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Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts · 1845-04-20 · Heft 16 (20.4.1845) · page 11

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Journal
Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
Volume
6 (1845)
Issue
Heft 16 (20.4.1845)
Date
1845-04-20
Page
– (sequence 11)
Language
German
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11 einst die Stammväter Abraham, Isaak und Jacob vor Gott standen; sind als ihre Nachkommen noch ferner berufen, Hüter des reinen Glaubens zu sein, damit die reinen Wasser der Gotteserkenntniß aus uns über alle Völker der Erde hinausströmen. — Der gewaltige Strom der reinen Gotteslehre hat nun aber schon längst zwei große und mächtige Arme aus sich geschieden, die, ihr.'n Ursprung nicht verkäuanend, nach so vielen Richtungen hin segensreich wirken- Was demnach in der Lehre Mose's und der Propheten an das Volk Israel oder au den Israeliten als Glied dieses Volkes gerichtet war, trifft uns, die wir aus dem Volksverhältniß herausgetreten und in den Zustand der Familie zurückgetreten find, durchaus nicht mehr. In Rücksicht aller jener Gesetze und Regeln haben wir uns nur daran zu halten, was in unserem heutigen Vaterlande, dessen Genossen wir sind, Gesetz und Regel ist. Was aber in der Lehre Mose's und der Propheten nicht das israelitische Volk, sondern die Israeliten als Menschen im Allgemeinen sowohl, wie als Hüter der Menschenreligion insbesondere betrifft, das haben wir als ein religiöses ewig zu wahren und festzuhalten. — Die Rabbinen aber haben das Iudenthum in eine schiefe und unnatürliche Stellung gebracht, weil sie das veraltete und abgelebte, der ganzen früher bestandenen Ordnung nicht als ein bereits überschrittenes Maaß der Entwickelung , sondern als ein in der Idee noch geltendes, seiner Verwirklichung noch harrendes geschichtliches Moment betrachten. Dieser auf Irrthum beruhenden Anschauung müssen wir mit aller Entschiedenheit, welche die Macht der Wahrheit Wtz. der lebendigen Ueberzeugung uns gibt, entgegeMWr. — Das sind die Ideen, welche die vier ersten Vorträge besprechen, und es bedarf nicht erst dargethan zu werden, von welcher hohen Bedeutung dieselben für die erleuchtete Auffassung des Iudenchums sind. Aber auch die nachfolgenden Borträge, obgleich sie mehr Spezielles besprochen, find so reich an großen und fruchtbaren Gedanken, daß wir es uns nicht versagen können, wenigstens einige derselben unsern Lesern mitzutheilen. „Das Gebet — bemerkt der Verfasser — verdient nicht diesen Namen, wenn fein Inhalt dem Betenden ein versiegelter Brief ist, der, wenn auch entsiegelt, doch nicht enträthselt ist, wenn sein Inhalt auch schon entsiegelt und enträthselt, nicht die leisesten Beziehnngspunkte mit dem Gedankenkreise und der Gemüthsverfassung des Betenden hat; wenn dieser Inhalt aller höheren und religiöse» Betrachtungen, zumal für den Menschen der. Gegenwart, baar und ledig ist; wenn zum Beispiel der seit 1800 Jahren bereits sich überlebte, alle Tempeldienst noch immer als allein richtiger Maaßstab unserem religiösen Beöürfniß angelegt, und seine veralteten Ordnungen als Grundton durch unsere Gebete Amgen; wenn noch immer im Winter um Thau und Regen gebetet wird, weil beide in Palästina um diese Zeit nöthig sind; wenn endlich der Inhalt vieler Gebete sich nur über Gegenstände verbreitet, die allenfalls die Neugierde des gelehrten Forschers alterthümlicher Sitten und Gebrauche reizen kann, im Gemüthe aber keinen religiösen Gedanken zu wecken, keine religiöse Empfindung zu beleben im Stande ist. Treffend wird im siebenten Bortrag der Borwurf der Ausschließlichkeit und des Mangels an umfassend« Menschenliebe, welche man dem mosaischen Gesetze macht, widerlegt. Der Verfasser sagt hierüber: „ Unter Bruder „versteht das Gesetz nicht etwa Glaubensbruder, „sondernLandesbruder, Volks-und Vaterland s- „genossen; dem Bruder ("pna) ist entgegengesetzt „'-Q2derAusländer, Richtvolksgenosse, nicht aber „11 der Fremde. Nur die nächste Pflicht des Wohlthuns bezieht sich also aus den Landesbruder, mit dem man ein gemeinsames Vaterland zu fördern hat. in dessen Erhaltung dem Daterlande ein für seine Wohlfahrt mitwirkendes Glied erhalten wird. Wird aber Gerechtigkeit im Allgemeinen durch das Gesetz befohlen, so heißt es immer, cs gelte auch für den Fremden; wird Liebe geboten, so steht ausdrücklich dabei: „auch den Fremden sollst du wie dich selbst lieben," und wird Gnade des Himmels verheißen, so hat auch der Fremde seinen Antheil daran. — Mit Recht gibt der Verfasser im achten Vortrage seine Verwunderung darüber zu erkennen, daß der Talmud von all dem Großen und Erhabenen, welches die ^schichte der Makkabäer bietet, schweigt, und statt dessen das bekannte Wundermährchen mit demOelkrügelchen berichtet, und noch dazu eine große Anzahl von Vorschriften gibt über Art und Weise, Form und Inhalt, Maaß und Zahl, Ziel, Ort und Zeit der Weihlichter. Eben so wahr weiß uns der Verfasser über den Verlust des ehemaligen Tempels und des Opferdienstes zu trösten, indem er im neunten Vertrag den Gedanken durchführt, daß nur das Aeußere in dem Zeitwechsel verloren gegangen, das Innere aber gerade in dem Verluste und durch denselben uns gerettet und erhalten worden sei. Was wir an dem Verfasser vermissen, ist, daß er die rabbinische Anschauung geschichtlich nicht genug gewürdigt hat, sondern sie bloS einem logischen Proceß unterspricht, gleich irgend einem tollen Gedanken behandelt, der in dem Kopfe eines einzelnen Menschen entstanden ist. Allein der einzelne Mensch kann wohl rasen, nicht aber ein ganzes Zeitalter. Was mehrere Jahrhunderte hindurch die herrschende Anschauung bildete, was ein so lang dauerndes Sem in der Geschichte in dem von einer höheren Hand regierte» Geiste des Menschen hatte, das hatte auch in der Natur desselben seine» Grm»d, und gewiß auch eine segensreiche Wir- Amg einst geäußert. So entstand auch der Rabbr

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