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Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts · 1845-04-27 · Heft 17 (27.4.1845) · page 3

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Journal
Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
Volume
6 (1845)
Issue
Heft 17 (27.4.1845)
Date
1845-04-27
Page
– (sequence 3)
Language
German
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i:u Adolph Meper. I. N. Friedländer. Vr. Posner. A. Rebenstein, vr. Breßler. B. Wolffenstein. B. AronS. vr. Bergson. I: Löwenherz. vr. Waldeck 8en. S. W. Wolters. W. Wolffenstein. vr. Schnitzer. W. Nathan. Joseph Behrend. vr. Kornfeld. S. Lißauer. vr. Mankiewitz. M. S. Baswitz. vr. Löwenstein. S. Hcinersdorff. Louis Liepmann. Moritz Meper. II. Die jüdischen Neformfreunde zu Breslau haben nachstehende Erklärung veröffentlicht: „Wir nehmen gegenwärtig eine schiefe und zweideutige Stellung ein zu dem Bekenntnisse, nach welchem wir uns nennen, und das uns die religiöse Erhebung spenden soll, uns und unfern Kindern; wir befinden uns dadurch in einem Zwiespalt, der vielfache Nachtheile hat, und den wir endlich zu heben trachten müssen. 1) Das Judenthum mit seinem reinen, ungetrübten Glauben an den Einen, geistigen und heiligen Gott, mit seinem Ansprüche an uns, uns zu heiligen, ist der Glaube, dem wir aus vollem Herzen angeboren; allein das Judcntbum, wie es gegenwärtig besteht, wenn es auch von Vielen gleich uns nicht beobachtet wird, enthält Lehren und Vorschriften, welche unserer religiösen Ueberzengnng diametral entgegengesetzt sind. Es ist daher unmöglich, daß wir in dem gegenwärtigen jüdisch-kirchlichen Leben unsere Ueberzeugung ausgesprochen finden, daß es uns die Freudigkeit und Erhebung gewähre, welche nur ein voller, bewußter Anschluß an die Religion und deren Andachtsmittet verschaffen kann. Wir verhalten uns im Gegentheil zu den Vorschriften und religiösen Mitteln des bestehenden Judenthums kritisch, negirend, bestreitend, und es kann das religiöse Gefühl in uns durch den beständigen Kampf zwischen unfern inner» Anforderungen und der Erscheinung, in welcher unser confessionell religiöses Leben auftreten sxll, nicht erwärmt, es muß vielmehr immer mcbr ertödtet werden. Was von uns gilt, gilt noch mehr von imsern Kindern; sie die erst in ein religiöses Leben eintreten sollen, denen wir die Segnungen einer innigen und warmen Religiosität wünschen, werden, noch bevor die Untcrscheidungskraft in ihnen erstarkt ist, bevor Grundsätze sich in ihnen befestigt haben, von vornherein in einen Strudel von Gegensätzen gerissen, der den religiösen Keim in ihnen zur vollen Entfaltung nicht gedeihen läßt. Es ist deßhalb unsere doppelte Pflicht, unsere Kräfte anzustrengen, damit dieser Zwiespalt zwischen unserer religiösen Ueberzengnng und dem bestehenden Judenthum aufgehoben werde. 2) Unsere Ehre und unser Gewissen gebieten es uns, gegenüber unfern Glaubensbrüdern, uns über unsereStellung zu der gegenwärtig noch bestehenden Form des Judenthums klar und unzweideutig auszusprechen. So lange wir nicht offen gesagt haben, was wir unter wahrem Judenthume verstehen, daß wir diesem treu anhangen, aber Vieles, was jetzt als zu ihm gehörig angesehen wird, als eine falsche Entwickelung desselben betrachten, — so lange werden wir, die wir doch in Gesprächen und in Handlungen schon längst unfern Widerspruch gegen vieles sonst Hochgehalrene gezeigt haben, bei anders gesinnten Glaubensgenossen als leichtsinnige, von materieller Sucht getriebene Uebcrtreter, als Sünder in Israel, als Verächter des Glaubens gelten. Wir sind es daher uns und unfern Glaubensbrüdern schuldig, unsere religiöse Ucberzeugung diesen unumwunden kund zu geben. 3) Unsere Stellung im Staate, im bürgerlichen und socialen Leben heischt von uns eine aufrichtige Aussprache über diesen wicht i g e n G e g e n st and. Wir räumen zwar Niemanden das Recht ein, unsere religiösen Ansichten zu richten und an das Urtheil darüber die Entscheidung zu knüpfen, ob wir an allen Rechteck des Staatsbürgers Theil nehmen können, oder nicht, da dies blos von der vollen Erfüllung der Pflichten abhängt, uns diese von fämmtlichen Juden unseres Vaterlandes H on feil längerer Zeit mit Freuden übernommen worden sind. Allein mag der Staat es immerhin dem Gewissen des Einzelnen überlassen, wie dieser seine (des Staarcs) Anforderungen mit seinen eigenen religiösen Ansichten in Einklang bringe, wenn er nur den Anforderungen wirklich genügt; für uns bleibt es jedoch ein Ebrenpunkr, dem Staate und unfern Mitbürgern andern Glaubens zu erklären, daß alle Bedenklichkeiten, welche sie über unfern aufrichtigen Anschluß an den Staat und die bürgerliche Gesellschaft hegen und aus unserer Religion begründen zu können

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