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Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts · 1845-03-09 · Heft 10 (9.3.1845) · page 2

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Journal
Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
Volume
6 (1845)
Issue
Heft 10 (9.3.1845)
Date
1845-03-09
Page
– (sequence 2)
Language
German
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74 tcn ermatten würden. Nur die Vorstellung, daß sich Gott geoffenbart habe, um die Menscheu auf einem schnellen und sicheren Wege zur Vollkommenheit und Glückseligkeit zu führen, ist die einzige gotteswürdige, aber auch zugleich diejenige, welche allein mit der heil. Echrift selbst üdereinstimmt. Nirgends wird der Dienst Gottcs als Zweck, sondern nur immer als Mittel gefordert. 5 Mos. 4, 39, 40. ä, 29. 30. « 17. 18. IO. 12. 13. ic. a. Der Zweck ist die Glückseligkeit der Menschen durch religiös - sirtliche Vollkommenheit. Zur Erreichung dieses Zweckes war aber die schriftliche Abfassung der Offenbarungslebrc nothwendig. Denn nur das, was in Schriften nicdergelegt ist, kann vor Zusätzen, Veränderungen und Entstellungen sorgfältig bewahrt werden; die mündliche Fortpflanzung einer Wahrheit oder Lehre würde dieselbe in kurzer Zeit der Art entstellen und verderben, daß der Zweck durch sic entweder gar nicht, oder doch nur auf eins höchst unvollkommene Weise erreicht würde. War nun die angebliche von Gott dem Moses zur mündlichen Ueberlieferung mitgetheilte Lehre mir, für das Heil der Menschen (Israels) nothwendig, so durfte sie Gott nicht mündlich mittheilen, weil er sonst ein Mittel gewählt haben würde, wodurch er seinen Zweck, wenn nicht ganz, so doch größtenHeils verfehlt hätte; war sie aber nicht norhwendig, so hat er sie nicht mittheilen können, weil die höchste Weisheit nichts Ueberflüssiges thun kann. 2. Mit diesem Beweis a priori stimmt ein zweiter a posteriori genau zusammen. Zu wiederhvltenmalen ermahnt Moses das Volk, die göttlichen Gesetze, Lehren und Vorschriften zu beobachten, mit dem Anfügen: Sie sind dein Leben und deine Glückseligkeit. (S. 5 Mos. O, 2. 3. 16. 25. LS 28. 30, 19.20. u. a.) War nun die mündliche Lehre s'ynv min, welche gleiche Autorität mit der schriftlichen anspricht, und der nach dem Lehrbegriff derSyuagoge auch dieselbe zukommt, damals schon vorhanden, so mußte Moses sie wenigstens erwähnen, hat er sie nirgends erwähnt, so ist gewiß, daß sie nicht vorhanden war. Aber nicht blos das Stillschweigen Mosis spricht gegen den gleichzeitigen göttlichen Ursprung des mündlichen Gesetzes, sondern mehrere Stellen des schriftlichen schließen jenes bestimmt aus: 5 Mos. 30, 10. wird dem Volke, wenn nach seinem Abfall von Gott es die angedrohte Strafe betroffen haben würde, die Gnade und das Wohlgefallen Gottes verheißen, wenn es zu Gott zurückkehrt und seine Gebote und Verordnungen beobachtet, wie sie in diesem Buche der Lehre vorgeschrieben sind. Wäre ein mündliches Gesetz von solcher Wichtigkeit, wie ihm beigelegt wird, vorhanden gewesen, so konnte dem Volke unmöglich die Gnade Gottes verheißen werden, wenn cs blos das beobachtet, was in dem schriftlichen Gesetze enthalten ist. Kein Rabbiner in der Welt, der noch an die Göttlichkeit und Verbindlichkeit des Talmuds glaubt, würde einem Juden die Gnade Gottes und Seligkeit versprechen, wenn er blos das mosaische Gesetz, wie eS im Pentateuch enthalten ist, beobachtet. Eben so bezieht sich der Fluch, welcher über die Uebcrtreter des göttlichen Gesetzes ausgesprochen ist, 5 Mos. 27, 26., ebenfalls nur auf die Thora, wie sie schriftlich in den Büchern Mosis vor uns liegt. Wird die göttliche Gnade und das göttliche Wohlgefallen nur demjenigen verheißen, der das schriftliche Gesetz beobachtet, der göttliche Fluch nur demjenigen a n g e - droht, der dieses Übertritt, so kann neben demselben kein mündliches vorhanden gewesen sein. 3. Gegen diese Beweise ließe sich vielleicht einwcudcu, daß der Talmud gar keine besondere Offenbarungslehre enthalte, sondern nur eine „Auslegung" (LNwr?) des schriftlichen Gesetzes sei, welche von Gott dem Mosi zugleich mit diesem gegeben, von Letzterem aber, als für seine Zeitgenossen sich von selbst verstehend, nichl niedergeschricben wurde. Wo nun Moses zur Beobachtung des schriftlichen Gesetzes ermahne, so verstehe er darunter die Befolgung desselben nach der mündlichen Auslegung. Eben so beziehe sich Verheißung und Drohung auf die Vollziehung oder Unterlassung desselben nach traditionellen Auslegungen. Allein diese Ansicht vom Talmud als eines Eommentars des schriftlichen Gesetzes (tyrvE) ist eine reine Erfindung des Maimonides. Der Talmud selbst nennt sich nirgends Auslegung, sondern die zugleich mit dem schriftlichen Gesetz geoffenbarte

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