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Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts · 1845-03-09 · Heft 10 (9.3.1845) · page 6

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Journal
Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
Volume
6 (1845)
Issue
Heft 10 (9.3.1845)
Date
1845-03-09
Page
– (sequence 6)
Language
German
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Revetlume als Beweisstück zur Anklage des Redners herbei. Das Thermometer fällt.— Dritte Vorlesung. Elemente des hcutigenJudenthmns. Der Reoner muß sich gegen das verbrcirete Mißverstänvniß seiner Ansicht verwahren. Die Schilderung der religiösen Nuancen unter den Juden spricht lebhaft an; man zollt den lautesten Beifall einer getreuen, von Persönlichkeiten durchaus ferngehaltencn Charakteristik der rcactionärcn Rabbinen. vr. Stern wird öffentlich zur Wiederholung der ersten Vorlesung anfgcforvert. Die zweite Instanz des öffenrlichcn Unheils, Wilibalv Aleris, spricht wieder unbedingt zu Gunsten der Sache. — Endlich erhebt sich vor den Schranken der Vossischcn Zeitung ein anonymer Procurator des lieben Gottes und bringt gegen den Br. Stern eine unerhörte Anklage auf Majcstätsbeleidigung und Hochverrat gegen den souveränen Talmud an. Die Anklagepunkte sind in der That fürchterlich: „Jnculpat „nehme überhaupt erst seit 2 Jahren factische Notiz vom Iudenthum; er habe notorisch noch nicht die Elemente der hebräischen Grammatik überwunden; kenne die jüdische Geschichte nur vom Hörensagen, die jüdische Literatur noch weniger als vom Hörensagen; er habe vom Talmud wohl nur den Einband gesehen, er citire Stellen aus dem Jeremias, die im Jesaias stehen u. s. w." Als Mitschuldige werden die „geckenhaften Claqueurs," „das klatschlustige heitere Publikum" angeklagt, bei den Stellen Beifall gezollt zu haben, „wo die geheiligtesten Interessen des Iudenthums, für welche Hunderttausende sich geopfert, in einigen tönenden Phrasen abgcfertigt, wo achtungswerthe Persönlichkeiten zur Persiflage hcrangezogcn werden " (wer merkt nicht, aus welchem Loche dieser Wind pfeift?). Man könnte besagten Ankläger zuvörderst fragen, ob man auf die bloße vage „Notorität" sind ein falsches Citat hin, einem achtungswerthe» Gelehrten solch krasse Ignoranz vorwerfcn dürfe, zumal da derselbe in seinen Vorlesungen weder vom Talmud noch von der jüdischen Literatur oder der hebräischen Grammatik speciell gesprochen, sondern rein vom Standtpunkt eines ruhigen denkenden Beobachters die gegenwärtigen Bewegungen und ihre notwendigen Präcedentien charakterifirt hat. Aber man weiß es je zur Genüge, daß gewisse Leute die Kenntniß des Iudenthums als ihr Regal betrachten, womit nur sie ihre Hinterlassene belehnen können. Aber gesetzt, Hrn. Stern fehlte noch Vieles, um auf eine Rabbinatsapprobation Anspruch machen zu können, sollte er deßwegen nicht das Recht haben, als Philosoph oder als Publicift, auf Grund einer rationalen historischen Anschauung — die ihm jener Ankläger übrigens auch abspricht, indem er ihm Aeußerungen verdreht und auf den Kopf stellt — über die gegenwärtige Stellung der innern und äußern Emancipationsftage sich in würdiger leidenschaftsloser Weise zu äußern, zumal er dies ohne die Prätenfion eines Lehrers thut? Sind denn jene rigorosen Gelehrten wirklich selbst so gewissenhaft über nichts öffentlich zu sprechen, wovon sie nicht die gründlichsten Detailkenntnisse haben. Wir wollen einmal das Nächste aufgreifen: es giebt keinen „ gelehrten" Rabbiner oder Prediger in Deutschland, der nicht schon über die politische Emaneipation der Juden gesprochen und geschrieben hätte. Nun könnte ich als orthodoxer Anhänger des staatsrechtlichen statu» yuo, als Verehrung der heiligen historischen Ueberlieferung, zu irgend einem Herrn so und so, Doctor der östreichischen Philosophie, Magister in allerlei Künsten, Rabbiner re. folgendermaßen sprechen: Wie können Sie, der Sie notorisch von der Jurisprudenz gar nichts wissen, von einem Staatsrecht nur vom Hörensagen, und von der gcsammtcn publicistischen Literatur nur sehr dürftiges wissen, über eine Rechtsftage sprechen, die unsere geheiligtesten Interessen berührt; haben Sie etwa das ganze Material zur Beurtheilung dieser Frage, von der Novelle 8, des Kaisers Theodosius, durch alle Decretalien der Päbste und Capitularien der Kaiser, bis zum Art 16 der Bundesacte verfolgt,? wie können Sie mit leichtsinnigen philosophischen Floskeln, die Sic „aus einigen Arbeiten junger faselnver Autoren" zusammenschweißen gegen die geheiligte Autorität des eorpus juris — eines Buches, von dem Sie wohl kaum den Einband gesehen — auf dem noch alle unsere Rechtsinstitutionen zum großen Theil basiren, oder gegen ehrwürdige Reichsgesetze, die unsere von Gott eingesetzten Kaiser gegeben, ankämpfen? Wie können Sie einen Zustand als unvernünftig und zeitwidrig verschreien, der das Ergebniß einer jahrhundertlangen historischen Entwickelung ist, und dessen ursprüngliches Element in einem Rechtssystem wurzelt, das an künstlerischer und logischer Vollendung von keiner später» legislativen Erscheinung übertroffen worden ist? Sie würden sehr bald bei der Hand sein, mir zu sagen, daß in Sachen der vernünftigen Erkenntniß nach keiner alten Autorität zu fragen sei, daß die philosophische Wahrheit sich nicht um vergilbten historischen Plunder zu kümmern brauche; sondern sich kraft ihrer eignen innern Nothwendigkeit Bahn brechen müsse. Nun das sage ich auch; ich verehre den heiligen Iustinian, aber ich verehre die Vernunft noch vielmehr —; also Lut appllerttlo — und pochen Sie auf den heiligen Maimonides gleichfalls nicht der Wahrheit gegenüber. — Uebrigens muß ich hinzufügen, daß das Publikum durch den Nothschrei des Anonymus, zwar einen Augenblick lang verblüfft und irre gemacht, aber von dem Interesse für die Sache nicht zurückgebracht worden ist. — Würdiger wäre es freilich von einem, dem so große Gelehrsamkeit zu Gebote steht, mit derselben nicht bloß hinter dem Berge zu halten, sondern ebenfalls öffentlich und ausführlich zur Vertheidigung der Wahrheiten aufzutreten, die er

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