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Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts · 1845-03-23 · Heft 12 (23.3.1845) · page 3

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Journal
Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
Volume
6 (1845)
Issue
Heft 12 (23.3.1845)
Date
1845-03-23
Page
– (sequence 3)
Language
German
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Ol schamloseste Weise. „ H. umgehe und verdrehe die Wahrheit, so gut es gehe» wolle; er sei der eifrigste Vertreter von Bruno Bauer; seine wissenschaftlichen Forschungen nehmen die Richtung der Denunciationen; er sei Jude, nenne sich Rabbiner, mit welcher Bereitwilligkeit gehe er aber daran, aufzugeben, mit welcher Lust untergrabe und zerwühle er." — Dieses und manches Andere sagt er ohne alle Begründung seinem Gegner nach. (Schluß folgt.) Aphorismen über die Autorität des Talmuds. (Fortsetzung.) 10. Bei der Prüfung der ri'nb"n gehen wir von folgenden Grundsätzen aus: 1) Eine Offenbarung, die Anspruch auf Göttlichkeit macht, kann nicht enthalten, was den Gesetzen des Denkens oder der sinnlichen Wahrnehmung (Erfahrung) widerspricht 2) Eine Offenbarung, die miPdlich sortgepflanzt wurde (Tradition), kann nichts enthalten, was mit dem niedergeschriebenen Worte Gottes oder auch nur dem Geiste desselben in Widerspruch steht. 11. Zu 1) Die erste unmittelbare Tradition, die wir oben angeführt, betrifft die halbe Log Oel, welche zu den Kuchen des Dankopfers zu verwenden ist. Oeffnen wir die Bibel und sehen, welche Bestimmung diese über das Dankopfer hat. Hier lesen wir 3. Mos. 6, 10—15: „Will Jemand dem Herrn ein Dankopfer bringen, so soll er bei dem Opfer ungesäuerte Kuchen mit Oel eingerührt, ungesäuerte Fladen mit Oel bestrichen und Kuchen von feinem Mehl, mit Oel wohl zubereitet, bringen. Dieses soll er nebst gesäuerten Brodkuchen darbringen." Hier ist weder von einer bestimmten Anzahl Kuchen, noch von einem bestimmten Quantum Oel die Rede, und wenn der Talmud (Menachoth Fol. 77) festsetzt, daß bei einem Dankopfer nicht mehr als zehn gesäuerte und dreißig ungesäuerte Kuchen dargebracht werden dürfen, so widerspricht dieses dem ausdrücklichen Buchstaben der heil. Schrift, welche 3. Mos. 22, 19. lehrt: „Wenn „ihr ein Dankopfer dem Herrn schlachtet, so könnet ihr „dieses ganz nach Belieben thun." Die Schrift überläßt es ganz dem Opfernden, wie viel Siück Vieh und wie viel Kuchen er aufwenden wolle, wie dieses auch nicht anders sein kann. Denn daS Dankopfer war zunächst zu fröhlichen Opfermahlzeiten bestimmt (Menachoth Fol. 74) und der Zweck der ganzen Anordnung scheint kein anderer gewesen zu sein, als die Freude durch das Andenken an Gvtr zu heiligen und Ausschweifungen zu verhüten. Hatte der Israelit Veranlassung zur Freude, so sollte er in der Gegenwart Gottes ein frohes Dankfest feiern und da seine fröhlichen Mahlzeiten halten, von den Thieren, deren Fleisch er hauchte, sowie von dem verschiedenen Backwerke dem Priester seinen Theil geben und das Uebrige mit seiner Familie und seinen Freunden verzehren. Der Aufwand mußte sich daher lediglich nach der Anzahl der Letzteren richten. Hatte der Opfernde eine zahlreiche Familie und viele Gäste, so mußte er mehrere Thiere schlachten und viel Brod bereiten lassen; hatte er eine kleine Familie und nur wenig Gäste, so genügte auch ein geringerer Aufwand. Jede Beschränkung dieser Willkühr streitet mit dem Buchstaben und mit dem Geiste dieser Anordnung und kann somit nicht nebenher geoffenbart sein. Von der mit dem Dankopfer zu bringenden Anzahl Kuchen hängt auch die Quantität Oel ab, welche dazu gebraucht werden soll. Konnte jene der Natur der Sache nach nicht bestimmt werden, so ist eine Festsetzung der Letzteren ebenfalls nicht möglich, und die Behauptung einer mündlichen Ueberlieferung in dieser Beziehung widerstreitet sowohl dem Buchstaben als dem Geiste des schriftlichen Gesetzes. Zu 2) Gleiche Bewandtniß hat es mit der zweiten angeblichen mündlichen Ueberlieferung von einem Viertel Log Oel zu den Kuchen des Nassiräeropfers. Auch hier bestimmt die heit. Schrift btos das Darbringen eines Freudenopfers (außer dem Ganz- und Sündenopfer) nebst einem Korb mit Kuchen. Der Zweck dieser Anordnung ist kein anderer als bei dem Freudenopfer im Allgemeinen. Die erste Mahlzeit, bei welcher der Nassiräer wieder Wein trinken durfte, sollte eine fröhliche Opfermahlzeit sein, bei welcher der Aufwand dem Opfernden überlassen blieb. Eine beschränkende Bestimmung dieser Mahlzeit, die der Talmud dadurch festsetzt, daß er nicht mehr als 20 Kuchen, die mit einem Viertel Log Oel zubereitet sind, als zulässig erklärt (Menachoth Fol. 78), widerstreitet ebenfalls dem Wort-

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