Mannheim
Compact Memory

Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts · 1845-01-12 · Heft 2 (12.1.1845) · page 4

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
Volume
6 (1845)
Issue
Heft 2 (12.1.1845)
Date
1845-01-12
Page
– (sequence 4)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
94% known words query
IRI
…/2566751-2566964-2566966--1273-2569033
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

Mentioned entities

OCR text

1 entity mentions

LS vr. Einhorn zur Steuer der Wahrheit erklärt, daß nach dem Ausspruch aller Autoritäten des rabbinischen Iudenthumö solche Eide und Gelöbnisse, welche sich auf das Verhältniß von Menschen beziehen, durch das Kol-Nidre nicht aufgelöst werden können. Wenn sich das Kol-Nidre auf geleistete Eide bezöge, gesteht ja Hr. vr. Einhorn selbst ein, daß sie dadurch wohl aufgelöst werden können; nun bezieht es sich aber nach Tosafot und R. Ascher wirklich auf geschehene Eide, welche nach denselben Autoritäten — und dieß gesteht Hr. vr. Einhorn wiederum ein — aufgelöst werden können auch wenn sie sich auf Verhältnisse zu unseren Nebemnenschen beziehen, mithin kann der Schluß unmöglich bestritten werden, daß nach den Autoritäten des rabbinischen Iudenthums, welche die Auflösbarkeit der Eide, die das Verhältniß zu Menschen betreffen, zugeben und die Formel des Kol-Nidre auf geleistete Eide beziehen — und beide Punkte behaupten Tosafot und N. Ascher — auch solche Eide und Gelöbnisse, welche sich auf das gegenseitige Verhältniß von Menschen beziehen, durch das Kol-Nidre aufgelöst werden können, und mithin, fügen wir zufolge unserer früheren Behauptung hinzu: wirklich aufgelöst werden. „Die Leichtigkeit dieser Distinction" fährt Hr. vr. Einhorn fort: „setzen folgende Beweise ausser Zweifel. Dieselben Rabbinen, welche sich für die Auflösbarkeit von Eiden und Gelöbnissen selbst in Beziehung auf fremde Verhältnisse aussprechen, Ascher ben Iechiel, Zacob ben Ascher rc. dieselben Männer stellen die Unstatthaftigkeit des rc. als eine ganz entschiedene rc. Sache bin. Vergl. Ascher ben Iechiel, Ioma, Ende. Tur O. CH. 619 rc." Man sieht wie die unrichtige und flüchtige Auffassung der ganzen betreffenden Diskussion Hrn. vr. Einhorn zu Irrrhümern führte, die so leicht zu vermeiden wären. Ascher ben Iechiel und Jacob ben Ascher citiren die Ansicht des n*-i, in deren Zusammenhang auch jener Unterschied vorkommt. Diese Hauptansicht des n*-i wird von ihnen widerlegt und deren Gegentheil mit den Worten behauptet: n&na irpci oman by rem *?a pt^an D’iicnpn anaoa b n? zmyo bsvb onix p»ro majw ru»a Drrty -run dva nyutf \ta px .... ujobw inw 'hj;d 'n .'oi mp’jra nyiapn ntoa np’jra Wie läßt sich nun aus diesen Widerlegungen der Hauptansicht der Beweis führen, daß eine im Zusammenhänge mit derselben angeführte Ansicht desGegners zugestanden werde? Ucbrigens kann dieser Unterschied eben so gut von den gedachten Männern und auch von uns zugegeben werden, ohne ihm dadurch den geringsten Einfluß auf den Inhalt und die Bedeutung des Kol-Nidre zugestanden zu haben, da nachgewiesenermaßen hier sich durchaus nicht von tocpa, einer Nichtigkeitserklärung vergangener, sondern von mnn der Auflösung zukünftiger Eide handelt. Endlich schließt Hr. vr. Einhorn: Da es nun beim Kol-Nidre nach der bei uns allgemein recipirten Fassung blos um zukünftige Eide und Gelübde und sonach nicht um mnn, sondern um too»a handelt; so kann dasselbe wie erwiesen, nach Uebereinstimmung aller Autoritäten des rabbinischen Iudenthums durchaus keinen Einfluß auf andere Eidschwüre und Angelobungen üben, als welche den Schwörenden und Gelobenden selbst angehen. Wie „die bei uns allgemein recipirte Fassung" des Kol-Nidre beschaffen ist, wissen wir nun; dio Uebereinstimmung aller Autoritäten des rabbischen Iudenthums mit Ausnahme des n"i kennen wir gleichfalls. Es unterliegt keinem Zweifel mehr, daß nach diesen im Kol- Nidre um keine andere als um in der Vergangenheit gethane Eide und um nichts Geringeres als um deren Auflösung sich handelt, und daß diese Eide auch wenn sie das Verhältniß der Menschen betreffen, durch das Kol-Nidre, da wie Ascher ben Iechiel darthut, wir Alle es bezeugen können, daß Reue, mnn, stattfindet, ferner die ganze Gemeinde — mithin einer für Alle und Alle für jeden Einen — es spricht, dann auch das ms*? “ps hier beseitigt wird, rechtsgültig aufgelöst werden können. Bei der Wahrheitsliebe, die wir an Hrn. vr. Einhorn achten, zweifeln wir nicht, daß er nur die betreffende Diskussion nochmals im Zusammenhänge nachzulesen braucht, um sich von der Richtigkeit des hier gesagten zu überzeugen. Da wir so genau den Inhalt dieser Entgegnung kritisirt, so wollen wir nicht verhehlen, daß uns dieUeberschrift: „ Die rabbinische Lehre von der Auflösbarkeit der Eide", nicht ganz passend geschienen hat. Es will uns bedünken, daß sie leicht zu einem Mißverständniß Anlaß geben und den Leser glauben machen kann: Hr. vr. Einhorn wolle unsere Ansicht, daß die rabbinische Lehre auch die Auflösung solcher Eide, welche das Verhältniß der Nebenmenschen betreffen, gestatte, bestrei-

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.