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Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts · 1845-02-02 · Heft 5 (2.2.1845) · page 4

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Journal
Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
Volume
6 (1845)
Issue
Heft 5 (2.2.1845)
Date
1845-02-02
Page
– (sequence 4)
Language
German
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Diese positive Bedeutung des Sabbaths liegt auch deutlich ausgesprochen in der Fassung des Dekalogs : „Gedenke des Ruhetags, ihn zu heiligen." Dies ist die eigentliche Feier, das eigentliche Gebot; alles Nachfolgende, das Unterlassen der Arbeit, ist diesem Zwecke dienstbar, ist nur sein Mittel. Daß auch die Propheten nicht nur mehr als bloße Ruhe, sondern vorzüglich urw vor Allem Heiligung, positives Wirken im Geistigen am Sabbath wollen; und die Arbeit nur m so fern verbieten, als sie jenem Zwecke entgegensteht, gebt deutlich aus dem ganzen Zusammenhänge in Zes. Cap. 58 hervor. Auch bei Jeremias (17, 22. 24.) ist es die Heiligung des Sabbaths, die hervorgehoben wird, und selbst bei dem spätem Nehemias (10, 15. ss.) rst die Arbeit nicht deßhalb verboten, weil sie die Ruhe unterbricht, sondern weil sie den Sabbath ent — weibcr, die Weihe des Sinnes stört. Ist demnach nicht die tobte Ruhe, sondern dieWeihe, die Heiligung, die Richtung der Sinne auf das Höhere, am das Wahre, Gute und Schöne Prinzip der Sabbathfeier, und die Thätigkeit, nur verboten, insofern sie jenen Zwecken im Wege steht, so folgt daraus, daß nur gewerbliche Arbeit, die eben den Sinn von dem Hödern abzieht, und dem irdischen Erwerb zuwendet, mit der Sabbarhseier in Widerspruch steht. Also z. B. Musicrren zum Erlernen, zum Vergnügen, oder gar zum hebern, geistigen Genuß; eben so geistige Arbeit, in so iern sie in diesen Grenzen sich hält, oder einem Hohern oder gar dem Varerlande dient; Reisen zum Vergnügen, oder um den Sinn an den Naturschönheiten zu heben, oder Freunde zu besuchen, oder gar zum Zwecke des Gottesdienstes: alles dieses steht der Sabbathfeier nach dem angenommenen Prinzipe nicht nur nicht entgegen, sondern fördert sogar seinen Zweck mehr als starre Ruhe. 2. Es steht ferner fest, daß selbst in gewerblicher Beziehung nur eigene Arbeit, oder die Arbeit desjenigen, das mein Eigenthum ist, dessen Thätigkeit meinen Sinn in Anspruch nimmt, das nach mosaischen Rechtsprinzipien gleichsam meine Hand ist, wie mein Vieh, mein leibeigener Sklave, die Weihe der Sabbathfeier srön, nicht aber die Verwendung fremder Kräfte. Dock diese Leitern d. h. das Arbeirenlassen. durch Nichtjuden, ist selbst nach rabbinischen Grundsätzen gestattet, da unsere Bediensteten jedenfalls in die Kategorie des "wr (Brach Chajim 301, 3.) gehören, und zwar möchte eine solche Verwendung unbedingt zu gestatten sein, da jedenfalls nur das Wesen, nicht aber der Schein (pynijno) zu berücksichtigen ist, wo es die Erhaltung der Religion durch die Versöhnung ihrer Vorschriften mit dem Leben gilt. In diesen Gränzen scheint sich uns aber auch das Streben, das Sabbathgesetz mit dem Leben zu versöhnen, halten zu müssen; ein Gestatten irgend eigener Arbeit zu gewerblichen Zwecken aber mit dem Prinzip des Sabbaths in Widerspruch, selbst da, wo nicht von strenger Arbeit (mnj; rox^a), sondern überhaupt. von irgend eigner gewerblichen Thätigkeit die Rede ist, und daher auch auf's Strengste zu vermeiden sein. — — m. Geschichte des Tages. $ Frankfurt a. M. im Januar. Herr Dr. Z. Frankel, Oberrabbiner in Drcöven. (Zweiter Artikel.) Wer da glauben könnte, wir seien dem Hr. Frankel, indem wir ihm als Verfasser des besprochenen Aufsatzes einen Standpunkt außerhalb des Zudenthums angewiesen, zu nahe getreten, den ersuchen wir nur selbst nachzulesen, um sich vom Gegentheile;u überzeugen. Wiewohl Hr. Franke l nämlich den talmudisch-rabinisch-jüdischen Glauben, und die Stimmung derer, welche zu ihm halten, genau kennt, und darüber viele salbungsreiche Worte macht, (S. 11. 12.) bezeichnet er ihn doch als „naiven Glauben" der „von'demVor- „wurf eines frommen Egoismus nicht freigesprochcn werden könne" l S. 16) und erklärt, aus dessen „Sphäre" getreten zu sepn und „im" denkenden „Glauben zu stehen." sS. 14) Nach diesem naiven Selbstbekenntnisse hat er den Standpunkt der Naivgläubigen verlassen,• und den vcr Dcnkgläubigen eingenommen, also ten der hiesigen Neformfrcunde, welchen er eben innerhalb des Zudenthums oder innerhalb irgend einer positiven Religion nicht finden will. Wer sich von einer Parthei, blos im M a a s c, quantitativ, unterscheidet, gehört ihr an; Hr. Frankel ist Reformer wie wir, ihm ist „die Zeit der Häutung erschienen, das Gehäuße zu enge ge- „ worden, er hat es durchbrochen und als werthlose Schale liegen lassen" (S. 5); nur hätte er einen Reform -Mäßigkeits- | Verein lieber als einen Reform - Verein schlechtweg gese« | den, wie überhaupt gegen Böhmen hin die Mäßigkeits-Vereine

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