Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
- Journal
- Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
- Volume
- 6 (1845)
- Issue
- Heft 18 (4.5.1845)
- Date
- 1845-05-04
- Page
- – (sequence 3)
- Language
- German
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139 Vorstellungen nämlich) längst aus feinem ganzen V erstellt: ngsrreise verbannt, und dadurch der Vergessenheit anhcimgegeöen. Wenn ein großer Tbcil der heutigen Inden noch vom Talmud mehr oder minder Notiz nimmt, so ist es deßb llb, weil er ihn nicht kennt, und von seinen Führern über den moralischreligiösen Gehall desselben in a v si ch t l i d) c r Täuschung gewiegt wird- Daber sind die modernen Heuchler und Pharisäer, und Hr. Frankel an der Svitze, zu verachten, die mit aller Gewalt jene Täuschung zu unterhalten suchen, Denjenigen, der im reinen Dienste der Wahrhe.it, in heiliger Absicktt die Genossen über die Reinbeit der biblischen Wahrheiten in ibrem Gegensatz zur Sopbistik des Talmuds aufznklären sucht, ein freches „Du lügst" Zurufen. Aber der Tag der Vergeltung nabt, wo dieses Truggewebe der pharisäischen Heuchelei in seiner schauerlichen Verworfenheit an's belle Tageslicht gezogen sein wird. An dem Morgen dieses Tages wird es sich zeigen, wer es mit der Wahrheit, mit der Religion und seinen Glaubensgenossen redlich gemeint hat. Das wichtigste Kapitel in dieser Schrift ist aber unstreitig das über die Eben zwischen I n d e n und R i ch t j u d c n, in welchem der freimüthige Vers, keinen Anstand nimmt, die Eingehung einer solchen für unbedenklich zu erklären,'*) und dieses mit folgenden Gründen zu beweisen sucht. Die christliche Kirche, namentlich die katholische, welche die Ehe als Sacramem aussasse, sei vollkommen in ihrem Recht, wenn sie Eben mit Juden und Heiden, überhaupt mit Nichtchristen, als unstatthaft erkläre. Im Iudenthum sei aber die Ehe kein Sacrament, und daher auch die Unmöglichkeit eines ehelichen Bundes zwischen Juden und Nichtsnden nicht vorhanden. Die spätesten Nachkommen jüdischer Familien, die vor Jahrhunderten zu eitlem andern Glauben übergetreten, werden, so lange ibre jüdische Abkunft gewiß ist, in Bezug der Che mit Juden immer als noch zum jüdischen Velksstanntt gehörig vom Talmud betrachtet und ihre Ebe mit Juden als vollkommen legal anerkannt. Hieraus (sowie ans Anderem, was der Vers, anführt) sei denn zu entnehmen, daß der nichtjüdische Glaube un- •*) Eine freudige Grnugihuirng bat eS uns gewährt, daß der Verfasser bei vieler Gelegenheit die Zweideutigkeit in den Antworten der Pariser Sanhevrin, welche wir in der Braunschwciger Rabbiner-Versammlung behauptet, und die er damals nicht zugeben »sollte, selbst behauptet und nachwkist. möglich das Huwerniß entbalren könne, weßhalb nach talmudischem Gesetz Ehen zwischen Juden nnd Nichtjuden nicht ftattfinden können, sondern daß nichts anderes als die gleiche Abkunft aus dem jüdischen Volksstamme die nothwendige Bedingung der gülri chen Ehe sei, daß der jüdische Bolksstamm mir keinem andern sich ehelich verbinden dürfe und könne, weil er ein von Gort besonders geheiligter sei, der durch die Blutvermischung mir anderen Völkern seine Heiligkeit derogire. — In der Bibel habe nun der Begriff der israel. Volksheiligkeit seine vollkonunene Wahrheit und Berechtigung und sei als Grund des Verbotes fremder Ehen anzusehen. Allein ans dem Standpunkt der Bibel harte die Volksheiligkeit selbst, nämlich die Anserwählung Israels zu einem Volke Gottes, einen rein religiösen Zweck: Die Erhaltung und Fortpflanzung des veinen Glan b e n s. Nun hat aber Gott selbst, als die Zerr des jüdischen Volkslebens um war, die Bande desselben gelöst und die Bolksthümlichkeit zerstört. Von dem Israeliten ist also die jüdische Volksangehörigkeit, der jüdische Volkscharakter genommen, und er steht als Mir! glicd eines andern Volkes in religiöser Beziehung nur! als Theilnehmer derjenigen da, die den Monotheismus! in seiner ursprünglichen offenbarten Fassung als ihren > Glauben bekennen. Für die Erhaltung und Ausbreirung desselben war ein jüdisches Volkswesen nicht mehr nörbig. Der Glaube soll sich nunmehr ohne alle diese, ibm einst notwendig gewesenen Hülfsmittel selbst Bahn brechen. Soll ich nun — folgert der Vers, weiter — als Jude, da ich ohne Rücksicht ans meinen monotheistischen Glauben, und ohne alle Furcht vor demselben, Theilnehmer eines anderen Volkes werden, und in allen Beziehungen des öffentlichen und privaten Lebens mich mit ihm auf das Innigste vermischen, ja mit ihm zu einem Volke verschmelzen darf und sogar soll, aus Rücksicht auf den Monotheismus, und aus Furcht eines für ihn zu erwachsenden Schadens, nichr mit den Töchtern oder.Söhnen dieses Volkes mich ehelich verbinden dürfen? Wir setzen soviel Vertrauen auf die Kraft unseres Glaubens, daß wir die Erfüllung des ibm von Gott verheißenen Schicksals ganz bestimmt und zweifellos erwarten, und von dem Begebrriß einer gemischten Ehe durchaus keine Gefahr für denselben befürchten. Ja wir hoffen von der überzeugenden Kraft