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Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts · 1845-02-23 · Heft 8 (23.2.1845) · page 7

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Journal
Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
Volume
6 (1845)
Issue
Heft 8 (23.2.1845)
Date
1845-02-23
Page
– (sequence 7)
Language
German
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03 stud. theol. Salomon Fricdländer von Brilon in Westphalrn in der Synagoge zu Heidelberg betr. Bericht des Synagogenrathö in Heidelberg vom 17. v. M. auf diesseitige Verfügung vom -5. August d. I. Nr. 504 und 505 in genanntem Betreffe. Beschluss. Der Bezirks-Synagoge Heidelberg wird hierdurch eröffnet: Solche siudrrcnde Israeliten an der dortigen Hochschule, welche sich dem Berufe eines Rabbiners oder israel. Predigers widmen, sind zwar znm Behufe der Ausbildung für ihre Bestimmung zur Abhaltung von gottesdienstlichen Reden in der Synagoge in geeigneten Fallen zuzulassen. Damit aber diese Erlaubniß nicht zum Nachthcile der Würde des Gottesdienstes oder auch sonst mißbräuchlichcrweise angewcndet werde, sind besondere Vorsichts-Maaßregeln dabei erforderlich, wie solche in ähnlicher Weise in der christlichen Kirchenverfassung bestehen. In jedem einzelnen Falle ist daher die Erlaubniß von dem Bezirks - Rabbiner und dem Synagogenrathe erforderlich und zwar eben sowohl bei Abhaltung von religiösen Vorträgen in der Synagoge während des Gottesdienstes als ausser demselben. Auch ist die von dem betreffenden Studirenden der israelit. Theologie zu haltende Predigt dem Bezirks-Nabbiner zuerst vorzulegcn, und wenn kein Anstand gegen dessen Inhalt erhoben wirr, mit dessen Unterschrift zu versehen. Sollte bei der Frage über die zu ertheilende Erlaubniß zwischen dem Bezirks-Nabbiuer und dem Synagogemathe eine Meinungsverschiedenheit stattnnden, so ist die Sache zur Entscheidung diesseitiger Stelle vorzulcgen. Auch soll es dem betreffenden Studirenden frei stehen, wenn er sich durch die Nichtzulassung;mn Predigen überhaupt, oder durch Verwerfung eines Predigtentwurfes beschwert glaubt, die Berufung an diesseitige Stelle zu ergreifen. Die Bezirks - Synagoge wird beauftragt, hiernach dem Synagogenrath dort selbst auf seinen Bericht vom 17. v. M. zu verbescheiden, und demselben dabei zu bemerken, daß cs wohl keinem Zweifel unterliegen kann, daß der vorwürfige Gegenstand zu den Religionssachcn gehört, welche nach §. 1 der höchsten Verordnung vom 11. Februar 1824 Nr. 65 und der Vorschrift des §. 4 der höchsten Verordnung vom 15. Mai 1833 zu behandeln sind*). Der Ministerial - Kommissar (gez.) Christ. Epstein. Dieses der urkundlich belegte Sachverhalt. Begreiflicher Weise *) Nach erstercr Verordnung ist dem Rabbiner die Aufsicht und Leitung beim Gottesdienst übertragen, nach der 2. Verordnung hat der Rabbiner in Religionssachen den Vorsitz beim Synagogenrath. werde ich mich nicht auf die Schimpfworte der teregten Artikel gegen meinen Charakter und gegen meine Fähigkeiten einlaffen. Diese fänden am besten ihre Wirerlegung, so ich ras Urtheil des Großh. Oberraths über meinen Charakter unv über meine Leistungen, in dessen Gutachten an Großh. Wt. Regierung im Betreff der Bezirks-Stiftung, hier veröffentlichen würde, was mir aber die Bescheivenheit verbietet. Der Schimpfenve erniedrigt Niemanden als sich selbst. Wem die Wahrheit und ein gutes Gewissen zur Seite stehen — rer bedarf solcher Waffen nicht, verabscheut sie. Ich meinerseits habe mich blos auf Thalsachen beschränkt, die ich mit Urkunren belegte, wer auf solche Weise mich widerlegen will, rer wage es, und trete ehrlich auf, was wohl aber Niemanden möglich sein wirr. Ich kann cs zwar entschuldigen, wenn Hr. F. in jugendlicher Gereiztheit gegen mich losfabrt; ich kann es entschuldigen, wenn dessen Beistand in brüderlicher Liebe und Eintracht den Ritter und Schildknavven in sich vereinigt — roch wäre wohl einem Manne gegenüber, dem roch eine gcrciftere Erfahrung und eine vieljährige Beschäftigung mit den Angelegenheiten der Religion zur Seite stehen, einem Manne gegenüber, gegen den noch von Niemanden, und besonders von fciunn seiner zahlreichen Schüler ein Vorwurf rer Ungerechtigkeit oder Lieblosigkeit laut geworren, etwas mehr Mäßigung überhaupt aber mehr Wahrheitsliebe am Plage gewesen. Dieö mein erstes nur letztes Wort über die beregreu Artikel und ihre etwaigen Nachfolger. S. F ü r st, Bezirksrabbiner. Literarisches. Eisenach im Jan. Die Sprachverbältniffe der heutigen Juden im Interesse der Gegenwart und mit besonderer Rücksicht auf Bolkserzichung besprochen von Dr. A. 9fee. Hamburg, 1841. Eine sonderbare Schrift. Der Verfasser hat eS darin mit der jüdischen Mundart zu tbun; spricht von der bisherigen Vernachlässigung dieses Gegenstandes, von den Bestrebungen der Phiranthropisten, der Reformatoren und rer Emanciparianisten in rer neueren Geschichte res Iuremhums, von der Bedeutung rer lürischen Mundart für das Leben, von den Eigemhümiichkciten derselben unv von der pädagogischen Verfahrungsweue gegen dieselbe. Er sagt uns manches Neue um Treffende über riese Themate und namentlich verrient seine Darstellung der Eigenthümlichkeireu rer jüdischen Mundart und der Nachweis ihrer Ursachen alle Anerkennung- Allein was een eigentlichen Vorwurf seiner Schrift bildet,

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