Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
- Journal
- Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
- Volume
- 6 (1845)
- Issue
- Heft 12 (23.3.1845)
- Date
- 1845-03-23
- Page
- – (sequence 9)
- Language
- German
- Belongs to
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Literatur - Blatt. --*=—K^C*=5~- Beilage zum Israeliten des IS. Jahrhunderts. Sonntag den 23. Mär; 1845. ¥1 Die Braunschweiger Rabbiner - Versammlung , vertreten durch ihren Präsidenten. Wir geben diese Aufschrift der nachfolgenden Besprechung einer Schrift des Kirchenraths und Rabbiner Maier in Stuttgart, betitelt: „Die erste Rabbiner- „Vevsammlung und ihre Gegner ", deren bereits in Nro. 10 dieser Blätter rühmliche Erwähnung geschehen, die es aber verdient, ausführlich unfern Lesern vorgeführt zu werden, da sie einen officiellen Charakter trägt, gewissermaßen die Erwiederung der Rabbiner-Versammlung selbst auf die ihr widerfahrende Angriffe durch das Organ ihres Präsidenten ist. Denn es ist gewiß und auch dem Referenten, wie jedem dabei thätig gewesenen Mitgliede bekannt, daß die Rabbiner-Versammlung den Ernst für diese heilige Sache gleich dadurch bekundete, daß sie bei der Wahl ihres Präsidenten von einerhistorischen Berechtigung, die ein bekanntes Mitglied derselben in Anspruch nehmen möchte, sowie von der formellen Geschicklichkeit bei Leitung der Debatten und sonst, in welchem jenes Mitglied den gewandten gewählten Präsidenten vielleicht noch übertroffen hätte, abstrahirte und darauf sah, daß der Gewählte persönlich die Gesinnung der Mehrheit der Versammlung scheide und durch Charakter nicht minder, wie durch Wissenschaftlichkeit sie ehrenhaft vertrete. Daß Herr Kirchenrath Maier nun auch dieses wirkliche und wahrhafte Organ der Versammlung war, daß er stets ihre innere Richtung repräsentirt, ihre eigentliche Gesinnung getroffen, hat die fast durchgängige Zustimmung der Versammlung zu seinen Ansichten und Anträgen bewiesen. Es war daher auch Niemand mehr als er berechtigt, auf die Angriffe der Gegner zu antworten, und er hatte auch dabei den Standpunkt, auf welche die Versammlung, resp. die große Mehrheit derselben sich gestaltet, so richtig getroffen, und so treffend dargestellt, daß wir mit Recht seine Schrift, als die Aeußerung und Antwort der Versammlung selbst auf Alles, was man gegen sie vorgebracht, betrachten können. Dieses verleiht ihr aber, wie gesagt, ein so hohes Interesse, daß wir es als eine Pflicht gegen die Leser unseres Blattes ansehen, sie mit dem wesentlichen Inhalte desselben bekannt zu machen: Der Verfasser schickt seiner Beleuchtung der Urtheile über die Rabbiner-Versammlung eine Skizzirung der Entwickelungsgeschichte des Iudenthums voraus, und sagt da u. A.: „Es täuschen sich diejenigen gewaltig, welche in dem Grundsätze -p\x ni’^nn msa pan 4&st manu (Verordnungen, die sich auf den palästinensischen Boden bezieben, finden blos auf diesem Boden statt) ein Erheben über die Zeit, eine Art von Fortbildung der Religiös erblicken) es war vielmehr nichts anderes, als ein Fügen in die Nothwendigkeit. ^Fortgebildet wurde die Religion in keiner Weise, als vor dem Untergange des Staates, d. h., man fuhr forr, den Buchstaben des Pentateuchs nach allen seinen Consequenzen auszudeuten, und die Schulen, welche bald nach der Zerstörung des Tempels in Palästina und Babylon zu blühen anfingen, hatten nur noch das;u thun, daß sie die theokratischen Gesetze und Einrichtungen den veränderten Umständen und Verhältnissen so gut es ging anzupassen und so die Theokratie ambulant zu machen suchten. Die Entstehung der Mischnab und Gemara und dann des Schulchan Aruch übergehend bemerkt der Verfasser über letzteren: Dem äußern Umfange nach übersteigt dieses Buch den Pentateuch wohl um das zehnfache, der Anzahl seiner gesetzlichen Bestimmungen nach vielleicht um das hundertfache. Nach diesem Coder gibt es keine Zeit, in welcher, keinen Ort, an welchem,