Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
- Journal
- Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
- Volume
- 6 (1845)
- Issue
- Heft 5 (2.2.1845)
- Date
- 1845-02-02
- Page
- – (sequence 3)
- Language
- German
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35 in das Leben emgreifr. Der Geschäftsmann erhält am Sabbatb eine Sendung; soll sie von seinem Hause zurückgewiesen werden? Wenn er nicht ein Rothschild ist, so wird man leicht mit ihm eine Verbindung abbrechen, die solche Ineonvenienzen mit sich führt. Der Handwerker, der Künstler, soll einen Auftrag ausführen: es ist ihm unmöglich, wenn am Sabbatb in seinem Hanse nicht gearbeitet werden darf. Und nun gar der Beamte, der Anwalt, der öffentliche Rottrr: wie können sie am Sabbatb ihr Büreau schließen? Setzt sich aber, wie dieß bisher geschah, die Praxis in Widerspruch mit der Theorie, so entsteht eben der Zwiespalt zwischen Leben und Glauben, der nach und nach allen hchrerr Sinn ertödtct, zum völligen Abfall führet von der Religion. Es muß also die Theorie festgestellt, ausgesprochen werden, was nach dem Geiste und der Geschichte des Gesetzes erlaubt werden kann, und welchem das Leben mit seinen Anforderungen geopfert werden muß; aber es muß bei der Wichtigkeit des Sabbatbs mit der höchsten Vorsicht verfahren, und vor Allem das Prinzip festgestellt werden, welches seiner Begehung zu Grunde liegt. Jedenfalls erscheint es uns geeignet, über die Aufgabe, welche die Rabbiner-Versammlung r'brer Commission gestellt, eine Diocussion in diesen Blättern zu eröffnen, an welchen jeder, auch der, welcher der Versammlung nicht beiwobnt, sich betheiligen kann. Die Begebung des Sabbatbs soll nun sowohl durch Ruhe, als durch positive Heiligung geschehen. Beides wird in den mosaischen Schritten wie in den Propheten bervorgehoben. Es fragt sich nun: welches das Pr'inzip seiner Begebung, welches Zweck und welches Mittel sei? denn es leuchtet ein, daß die Begehung selbst vielfach davon bedingt werde. Ist die Rübe das Prinzip, von welchem bei der Sabbathfcier ausgegangen wird, der Zweck, welchem in der Feier nur gedient werden soll, so ist es klar, daß Alles, was die Rübe zu unterbrechen geeignet ist, am Sabbatb verboten sein müsse, und die neun und dreißig E a rd in a l - A rb c i - te n, welche der Talmud auizähtt, mit den tausend und aber tausend Ablegern, den unendlichen Descendenten (nmchn) ihrer altergrauen Ahnen (m:\v), jede in Starrheit verknöcherte Wertlosigkeit (n'dn), kurz alle bis ins Minutiöseste gehenden Anordnungen, die seit zwei Jahrtausenden in der Synagoge für den Sabbatb entstanden sind, können nicht angetastet worden, und der Gedanke an eine Versöhnung des Sabbaths mit dem heurigen Leben, an welchem, da es eben ein solches Absterben von aller Thätigkeir, wir dürfen sagen von allen Beziehungen zum äußern Leben, zu der ganzen socialen Stellung, in Thar, Wort und Gedanken kaum zuläßt, die Feier des Sabbaths so bäung zu Grabe geht, möchte von vornherein aufzugeben sein. Ist dagegen die Heiligung des Geistes Prinzip der Sabbarhfcier, welchem die Ruhe als das Mirrel nur untergeordnet ist, so leuchtet ein, daß alle Tbarigkeit, welche diese geistige Weibe, d. h. das Abzeichen von dem Alltäglichen, und die Richtung des Sinnes auf das Höhere, auf das Wabre, Gure und Schöne, nicht unterbricht, dem Sabbarhgesetz nicht zuwider sei. Der Unterschied ist enorm, wie jeder leicht erkennt, der mir den rabbinischen Sabbathgesetzen vertraut ist. Daß aber das Prinzip der Sabbatbreier in der Huldigung bcstebr, und die Arbeit nur als diesen Zweck störend verboten ist, gebt ans dem Geiste des Gesetzes deutlich hervor. Der Sabbatb soll ein Bum dcszeichen zwischen Gott und Israel sein (Er. 31, 15. 16.) : ein Dundeszeichen muß aber in etwas Thatsächlichem bestehen, nicht in einem blos Negativen, dem Nichtsthun; der Sabbatb soll geübt werden (r\v r'.yr re:?“): er muß also seinem Prinzip nach ein Positives sein; die Erklärung, daß er „gehalten" werde durch Ruhe, ist unrichtig: denn das bebr. ttwp ist mch: das deutsche „halten", sondern wirkliches Schaffen, Thun. Die Stelle Pred. 6, 12. beweist nichts 'ür ein bloßes Hinbringcn der Zeit airere vitam f. Rasch: das., rrz'y ist eben nicht a<*m; sondern facero, das vielleicht selbst stammverwandt ist, lac n - ry - zy - (vi<l. Fürst. Conc.) cum Di-jamm. praep. und welches in dieser Verbindung nicht vorkommr. Ailch die Erklärung Ibn Esra's (Er. 31, 18.), der die Thäng feit in der Vorbereitung zum Sabbatb finden will, ist gezwungen. nxn'z/yb „den Sabbatb zu üben'' zeigt also offenbar auf ein positives Prinzip, das getban, geübt werden soll, wie schon Ionarban den Usiel die Stelle übersetzte, wenn auch seine specielle Anwendung in Bezug ans die Thätigkeir wieder nur eine untergeordnete Weise der Sabbarhseier nennt, mithin in unserer Stelle, wo die Hanplfeier, das Wesen des Sabbaths, das beobachtet werden soll, hervorgehoben wird, unrichtig ist.