Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
- Journal
- Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
- Volume
- 6 (1845)
- Issue
- Heft 16 (20.4.1845)
- Date
- 1845-04-20
- Page
- – (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 94% known words query
- IRI
…/2566751-2566964-2566980--1408-2569182- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
125 „maligen Zustande derselben, mich erkennen wird," *) und sich über diese „frappante Aehnlichkett mit den Resultaten der neuesten Philosophie" zuletzt selbst wundert. Wir wundern uns danach durchaus nicht, wenn er den Menotheismus nicht mit dem Rationalismus als eine der Haupt-Tendenzen des Zudenthums anerkannt, (S. 17, 19, fgg.) Aber auch die nach diesem andere Haupt-Tenvenz des Zudenthums, die Moral, erkennt er als solche nicht an. „Dasselbe (Zudenthum) ist vielmehr schmieg- und biegsam, es gibt „alle seine Vorschriften nur als Mittel zur Erreichung eines langen, glücklichen und üppigen Lebens," (S. 22,)^.es wirkt der Moral entgegen, wo sie statt glücklich, unglücklich machen würde, (S. 55.) Vielmehr unterscheidet er im Zudenthume die Tendenz von der Hauptidee, erkennt als erste, welche „es mit vielen andren Gesetz- „gebungen gemein habe," (S. 41,) die Euvamonie, das eigene irdische Wohlergehn als höchste Aufgabe des Menschen, und begreift als letzte, als „das eigentliche Characteristische, factisch iso- „lirt da Stehende im Zudenthume, (S. 42,) die Balancirung aller „menschlichen, sinnlichen sowohl als moralischen Kräfte, das Auf- „rechthalten des Gleichgewichtes unter denselben," damit „keine „einzige Kraft unterdrückt," aber auch „keine abnorm gesteigert „werbe, weder eine physische noch eine moralische, und vaß die „Prädomination des religiösen Gefühls, oder der juridischen Ri- „gurosität, z. B., eben so gut verhütet werde, wie die der sinnlichen Begierden. Hierin liege eben das Eigenthümliche des jüdi- „schen Gesetzes, daß alle menschlichen Naturgaben, ohne Ausnahme, „in ihm einerseits berücksichtigt, und einen bestimmten Platz und „Wirkungskreis angewiesen erhalten, wodurch allein aber ihrer Er- „eentrieität schon Schranken gesetzt, entweder direct, oder durch „das Hervorrufen unv Hervorheben anderer, diesen entgegengesetzter „Kräfte," (S. 44, 45.) Glaube, Moral, Gottesdienst, alles steht „deßhalb dem Gesetze nach, das dem Zuden das höchste, als „Postulat seiner praetischen Vernunft, unv folglich als einzige „Norm für das Leben, gelten muß, von der abzuweichen „er sich rlicht verleiten lassen darf," (S. 55,) es ist „die einzige „Norm und höchste Autorität, und dessen Anerkennen die eonäwio „sine qua non des sich Bekennens zum Zudenthum," (S. 49.) Was ist aber das anders als ein Dogma, und wie ist damit in Einklang zu setzen, wenn der Verfasser gleich darauf, (S. 56,) behauptet: „Das Feftstellen irgend eines Dogmas, nicht als bloße „Lehre, sondern als durchaus zu glaubendes, die Seligkeit bedin- „geudes ist antijüdisch, im Zudenthum verpönt"? Allein das System des Verfassers scheint uns unhaltbarer als alle übrigen, unv nicht sowohl eine Religionsals eineLebens-Philo- *) Zm Terte heißt es sogar: „nach vem jedesmaligen Zustande der Intelligenz und Wissenschaft." s o P h i e zu geben. Ist nämlich das Gesetz kein von Gott unmittelbar emanirtes, kein geoffenbartes, sund hierüber kann, wie wir gehört haben, jeder denken wie er will,) vorausgesetzt daß es „mit entsprechendem Ernste unv erforderlicher Vorbereitung unv „Muse, nicht leichtsinniger Weise geschehe, "S. 56 sondern, wie wir ferner gehört haben, „conereter Znlalk des Gewissens, Postulat „der praktischen Vernunft:" so ist es an sich schon für den nicht verpflichtend, der in demselben so etwas zu finden außer Stand ist. Danach ist es auch bloßer Zufall, daß der Inhalt des Gesetzes grade so und nicht ganz oder theilweise anders lautet; der Sabbath hätte je am achten statt am siebenten Tage gefeiert, Ochsenstatt Schweinefleisch verboten werden können rc. Und was subsumirt der Verfasser unter Gesetz? Freilich finden wir hierüber in einer Anmerkung auf S. 52, „wir verstehen unter Zuventhuui „das factisch Dastehende, in Bibel und Talmud documentirte rab- „binische Zudenthum, zu dem sich, mit wenigen Ausnahmen, fast „alle Juden bekennen," Allein diese Note, mit ihrem Terte verglichen, zeigt, daß der Verfasser zwischen Zudenthum und Gesetz unterscheidet, erstes „in zwei Haupttheile, H a l a ch a „und Hagada, die alle Dokumente des Zudenthums, Bibel (!) „und Talmud durchziehen," zerfallen läßt, letztes hingegen allein auf die H a l a ch a beschränkt, unter Ausschluß der H a g a d a, welche nichts desto weniger „sich im Pentateuch (!) und Tal „mud, vorzüglich in den Propheten und H a g i o g r a p h e n," finden sott, (S. 52, 53.) Was aber ist Halacha, was Hag da, was ist „eisenftster spröder Kern," was Rahmen und Staffage," was Zudenthum, daber unverbindlich, und was Ge setz, also verbindlich? Darüber können, darüber müssen der Natur rer Sache nach die Ansichten variiren, so daß der zwischen Zudenthum und Gesetz ftamirre Unterschied das System des Verfassers durchlöchert, und demselben jede feste Unterlage entzieht. «Schluß folgt.) Per Druck von Sterns VcicUCungen; Suecbadj; Sachs. Berlin, im April. (Correfp.) Die Zuhörer und Zuhöre, rinnen des vr. Stern haben demselben in Anerkennung seiner Verdienste um die Sachen rer Juden zwei silberne Kronleuchter überreicht , welche von einem hohen Werthe sein sollen. Die von ihm gehaltenen 8 Vorlesungen werden binnen Kurzem in einer großen Auflage in Druck erscheinen. Tausende von Eremplaren sollen schon von Juden aus der Provinz im Voraus bestellt fein. — Der berühmte Novellist Bertholv Auerbach verweilt zur Zeit hier und setzt die hiesige gebildete Bevölkerung, sowohl die-christliche als die jüdische, in ihren gewohnten Enthusiasmus. Er scheint fick