Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
- Journal
- Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
- Volume
- 6 (1845)
- Issue
- Heft 8 (23.2.1845)
- Date
- 1845-02-23
- Page
- – (sequence 2)
- Language
- German
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S8 baten, auf den Kopf, auf den Hut sicht der Herr. Eine Tafel an den Eingang des Tempels gestellt, und mit großen Buchstaben darauf geschrieben: wer hier mit unbedecktem Haupte eingeht, der wird hinausgeworfen. Das kömmt von den spitzfindigen philosophischen Doktrinen, das kömmt davon, wenn man so nihilistische Bücher wie Koheleth schreibt! Und was war die „unumgängliche Folge einer so larcn Gesinnung?" „Abfall und Verrath," wie cs deutlich in der Bibel zu lesen ist. Solcher Beispiele giebt es die Menge, im Alterthume wie in der neuen Zeit, und Hr. vr. M. weiß davon zu erzählen; er weiß cs ganz genau, daß die Enkel des ehrwürdigen Friedländer gerade deßwegen zum Cbriftcnthume überrraten, weil dieser einen, freilich verkehrten, aber nicht minder gut gemeinten Versuch gemacht haue, eine Brücke zwischen Iudenthum und Christenthum zu schlagen. Und Mendelsohn, der Verfasser des Jerusalem? Nun, wer weiß ob der Frevel seiner Bibelübersetzung nicht an seinen Kindern und Enkeln geahndet wurde, wer weiß ob sich Hr. Dr. M. nicht den weitblickenden Nabbinen angeschlossen hätte, welche den Bann über dieses fluchwürdige Werk aussprachen! Wer seid ihr denn, die ihr euer Wappen und Siegel auf das Iudenthum drückt, und jede Ansicht, die nicht diesen Sremyel trägt, für falsche Münze und Nachdruck erklärt? Wer seid ihr denn, die ihr einen Feuereifer zur Schau traget, als wäret ihr der Prophet Elias? Seid ihr die „Wagen Israels und seine Neuter?" Nein, Pferden mit Scheuledern gleicht ihr, die weder rechts noch links sehen, tollgewordcncn Pferden, die Wagen und Reuter in den Abgrund mittelalterlicher Barbarei zu stürzen drohen. Wer seid DtzDcnn, die ihr euch herausnehmet GaraitMn zu fordern? welche Garantien bietet denn ihr? p3ej%rgt uns dafür, daß ihr nicht heute die Beschneidung ^Bedingung der Aufnahme in das macht, was ihr euere Genossenschaft nennt, morgen die Verpflichtung, daß wir an neuen Häusern eine Quadratelle unübAMH) fassen und übermorgen den Glauben, daß Gott, erderzeihe mir, wenn ich die Blasphemie niederschreibe»,. allnächtlich auf den Trümmern Jerusalems weint ^Ker. Schritt wäre nicht größer als der, welchen Hr. vr. M. zwischen Copenhagen und Wien gemacht hat. Und diese neumodische Theorie der Genossenschaft, welche die altmodischen Herren jetzt so schlau einschmuggcln möchten! Früher wußte man wohl, daß einst ein jüdisches Gericht mit weltlicher Gewalt vorhanden war, aber man wußte auch, daß mit dem Verschwinden desselben das Judenthum nur noch als ein Verhältniß zwischen Gott und Menschen übrig geblieben war. Auf diesem Standtpunktc ist denn freilich kein Zwang gegen Andersdenkende zu üben; darum will inan jetzt das Iudenthum in eine auf Gegenseitigkeit gegründete Glaubens- Feuer - Versicherungsgesellschaft umwandeln, wo jeder Aktionnär das Recht hat, den anderen zu seinen Verpflichtungen anzuhalten. Und wie milde man dieses Recht handhabt! Nachdem man den Knaben, an welchem der Vater die Veschneidung unterließ weil er sie für eine Barbarei hielt, *) auf keinen Fall in die Matrikel und Geburtsbücher — sind die durch Talmud und Poskim eingeführt? — aufnimmt, nachdem man weder ihn noch seine Ehe einseg net — steht das im Talmud und Poskim? — noch ihn zur Beerdigung auf den jüdischen Gottesacker zuläßt, (und man glaube nur nicht, daß Herr vr. M. aus Toleranz nicht vom Eide gesprochen hat), ist man zu stolz um an den Staat und die polizeiliche Gewalt zu appclliren, behauptet aber freilich daß der Staat die hergebrachten Rechte schützen und schirmen müsse. Wie soll der Staat das nur anfangen, da man die Gensd'armcrie-Brigade verschmäht? wahrscheinlich durch so sanfte Zurechtweisung, wie sie uns Herr vr. M. zu Theil werden läßt. Man nehme dem Seelsorger diese Theorie der Genossenschaft und des geselligen Vertrags, so stürzt sein ganzes gothisches Gebäude zusammen und dennoch scheut er sich nicht den eonlraet social unser Evangelium zu nennen, bezeichnend genug, indem er so die ganze deutsche Bildung ignorirt, die erst hinter diesem Buche beginnt. Eines hat Herr vr. M., wie andere Gutächter, vergessen und gerade dieses Eine hätten sie bedenken sollen, daß nämlich die Gesetzgebung nicht erst auf ihre Weisheit gewartet hat, sondern schon lange darüber mit sich im Reinen sein muß, welchen Sinn sie mit dem Worte „Jude" verbindet. Und so gewiß der Staat keinen im Schooße des Judenthums Gebornen, so lange er nicht ausdrücklich heraus getreten ist, von Beschränkungen, *) Eine fromme Seele hat vor einiger Zeit die naive Bemerkung drucken lassen, die Beschneidung sei zwar eine Barbar ei, aber sie sei ein göttliches Gebot.