Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
- Journal
- Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
- Volume
- 6 (1845)
- Issue
- Heft 3 (19.1.1845)
- Date
- 1845-01-19
- Page
- – (sequence 4)
- Language
- German
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bedarf es, um sie umzuftoßen; sie fällt ganz von selbst zusammen, enpro rbsw wird Arachin 23. a. mit L'-ipn m'« N'xv motivirt; der Widerruf gründet sich auf die Voraussetzung eines Irrthums, wie welcher die Handlung hinterher als von vorn herein irrthümlich, mithin ungültig geschehen erscheinen läßt. Auf dieses Prinzip wird die Auflösbarkeit aller Gelübde, sie betreffen was sie wellen, zurückgeführt und darauf beruht lediglich die vorausgesetzte Zustimmung des göttlichen Willens. Wie diese Theorie von der Auflösbarkeit der Gelübde, die nur das Verhältniß des Menschen zu Gott betreffen, wie dieser nämlich gegen Gott hinsichtlich eines gefaßten Vorsatzes, den er zu seiner eigenen Ermunterung und Erkräftigung mit der Vorstellung des höchsten Wesens in Berührung gebracht, sich abfindet, vor dem Forum unseres heutigen religiösen Bewußtseins gerechtfertigt werde, ist nicht Gegenstand unserer jetzigen Untersuchung. So lange nichts Anderes als das Gemüth des Gelobenden in Betracht kömmt, lassen wir jeden Menschen glauben, was er gegen Gott und sein Gewissen verantworten kann. Wir betrachten hier nur die talmudische Theorie der Auflösbarkeit auch auf solche Gelübde ausgedehnt, bei welchen andere Menschen ein Vertrauen in die Gewissenhaftigkeit des Gelobenden setzen und in diesem Vertrauen über irgend einen Punkt, der ihnen am Herzen liegt, eine Beruhigung finden; solche Gelübde, auf deren Verbindlichkeit der weltliche Richter, welcher nach seinem heiligen Berufe ftemde Interessen, sie seien, menschliche oder göttliche, zu wahren und zu vertreten, irgend eine Sicherheit gründet und über die Besorgniß einer beabsichtigten Rechtsverletzung auf jene erlangte Sicherheit hin, sich beruhigt fühlt. Wir finden, daß in dem Beispiel von Arachim 23. a. dieses im Talmud so klar wie nur irgend möglich ausgesprochen ist. Diese talmudische Theorie mit unserem religiösen Bewußtsein verglichen, nöthigt uns den Ausspruch ab: daß dieses über die religiösen Vorstellungen des Talmuds längst hinausgegangen ist. Und was haben Hrn. vr. Einhorn alle diese Weitläufigkeiten genützt? Das Beispiel mit dem my, Bürgen, zu dessen Sicherheit, daß nicht zwischen dem Ehemann und seiner Frau ein Complot auf seinen Beutel angezettelt werde, der Eid, oder das Gelübde des Man. nes, die Frau nicht wieder zu heirathen, im Gerichte angewendet wird, und welches, weiliYLN nur D’m njn by geschehen müsse, steht ja als unumstößlicher Beweis für die Gewißheit unserer Ansicht da! Hr. Dr. Einhorn meint zwar, daß er nur als Nachzügler im Bewußtsein seiner Schwäche auf seinen riesenhaften Vordermann sich anlehne. Wir mußten diese Phrase, so lange wir nicht die Widerlegung dieses Beweises von Seiten des Hrn. vr. Einhorn kannten, ruhig hinnehmen. Nachdem wir sie im Nachtrabe des schweren, nunmehr völlig unwirksam gewordenen Geschützes entdeckten,. müssen wir behaupten, daß Hr. vr. Einhorn seine Phrase nur im Bewußtsein der Schwäche seiner Widerlegung unseres Beweises hingeschrieben. „ Was ferner das Gelübde zur Sicherheit des Bürgen betrifft," lautet die Widerlegung, „so beweist der Umstand, daß der Talmud die in Rede stehende Diskussion lediglich auf das Gelübde zur Sicherheit geheiligter Güter beschränkt, eher gegen als für die fragliche Auflösbarkeit." Ein schöner Gegenbeweis, da nach meiner Behauptung die Wiederholung einer überflüssigen, sich von selbst verstehenden Diskussion dem Talmud wohl zu erlassen ist. Und wie sind meine anderweiten direkten Beweisen widerlegt? Die betreffenden Citate aus den Compendien (und Raschi und *p',' »pna zu B. b. 174?) können den eigentlichen Gegenstand der Untersuchung, welcher auf dem eigenen Grund und Boden des Talmuds fortgesührt werden muß (warum muß er?) schicklich nicht widerlegen, und um so weniger als nur (?) auf solche Autoritäten berufen wird, welche sich für die Auflösbarkeit aussprechen." Gilt das auch von Raschi, '"i und Magid Mischneh? Maimonid. Frauen, 17, 9, sagt freilich nach der Bemerkung des E. H. 102, 23. nur rmi ruYY und erwähnt nicht D':n aber auch das. 8. 10. und bei Arachim 7, 17 ist gleichfalls das E'm Yy nicht ausdrücklich gesagt und doch gemeint. Hr. vr. Einhorn mag es uns verzeihen, wenn wir in Bezug dieser Widerlegung es aussprechen, a wip nb in iex und wir versehen uns wiederum zu -der gründlichen Kenntniß des Talmuds und Wahrheitsliebe des Hrn. vr. Einhorn, daß er uur die ganze Diskussion noch Einmal im Zusammenhänge überdenken nöthig haben wird, um auch hierin mit uns Übereinzustimmen. H o l d h e i m.