Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
- Journal
- Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
- Volume
- 6 (1845)
- Issue
- Heft 14 (6.4.1845)
- Date
- 1845-04-06
- Page
- – (sequence 4)
- Language
- German
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108 That gestalten möge. Und nicht blos überflüssig waren sie nach seiner Meinung; selbst durch ein ehrliches Hervortreten ihm als hinderlich erscheinend, waren sie ihm in ihrer Durchführung oft sehr bedenklich, ja sträflich, und selbst gegen die Gesinnung, aus der sie bervorgingcn, konnte er sich nicht alles Verdachtes erwehren. Da an die Juden nämlich oft das Verlangen gestellt wurde, gewisse Satzungen auszugcbcn, um sich der Emanzipation würdig, zur vollen Aufnahme in den Staat fähig zu machen, so betrachtete R. diese Znmulhungen als einen Eingriff in die freie Ueberzeugung, dem sich selbst der cntgcgenzustellen habe, der auch in sich diese Satzungen etwa als bedeutungsvoll anerkenne, gerade um kund zu thun, daß man das Religiöse oder für religiös Gehaltene blos mit seinem eigenen Gewissen abzumachen habe und einen jeden Einspruch von Außen entschieden zurückweise. R. stand deßhalb, aber freilich nur äußerlich, auf der Seite der Orthodorie, und ihm konnte der Abfall von derselben, mochte er auch aus den ehrlichsten Gründen und keineswegs aus beabsichtigter Nachgiebigkeit gegen den Zwang des Staates geschehen, nicht willkommen sein; die Kraft des Widerstandes gegen diesen Zwang wird ja damit immer mehr geschwächt. Bei seinem Auftreten verlangte er daher die Stiftung von Vereinen, deren Mitglieder sowohl für sich als für ihre Nachkommen das Verbleiben beim Judcnthume, die Ausübung der Beschneidung für ihre ncngebornen Knaben sich auferlegten, bis von Seiten des Staates eine jede Zurücksetzung gegen die Bekenner des Judenthumes geschwunden sei; nicht aus religiöser Ueberzeugung sollten solche Vereine entstehen — diese bedurfte derselben nicht bei dem Vorhandensein der jüdischen Kirche —, sondern auch gerade bei dem Mangel einer solchen Ueberzeugung, um dem Unrechte die Spitze zu bieten. Conscquent hätte R. Vereine zur strengsten Befolgung aller Ccremonicn im Judenthume, zur Aufrechthaltung des Talmuds u. s. w., kurz, zum äußerlichen Festhalten an der schroffsten Orthodorie, bis zur Zeit, daß der Staat in dieser Beziehung ftcisinnigcre Grundsätze annehmen werde, verlangen müsseu; denn war auch der Ucbertritt zum Christcnthume die Spitze der von außen gestellten Zumuthungen, so waren doch eben die einzelnen Momente der Orthodorie eben so viele Einwendungen gegen die Gleichstellung. In der That säumte N. nicht, dem Staate gegenüber dieselben zu vcrtheidigen; auch konnte er in einem freiwillig auferlegten Zwange eines solchen Vereines, mochte dieser mehr oder minder beengend sein, keine Beschränkung der Freiheit erkennen, da dieser Zwang eben ein fieiwilliger, lediglich ein Act freier Selbstbestimmung sein, blos aus sittlichen Antrieben, nicht aus äußerer Gewalt hervorgehen sollte. Dennoch ging R. nicht so weit, bis wohin ihn die Consequenz eigentlich hätte führen müssen. Seine Erziehung, die Lebensverhältniffe, in denen er sich bewegte, die geselligen und literarischen Kreise, denen er angehörte, auch der Freiheitsdrang, der sich einen unnöthigen Zwang aufzuerlegen Scheu trägt, tjietten ihn von dieser Verfolgung seines Gedankens bis zum Aeußersten ab. Er blieb daher blos ein Patron der Orthodorie , insofern sie von Nichtjuden zur Rechtfertigung von Unterdrückungsmaßregeln vorgeschoben wurde, hielt sich aber für sich selbst von ihr fern. Den Angriffen, welche dieselbe von den einer Reform zugethanen Juden erfuhr, sah R. mit einer gewissen Bangigkeit zu. In der Ausführung der Reformversuche befürchtete er einen Zwang gegen die Ueberzeugung der Orthodoxen; in der Gesinnung, welche ihnen zu Grunde lag, witterte er ein Anbequemen an Staatsmarimen; in jener fand er also eine Gewalt, in dieser ein Opfer an die Gewalt, und beide waren ihm daher verwerflich. Die Stellung R's. zu der lebens- und gesinnungsvollen Bewegung im Judenthume erkannten viele seiner Freunde, die ihn liebten und achteten, mit Bedauern; es mag zu manchen mündlichen Erörterungen darüber gekommen sein, allein die Freunde der Reform waren nicht minder Freunde der Emanzipation, erkannten R. als den befähigtesten Vertheidiger dieser, und man vertrug sich bei R'.s stets maßvoller und würdiger Haltung. Mit R.'s Uebersiedlung nach Hamburg trat eine kleine Acnderung ein. Sein Interesse am Judenthume, das an sich ein blos äußeres war, auch in gewissem Sinne einer Gestaltung desselben znzuwenden, welche seinen Ueberzeugungen nicht widersprach und welche die Freiheit der Meinungen ganz unangetastet ließ, mochte ihm doch als Pflicht erscheinen, und er ward ein in der Verwaltung des dortigen Tempels thätiges Mitglied. Der Tempel besteht aus einem Vereine aus freiem Anttiebe zusammengetretcner und zusammenbleibender Personen, deren Zweck lediglich in der Erhaltung eines angemessenen Gottesdienstes, und zwar blos für die Mitglieder, besteht, also der einzige Zweck, welchen R. der Kirche gestattet, und unter Formen, welche allen Zwang gegen Nichttheilnchmer und Nichtgenossen dieser Gesinnung ausschließen. Da trat der Tempel zum zweiten Male in Conflict mit der Synagoge, und das alte Judenthum wollte sich Eingriffe in denselben erlauben; nun mußte R. mit um so größerer Entschiedenheit für den Angegriffenen Partei nehmen und der Orthodorie zum ersten Male den Fehdehandschuh hinwerfen. Hätte er allein den Kampf durchzufechten gehabt, er würde sich wohl gar nicht darnach umgesehcn haben, ob die Grundsätze und Formen des Tempclgebetbuches jüdische sind oder nicht, und in welchem Sinne sie es etwa sind; er würde fest auf dem Standpunkte der individuellen Gewiffensfteiheit geblieben sein; allein das Institut hing nicht von seiner eigenen Meinung ab, es behauptete sich als ein ächt jüdisches, und es mußte daher auch von den Stimmführern im Judenthume, von den Rabbinern, als ein solches anerkannt werden.