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Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts · 1845-04-13 · Heft 15 (13.4.1845) · page 2

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Journal
Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
Volume
6 (1845)
Issue
Heft 15 (13.4.1845)
Date
1845-04-13
Page
– (sequence 2)
Language
German
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114 Unreinigkeit befreit;u werden, dagegen jede Pfütze (mpc), wenn sie auch noch so schmutzig wäre und den Körper mehr besudelte als reinigte, vorausgesetzt, daß sie die vorgeschriebene Größe und Tiefe hat, als ein taugliches Bad zur Befreiung von jeder Unreinigkeit zu betrachten sei. Daher ferner die Satzung, daß, wenn der Badende auch nur den kleinen Finger aus dem Bade herausstreckt, er nicht als rein anzusehen sei, wäre auch sein Körper noch so wohl gewaschen, dagegen wer in seinen Kleidern badet, der Pflicht des Badens gleichwohl Genüge geleistet habe. (Maimouides Hilcot Mickwooth, Cap. 1 und 4.) Es ist daher nichrs als eine natürliche Consequcn;, wenn spätere Nabbincn den Gebrauch eines Neinigungsbadcs nach einem gesetzlichen Bade, wenn etwa durch das letztere der Körper wäre besudelt worden, aus dem Grunde streng verbieten, weil man sonst die Meinung fassen könnte, das Reinigen des Körpers sei die Hauptsache. (Lchulchan Aruch, Irredeah, Cap. 201 Ende.) Zu diesen dem ursprünglichen Zwecke und Geiste des Gesetzes widersprechenden Bestimmungen gehört auch die in Frage stehende in Betreff der ns«rn. Dieser Bestimmung zufolge soll Etwas, das die größere Hälfte des Körpers bedeckt und den Zugang des Wassers verhindert, erst alsdann das Bad ungültig machen, wenn cs beachtet wird; bleibt es unbeachtet, so darf der Schmutz den größten Theil des Leibes eines Menschen bedecken, taucht er nur in einer Pfütze von einer Elle im Quadrat und drei Ellen Tiefe unter (das gesetzliche Maaß eines Rcinigungsbades), er wird als so rein, wie ein Engel des Lichrcs bewachtet. Ich frage, ob eine solche Bestimmung von dem allweisen Gesetzgeber herrühren kann? Ucbcrhaupt, zeigt irgend Etwas, wie weit der menschliche Verstand sich verirren kann, wenn er in religiösen Dingen nicht nach Grund, Geist und Zweck fragt, so sind es die rabbinischen Reinigungsgesetze. Während man im Geiste des Gesetzes darauf hätte sehen sollen, daß durch die weisen Anordnungen der heil. Schrift Reinlichkeit, Gesundheit und Sittlichkeit befördert werden, wurden diese heiligen Zwecke ganz außer Augen gelassen und eine Menge mikrologischer Bestimmungen festgesetzt, die man nicht betrachten kann, ohne im Innersten sich zu betrüben. Aus den einfachen, klaren und deutlichen Worten der Bibel wurde ein Netz gesponnen, um arme schwache Seelen darin zu fangen, und Menschen, die Gott zur Freude und zur Glückseligkeit geschaffen hat, zu martern und zu quälen. Aus vielen Beispielen nur eins: Der Schorf, welcher sich auf einer Krätzpustel bildet, muß, nach Anordnung der Rabbinen, vor dem Bade von der Haut abgelöst werden, wenn es von der Unreinigkeit der Menstruation befreien soll, weil sie sonst den Zugang des Wassers zu der Haut verhindert,;wn macht. Mehrere Rabbinen, deren Frauen an der Krätze litten, fürchteten, diese möchten der Vorschrift nicht genau Nachkommen, und ließen dieselben in ihrer Gegenwart sich ganz entkleiden, um sich zu überzeugen, daß sie diese schmerzhafte Operation an sich vorgenommen haben. (S. Ture Sohob zu Iore Dea, Cap. 198, §. 9.) Es bedarf in der That nicht mehr als dieses, um die Gewißheit zu erlangen, daß solche Anordnungen nicht von der höchsten Weisheit und Liebe herrühren können. Zu 9) Von den Wänden der Laubhütte war schon oben die Rede, und es ist nichts weiter hinzuzufügen. Zu 10—15) Die unter Nr. 10—15 aufgeführten Lehren beziehen sich sämmtlich auf die Thephillin, Philakterien, Denkzettel. Da die Rabbinen diese Zeremonie als eine der wichtigsten der heil. Schrift betrachten, ja den Verächter derselben für einen Rebellen gegen den Gott Israels 'ndrn 'Mw) erklären, so verdient dieser Gegenstand eine sorgfältige, gründliche Untersuchung. Alles kommt darauf an, wie die Stellen 2. Mos. 13, 9 u. 16; 5. Mos. 6, 8; 11, 19 zu verstehen sind. Schon Aben-Esra vergleicht diese Stellen mit Sprüche Salomonis 3,3, und will sie figürlich verstanden wissen. Es ist in der That dem natürlichen gesunden Menschenverstände auch ohne alle gelehrte Untersuchung kaum möglich, die zwei letzten Stellen anders als bildlich zu verstehen. 5. Mos. 6, 7 u. 8 heißt es: „Die Worte, die ich Dir gebiete, nimm zu Herzen; schärfe sie Deinen Sö^en ein und rede davon, wenn Du in Deinem Hause fitzest, oder auf dem Wege gehest, wenn Du Dich nicderlegst und wenn Du aufstehest. Binde sie zum Zeichen auf Dein^Hand und sie sollen zu Tot'-- photh sein zwischen Deinen Augen." So wenig die erste Hälfte dieser Stelle buchstäblich genommen und von dem Worte, das Gott geboten, mit den Kindern beständig gesprochen werden kann, da dieses unmöglich ist, eben so wenig ist der zweite Theil nach dem Buchstaben als ein positives Gebot zu nehmen, das da befehle, eine oder mehrere Stellen der Schrift an Hand und Kopf zu be-

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