deputirten einen tiefen Eindruck hinterlassen haben sollen, auch Sachsen, dessen Hauptstadt Magdeburg die Petition von sich selbst ausgehen ließ und das gegenwärtig so sehr von freisinnigen religiösen Bestrebungen bewegt wird, die alte Engherzigkeit fahren lassen muß; es dürfte demnach vielleicht blos Pommern übrig bleiben, in welcher Provinz der Gegenstand vielleicht gar nicht einmal zur Sprache kommt. Die Gegner bei dem hiesigen Landtage waren meist ans dem Theile der Lausitz, welcher jetzt zu Schlesien gehört; dieser hat noch die alten sächsischen Gesetze, und man weiß, wie lieblich diese find.— Auch über religiöse Fortschritte habe ich Ihnen zu berichten, und einzelne Einrichtungen verdienen eine recht baldige Nachfolge an andern Orten. Das Synagogen Comitst hat nämlich mit Genehmigung des Nabbinats folgenden Beschluß gefaßt: „ Um die durch Erweiterung des Choralgesangs und Einführung der Responsorien sehr verlängerte Dauer des Gottesdienstes wieder auf das angemessene Maaß zurückzuführen, find folgende Abänderungen getroffen worden: 1) Freitag Abend werden der erste und letzte Psalm von rwü u6 in Responsorien gesprochen, die mittleren (rw , 'n, -I1Ö7D, 'n) fallen weg. 2) In ’in nab werden die Strophen nyjnn, rm und PO' zurückgelassen. 3) Die Wiederholung der Stellen aus dem stillen Gebete durch den Cantor, nämlich Pa'i, max pD und x"ix wird unterlassen. *) 4) Am Sabbath Morgen im Schacharitb - Gebete fällt die unpassende Stelle: «nru xsil ». s. w. aus; nach wird fortgefahrcn mit bsnerb* 5) $n PTVDT D’yJX, das in Responsorien vorgrtragen wird, fallen die von Gott in orientalischen Bildern redenden Strophen: "p lim bis j’ban "Wp incl. weg. **) 6) Alle Stellen des Gebetes, welche den Wunsch nach Wiederherstellung des Opfer dien st es aussprechen, fallen sämmtlich aus, daher a) in dem Lobspruche H'Ti der Schemoneh- Esreh, sowohl des täglichen als des Sabbath - und Festtag - Gottesdienstes, die Worte: bxus^ ’EM, b) im Mußafgebete des Sabbath man) die Worte: n'nuaap nnn, iTawmiDoj; *) Bergt. Geiger's Hamburger Tempelstreit S. 39. **) Ist bereits in einer ftühern Nummer d. B. berichtet.

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