Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
- Journal
- Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
- Volume
- 6 (1845)
- Issue
- Heft 6 (9.2.1845)
- Date
- 1845-02-09
- Page
- – (sequence 7)
- Language
- German
- Belongs to
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47 Nr. 13,451. Erl. Großh. Ministerium des Innern vom 4. v. M. Nr. 3375—76. Nr. 13,452. Vorstellung der isr. Landgemeinden des Bezirks Heidelberg vom 12. v. N. Die Bezirks-Stiftungsschule in Heidelberg betr. Beschluß. I. In Erwägung, daß die beiden zu Heidelberg verwalteten Israel. Fonds der sog. Landjudenschaftsfond und der Isr. Stiftungsfond, vermöge ihrer Entftehungsart als wirkliche Distriktsfonds betrachtet werden müssen, woran der grsammten Judenschaft der vormaligen Rheinpfalz ein Genußrecht zustehet, in Anbetracht, daß dieselben ihrer natürlichen Bestimmung gemäß, wie bisher zu religiösen und Schulzweckcn verwendet werden können; — in Anbetracht jedoch, daß die Beibehaltung einer Districtschule zu Heidelberg, wie solche im Jahre 1822 errichtet wurde, den gegenwärtigen Verhältnissen nicht mehr entspricht; wird hiermit nach erstattetem schriftlichen Vortrage, in Folge kollegialischer Berrathung verfügt, daß die obigen Fonds, im ungefähren Betrage ,>von 16,300 st. und dem Besitze eines halben Wohnhauses zu Heidelberg bestehend, fortan als ein ungetrenntes Stifiungsvermögen zu verwalten seien, dessen Ertrag zur Unterstützung der israel. Schulen, und zur Hebung des israel. Religionsunterrichts verwendet werden soll, und zwar in folgender Weise 1) Wird dem jeweiligen Bezirksrabbiner zu Heidelberg, neben freier Wohnung im Stiftungshause, für die Ertheilung des Unterrichts an angehende Theologen in den höhern Religionsgegenständen ein jährlicher Gehalt von 150 fl, und 2) der Wittwe des Oberlehrers Rehfuß daselbst für ihre Lebenszeit eine Pension von jährlichen 75 fl. ausbezahlt; 3) der Rest des Zinsenertrags nach Abzug der ständigen' Lasten, wird für die jeweiligen Schulen der israel. Gemeinden des vormaligen rheiupfälzischen Gebiets, diesseitigen Antheils, behufs rer Bestreitung eines Theils der Lehrergehalte und der Kosten für Schulrequifition bestimmt. Der Austheiler wird jeweils auf 3 Jahre festgesetzt. Die inzwischen etwa neu entstehenden Schulen werden erst in der folgenden Periode bedacht. 4) Dem israel.Lehrer derOrtsschule vonHeidelberg wird gleichfalls Wohnung im Stiftungshause eingcräumt, gegen Anrechnung des gesetzlichen Anschlags. 5) Es wird von den betreffenden Schulvorständen ein aus 5 Mitgliedern bestehender Berwaltungsrath gewählt, der seinen Sitz in Heidelberg hat, und einen Borrechner aufstellt. 6) Die Rechnung ist für 3 Jahre zu stellen, und zur Abhör der Kreisregierung vorzulegen, nachdem der Berwaltungsrath sie geprüft, und sie den Schulvorständen zur Einsicht mitgetheilt haben sgez.) Wallau. Was an der ganzen Sache „scandaleuse“ ist, weiß ich nicht. Im verflossenen Frühjahr kam ein gewisser Student F. aus Weftphalen zu mir und ersuchte mich um Unterricht im Talmudischen, da er bisher wenig Gelegenheit gehabt habe, sich die Kennmiß desselben zu erwerben. Mit der größten Bereitwilligkeit, und wie sich von selbst versteht, unentgeldlich, unterzog ich mich diesem Unterrichte. Ich schlug auch Hrn. F. vor, ihm Unterricht in den vhilosophisch-rabbinischen Schriften geben zu wollen, und fing nun an, mit ihm den More zu lesen. Kurze Zeit darauf ersuchte mich Hr. F., auch in Rhetorik ihm Anleitung zu geben, und ihm zu erlauben, in hiesiger.Synagoge zu seiner Hebung predigen zu dürfen, da er mit einem Gesuche, im evangelisch-protestantischen Pre- ' diger-Seminar predigen zu dürfen, abweislich beschieden worden sei. Mit der größten Bereitwilligkeit ging ich hierauf ein, wie ja seit vielen Jahren schon jüdische Theologen während ihrer Studienzeit mit meiner Erlaubnis, ja Aufmunterung, in hiesiger Synagoge gepredigt haben. Ich nenne hier nur den seligen Rabbiner Bloch in Buchau, Rabbinatskand. u. Religionslehrer Fleh inge r in Darmstadt, Prediger l>r. Fr a n kfu rter in Hamburg, Rabbinatskanvidat L i n d e m a n n in Mannheim. Rabbiner Schott in Ranregg, Rabbiner Rothschild in Mühlheim, Rabbinatskandidat Weil von Eichstättcn unter vielen Andern. Und warum nicht? Gebe Gott, daß Alle Propheten wären und Gott seinen Geist über sie alle ausschütte! Hr. F. legte mir wirklich eine Pre- : digt über das ihm von mir aufgegebene Thema „ der Nutzen des fleißigen Bibellesens" zur Beurtheilung vor. Nach einigen Ausstellungen von meiner Seite forderte ich F. auf, diese Predigt in hiesiger Synagoge zu halten. Allein Herr F. entgegnete mir: „Wenn ich in der Synagoge dahier predige, will ich eine andere Predigt auf den Sabbath Chason passend halten". Es kam nun die besprochene Predigt zum Vorschein. Als der Student mir dieselbe brachte, sagte ich zu ihm: „Nach Ihrer vorigen Predigt zu urtbeilen, weiß ich schon im Voraus, daß sie diese Predigt halten können, und wenn ich auch einzelne Ausstellungen darin finden werde, so werde ich dieselbe übersehen, da Sie Ihre Predigt schon memorirt haben". Allein da ich an derselben nicht blosEin; eines zu verbessern, sondern die ganze Predigt ungeeignet fand, so setzte ich mit folgenden Worten mein Urtheil unter die Predigt: „Vorstehender Aussatz entspricht weder der Form, noch dem Inhalte nach, den Anforderungen einer Predigt. Die Aufgabe