Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
- Journal
- Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
- Volume
- 6 (1845)
- Issue
- Heft 4 (26.1.1845)
- Date
- 1845-01-26
- Page
- – (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 95% known words query
- IRI
…/2566751-2566964-2566968--1293-2569055- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
auch im Gegensätze zu der flachen Aufklärungsperiode anerkennen, daß die massenhaften Satzungen, mit welchen der Talmud den Mosaismus umgab, dem tiefsten, reinsten Boden des menschlichen Gemüthes entstammten, das von jeder andern Thätigleit abgeschnitten und von einer barbarischen Außenwelt geknechtet und gemartert, in das einzige Heiligthum, welches ihm verblieben, sich flüchtete, mit kindlicher Hingebung an das Sprüchwort sich klammerte jedes Titelchen und Sätzchen desselben in's Tausendfache vervielfältigte, es mit Zäunen, Ringmauern und Grenzsteinen umgab und das ganze Leben, mit allen Ansprüchen und Forderungen, welche dasselbe sonst machte, ihm, diesem so unendlich vervielfältigten Gesetze, unterwarf; ist ferner nicht zu verkennen, daß gerade jene Vergötterung des Buchstabens, jene engherzige und minutiöse Frömmigkeit das Iudenthum vor der Barbarei von außen schützte und es mit einer Glaubenöinnigkeit, mit einer Martyrereinfalt, möchten wir sagen, in dem Herzen seiner Bekenner erhielt, können wir demnach in diesem Sinne die kolosale Schöpfung des geängstigten menschlichen Gemüthes, welche nur der Talmud aufbewahrt, allerdings eine Fortbildung der mosaischen Religion, d. h. diejenige Gestaltung nennen, welche sie für jene Zeit und dadurch auch für die folgende erhielt; in dem Sinne, welche der neue Rabbinismus damit verbindet, ist sie es nicht; das hat schon Holdheim, wie unsere Leser sich erinneren *) nachgewiesen, indem er darauf aufmerksam machte, daß die Talmudisten nur das augenblickliche Zurücktre r en eines biblischen Gesetzes, in höchst seltenen dringenden Fällen gestatteten und nie dasselbe direct aufhoben, sondern nur auf indirecten Wegen umgingen"*); also die Idee einer wirklichen Fortbildung oder Reformation des Gesetzes noch gar nicht bei ihnen *j S. No. 24 Jahrg. V. fc. B. **) Was hiergegen in No. 35 bemerkt warb, schien uns gleich von keinem Gewicht, da von einem Unterschieb bes Umfangs zwischen ber talmudischen Reform und der heutigen keine Reve sein kann, wenn man bedenkt, baß jene, als nur auf den Fall, wo vre. Ausübung eines Gesetzes, weil mit Lebensgefahr wie r,ar ‘TT“ bei rrJ n*p5. oder 7uaa d'F H'N verbunden, nicht möglich war, sich beschränkend, gar keinen Umfang oder vielmehr eine Eristcnz hatte. Wir wollten uns nur selbst nicht darüber aus. sprechen, weil wir eine ausführliche Entgegnung hierauf von Holdheim erwarteten, die derselbe aber bis jetzt;u unfcrm Bedauern nicht gegeben. zum Bewußtsein gekommen war. In gleichem Sinne spricht sich der Verfasser des obigen Schriftchens aus und wenn er auch bescheiden bemerkt, daß er mit demselben keine durchgreifende Kritik des Gegenstandes hätte selbst geben, sondern nur eine solche hätte herbeiführen wollen, so sind uns doch (und gewiß auch den meisten unserer Leser) seine Bemerkungen hierüber sowohl, wie über die neueste Bewegung, welche von den Frankfurter Reform-Freunden ausging, von solch' hohem Interesse, daß wir uns nicht enthalten können, sie auszüglich in die Spalten unseres Blattes überzutragen: „Es wird uns", bemerkt zunächst unser Verf. gegen vr. Salomon, der in seiner Schrift gegen B. Bauer behauptet, der ganze Talmud habe keine andere Tendenz, als den Juden von der Sklaverei des Buchstabens zu erlösen, und den jüdischen Volkslehrern zu zeigen, wie Alles, was nicht zu der Fundamentallehre gehört, nach Zeit und Ort zu modificiren sei, derselbe es gewiß nicht übel nehmen, „wenn wir von ihm Beweise fordern, und zwar solche, die für jedes Iota seiner Behauptung einstehen, die nichts Geringeres beweisen, als daß der ganze Talmud keine andere Tendenz habe, als rc. Unterdessen aber fragen wir ihn, wie steht es um das „Modificiren" bei den tausend Gedarim und Geseroth des Talmuds, die offenbar keine andere Tendenz haben, als die mosaischen Riten vor dem Einschreiten jeder freier» Entwickelung zu sichern? wie steht es um dieses z. B. in der alle Freiheit mordenden talm. Bestimmung : ijco bm nan Ya nan baa^ ^a' Ya px "?pjsai na am „Oder hat der Talmud etwa bei seinen Verordnungen zugleich die Stimmenanzahl und die Fähigkeit der Synoden, aus denen jene Verordnungen hervorgegangen sind, angegeben? Eine um den Fortschritt beflissene Schule hätte dieses gewiß nicht unterlassen. Der Talmud hat indeß hierzu schwerlich Muße; ihm ist es mehr darum zu thun, jede später entstandene Meinung vor der ältern zu vernichten. Eine bis ins Lächerliche getriebene Bescheidenheit (vergl. das bekannte awtfsnn ax D3s6d3 rc.) gibt hierzu den willkommenen Vorwand; darum darf bei ihm auch ein sogenannter Einora nie einem Tanaiten widersprechen; es sei denn, daß der Emora irgend einen anderen Tanaiten für sich anzuführen im Stande ist." „Der Talmud weiß nichts von zeitgemäßer Mo-