Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
- Journal
- Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
- Volume
- 6 (1845)
- Issue
- Heft 2 (12.1.1845)
- Date
- 1845-01-12
- Page
- – (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 91% known words query
- IRI
…/2566751-2566964-2566966--1271-2569031- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
IO oder des onu msn den iMilyrcnod nicht scheuen würde, wird dessen ungeachtet jeden Juden seine tiefste Verachtung fühlen lassen, der von der Theorie des Talmuds hinsichtlich der Auflösbarkeit der Eide, welche das Verhältniß zu unseren Nedenmenschen berreffell', Gebrauch, machte. Aber von den Juden ist ja in meinen betreffenden Aufsätzen überall nicht die Rede, sondern von dem r a b b i n i sch e n I u d e n r b 11 m und wie es rnit dieser Sache auf dessen Standpunkte objektiv sich ver- Lalte, defchalb konnte auch nicht auf Mißverständnisse, die nur gesucht, aber nicht gefunden werden können, Bedacht genommen werden. Warum aber Hr. Einborn das in Gittin 35. b. vor Gericht ausgesprochene Gclöbuiß nur b e z i e h u n g §- weise einen Neinigungseid nennt und in wie fern ein solcher von einem wirklichen hinsichtlich seiner Auflösbarkeit sich unterscheide, wie auch, wenn die Auflösbarkeit des Eides in Bezug auf den Nebemnenschen betreffende Verhältnisse Einmal als Factum feststeht, welcher Unterschied dann noch zwischen promissarischen und assertorischen Eiden hinsichtlich ihrer Auflösbarkeit zu machen sei, will mir nicht einleuchten und ist mir durchaus unklar geblieben. Wer nur ungern und noth ge drangen Zugeständnisse macht, der wird freilich nur das einraumen, was er einräumen muß, der wird sich natürlich widerwillig sträuben, ein Haarbreit mehr von dem, was er für wahr und gut hält, fahren zu lassen, als die Gewalt ihn dazu nothigt, der wird auf Prinzipien sich nicht einlassen, für jeden neuen concreten Fall neue und handgreifliche Beweise fordern. Wer aber der Wahrheit gerne die Ehre giebr, wer das rabbinische Iudenibum, sobald ihm seine Ungöttlichkeit an wenigen Fällen erwiesen ist, eben so entschlossen aufzugeben bereitwillig ist als er im Glarrben seiner Göttlichkeit es fest zu halten gesonnen war, der wird nach dem Prinzip der Auflösbarkeit fragen und hat er dasselbe an einem „beziehungsweisen" Neinigungseid bewährt gefunden, wird er auch direkte und assertische Eide auf demselben Standpunkt solange für auflösbar halten, bis ihm ein principreller in der Natur der Sache begründeter Unterschied zwischen solchen Eiden klar geworden ist. Ich frage Hrn. vr. Einhorn: ob er einem Juden, der bei einem von ihm nur beziehungsweise genannten Reinigungserd, wie das Beispiel Gittin 35, von der rabbinischen Theorie der Auflösbarkeit Gebrauch machte, Ln andern Fällen auf seinen direkten assertorischen Eid etwas trauen würde? Gewiß nicht. Und wqmm nicht? Derjenige, wird Hr. vr. Einhorn mit Recht!intworten, welcher kein Gewissen daraus sich macht, önen vor Gericht geleisteten wenn auch nur beziehungswkisen Neinigungseid sich hinterher auflösen, von seiner Verpflichtung gegen mich sich entbinden zu lassen und nich um mein Recht zu betrügen, der wird wahrlich ackere Eide, direkte und assertorische, nicht viel heiliger halpn. Und warum nicht, frage ich immer weiter?. Weil, w'rd Hr. vr. Einhorn vielleicht über meine lästige Fragen schon etwas unwillig geworden, antworten, weil He Moralität, weil die Ehrlichkeit der Gesinnung durch ite Entbindung von einem nur beziehungsweisen Reiuigungseid nicht weniger als von der anderer Eide im höchsttn Grade verletzt werde. — Und doch will derselbe gerade und biedere Hr. vr. Einhorn wissen: meine so geradezu hingesieltte Behauptung: es seien nach dem rab.Iudenthum auch vor Gericht geleistete Eide auflösbar, können den Unkundigen leicht zu einem Mißverftändniß führen, daß alle Eide aufgelöst werden können, während das Beispiel in Gittin nur von einem beziehnngsweisen Reinigungseide spreche, daß man könnte glauben: di: Rabbinen halten auch bei andern Eiden, die das Vertätuciß der Nebemnenschen betreffen, durch die Entbindung die Moral für unverletzt, während sie diese Unvrrletztheit nur bei beziehungsweisen Reinigungseiden aussprechen! Der Wunsch des Hrn. Vr. Einhorn ist ein frommer, ein verzeihlicher, aber ein aus Selbsttäus^ung - hervorgegangener. Die weitere Ausstellung des Hrn. Vr. Einhon betrifft etwas Wesentlicheres. Er räumt als ehrtcher Mann mir ein, daß eS leider nicht in Abrede gstellt werden kann, daß das rabbinische Judenthmn die Möglichkeit einer mm, einer Auflösung nach geschehmen Eiden und Gelöbnissen selbst dann zijgesteht, wenn «Lese auf unsere Nebenmenschen sich beziehen, tadelt aber meinen Angriff aus das Kol-Nidre, weil dieses sich nicht auf schon geleistete, sondern auf noch zu leistende Eide beziehe, bei welchen aber nicht von mnn Auflösung, Entbindung, welches eine schon eingegangene Verpflichtung voraussetzt, sondern von bm, Zerstörung, Nichtigkeitserklärung später einzugehender Verpflichtungen die Rede ist, welche aber auf solche die Verhältnisse der Nebenmenschen betreffende Eide und Gelöbnisse