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Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts · 1845-04-06 · Heft 14 (6.4.1845) · page 3

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Journal
Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
Volume
6 (1845)
Issue
Heft 14 (6.4.1845)
Date
1845-04-06
Page
– (sequence 3)
Language
German
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107 punkte, wo Neligions- und Staatsgefeye durchaus nicht getrennt sind, keineswegs blos von der blos richterlichen Autorität handelt, und selbst von den Rabbinen mit ihrer minutiösen Interpretation Ln Bezug auf rein religiöse Anordnungen nicht an de»Tempel u. s. w. geknüpft wurden, indem nur eben die richterliche Gewalt an den Tempel u. s. w. gebunden erklärt wird (d. h. eigentlich an das Bestehen des Staates, was ganz consequent und richtig ist, daß man einer in den Zeiten des Verfalls immer lästiger werdenden Function vor dem gänzlichen Untergange des Staates durch bloße Veränderung des Ortes sich entziehen zu können glaubte, gehört eben zu den minutiösen Interpretationen und Ausflüchten, die vielleicht bei den Talmudisten selbst nur zum Scheine vorgebracht waren), dagegen in rein religiösen Anordnungen dessen Befugniß fortdauerte, wie sich dies durch dessen Wirksamkeit geschichtlich Nachweisen läßt. Alles dieses werden wir in der Eingangs erwähnten, herauözugebenden Schrift ausführlicher erörtern. Herrn vr. Holdheim gebührt das große Verdienst, eine Scheidung des Politischen, und alles dessen, was damit zusammenhängt, von dem Religiösen in dem Mosaismus zuerst wissenschaftlich und consequent dargelegt und die in dem Rabbinismus allerdings hier herrschenden Widersprüche und Inkonsequenzen kühn aufgedeckt zu haben; allein deßhalb dürfen auf der andern Seite auch die rein religiösen Anordnungen der mosaischen Lehre nicht einer ewigen Stagnation übergeben, die Verdienste der Rabbinen, welche sie eben im Flusse erhalten haben, nicht verkannt und ihre historische Wichtigkeit nicht übersehen werden. G. Geschichte des Tages. Der Dritswechsel zwischen Niesser und Stern; Holdheims neueste Schriften; Philippfon. (Aus Preußen, im März.) In unserer Zeit veralten Erscheinungen rasch, eine verdrängt die andere; aber ver gediegene Gedanke, der sich in der Erscheinung seine Form der Verwirklichung gesucht hatte, der bleibt dennoch immer frisch und jugendlich. Diese Wahrheit trat mir recht lebendig vor die Seele, als mir vor Kurzem, zu wahrhafter Freude und Erhebung, eine Abschrift der Corresponden; zwischen R i e s s e r und S t e r n zukam, welche beim Entstehen des Reform-Vereins so viel von sich reren machte. Wollen Manche auch den Reform-Verein als bereits amiquirt ansehen, jene Briefe behalten, obgleich nun ein Zeitraum von mehr denn zwei Zähren seitdem vergangen ist, dennoch einen hohen Reiz und eine unvergängliche Wahrheit. Wenn ich riese Eigenschaft beiden Briefen beilege, so habe ich jedoch zunächst blos den Srern's im Auge. Zn Ricsser's Schreiben zeigt sich eine tief sittliche Natur, ein edles Rechrs- und Billigkeitsgefiihl, aber auch ein großer Mangel an historischem Blicke und überhaupt eine falsche Auffassung von Sraat unv Kirche, so daß trotz rer Begeisterung, mir der er spricht, sein Wort kalt läßt und nur die Bitterkeit, mit der er die Gesinnungslosigkeit geißelt, Achtung einflößt, ohne einen Eindruck zu hinterlassen. N.'s Ansicht ist gleichfalls antiquirt. Er kennt blos das Zndividuum und seine äußere Selbstständigkeit, und diese zu erwirken, scheint ihm das höchste Ziel; Staat und Kirche sind ihm Fesseln der individuellen Freiheit, die in mancher Beziehung notwendig, vielleicht gar heilsam sein mögen, denen man aderalles die individuelle Freiheit Beengende zu entziehen suchen muß. Zn Beziehung auf die Kirche muß eigentlich nach ihm das Streben sein, sie ganz und gar aufzulösen; der Staat nämlich ist, sobald er nur innerhalb sehr enger Gränzen sich hält, uöthig unv geschickt zur Wahrung der individuellen Freiheit, während die Kirche nur höchstens die Beftiedigung des Bedürfnisses nach einem gemeinschaftlichen Gottesdienste für den, welcher dieses Bedürfniß empfindet, vermittelt, sonst aber dem Zndividuum Nichts bietet, hingegen durch ihre Satzungen der persönlichen Freiheit Zwang auferlegr. Umgekehrt aber betrachtet er auch die Kirche wieder, sobald sie von der Macht des Staates ohne Gewaltmittel sich selbst überlassen wird, als eine ganz unschuldige Erscheinung, die man ihrem Geschicke und den reifenden Ueberzeugungen der Einzelnen überlassen könne, während der Staat ein jedes seiner Gebote mit dem ganzen Nachdrucke seiner Macht unterstützt, das Zndividuum daher ihm gegenüber sich seiner Freiheit wehren müsse. Von diesem Standpunkte aus war N.'n das Zudenthum an sich stets gleichgültig, der Druck seiner Bekenner oder wenigstens der nach ihm sich Nennenden war eigentlich das Einzige, was ihn an demselben interessirte und gegen den er seine ganze sittliche Zndignation ausgoß, für die individuelle Freiheit gegen den Zwang des Staates auftretend. Die Reformbestrebungen im Zudenthume, insofern sie aus dem Gebiete des Wirkens auf die Ueberzeugungen heraustraten und in das Gebiet der äußern Feststellung übergingen, in der Abschaffung alter und Einrichtung neuer Formen sich ausprägen wollten, schienen ihm mindestens überflüssig zu sein; konnte man es ja füglich bei der Ueberzeugung lassen, die sich bei einem jeden Einzelnen zur fteien

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