Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
- Journal
- Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
- Volume
- 5 (1844)
- Issue
- Heft 51 (22.12.1844)
- Date
- 1844-12-22
- Page
- – (sequence 7)
- Language
- German
- Belongs to
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413 Mitglieder der dortigen jüdischen Gemeinde verbindend anzusehen. Wenn Sie am Schluffe der mit Ihnen aufgenommene« Verhandlungen vom 14. Januar d. 3. besonders hervorheben, daß den Juden die Niederlassung in Breslau erschwert werde, weil die Nothwendigkeit, dem Magistrate einen Begräbnißplatz nachzuweisen, den Neuanziehenden zwinge, sich mit schwerem Gelbe in die Iudengemeinde einzukaufen, indem ohne diesen Einkauf der Beitritt zur Beerdigungsgesellschast und ein Grab auf dem jüdischen Friedhofe nicht zu erlangen sei, so gehen Sie hierbei von nicht richtigen Voraussetzungen aus. Die Erwerbung des städtischen Bürgerrechts Seitens eines Juden, ist nicht von dem Beitritt zu der Beerdigungsgesellschaft abhängig, und ebensowenig können die der Gesellschaft nicht beigetretenen JndiRduen zur Beschaffung eines eigenen Begräbnißplatzes angehalten werden. Die Judenschaft ist vielmehr verpflichtet, auch die Leichen der nicht Leigetretenen Glaubensgenossen auf ihren Begräbnißplatz aufzuuehmen. Der Beerdigungsgesellschast steht jedoch in einem solchen Falle das Recht zu, von den Hinterbliebenen, falls dieselben zahlungsfähig sind, für die Aufnahme auf den Gottesacker, eine Entschädigung zu verlangen, die geeignet ist, der Gesellschaft das Anlage-Kapital, die Verwaltungskosten und die Hergabe der Armengraber übertragen zu helfen. Damit in dieser Beziehung ein geordnetes Verfahren herbeigeführt und eine bestimmte Norm festgestellt werde, ist die dortige Königliche Regierung beauftragt worden, einen angemessenen Tarif zu reguliren, welcher auf der einen Seite, die nicht zur Gesellschaft gehörenden Individuen vor willkürlicher Ueberschätzung schützt, auf der andern aber auch der Gesellschaft eine ausreichende Entschädigung sichert. WaS endlich Are in der Vorstellung vom 9. September d. I. vorgetragene Beschwerde, wegen der von dem vr. Geiger bei der Feier des Gottesdienstes eingeführten angeblichen Neuerungen betrifft, so machen wir Ihnen bemerklich, daß die Staatsbehörde in die Differenzen, welche unter den Juden über ihren Cultus entstehen, sich nicht einmischeu kann, es vielmehr ihre eigene Sache ist, sich darüber zu einigen, was sie als dem Geiste ihrer Religions-Sazzungen angemessen erachten. Berlin, de» 26. Octob. 1844. Der Minister der Geist!.- re. Der Angelegenheiten. Minister des Inner» gez. Eichhorn. Graf v. Arnim. An die HH. Banquier Bamberg, vr. weck. Labandt «. Genossen in Breslau. Aus Bai er«. (Schluß von Nr. 50.) Nach dem vorliegenden Rechenschaftsberichte war der Aktivbestand des Derein«- LermögenS nach dem Schluffe der vorjährigen Rechnung 5911R. L4 Kr., bettuge» die Einnahme» 648 Fl. 54 Kr. und besitzt sohin der Verein nach Abzug der Ausgaben z» 135 Fl. 7 Kr. noch ein Vermögen von 6425 Fl. 41 Kr. Eine dankenswerthe Zugabe ist die Zusammenstellung und refp. Uebersicht des Betriebs der Handwerke und des Ackerbaues von den Israeliten in Baiern, herausstellt r wonach sich folgendes Resultat Regierungsbezirk. Handwerker. Bauern. Oberbaiern. — Pfalz. 304 Oberftanken...... 116 Mittelftanke» ...... 238 Unterftanken und Aschaffenburg . . . 1718 382 Oberpfalz und Regensburg . 12 Schwaben und Neuburg . . . ' . . 611 160 Totalsumme 4697 1212 Zur näheren Verständigung füge ich noch bei, was der Ausschuß in seinem Berichte hierüber äußert, vorher bemerkend, daß insbesondere die Wahrnehmung erfreulich sei, wie gewiß nicht ein Handwerk existirt, das in Baiern von Juden nicht betriebe» werde, mit Ausnahme der Bierbrauerei, welche dem Juden gesetzlich nicht gestattet ist; wie ungegründet namentlich der Vorwurf ist, daß der Jude körperliche Anstrengung erfordernde Handwerke scheue. Sie finden z. B. Schmiede, Grob-, Zeug-, Nagel-, Blechschmiede u. s. w., Maurer, Buchdrucker, Spengler, Kupferschmiede, Schlosser, Hafner, Gürtler u. s. w. Auf der andern Seite fehlt es nicht an solchen Gewerken, bei welch« nicht uur kein Handel, sondern die auch vom Volke für armselig gehalten werden und sich kümmerlich nur ernähren, wie z. B. Bürstenbinder, Korbmacher, Siebmacher u. dgl. Ich lasse »na den Vereins-Ausschuß selbst reden. Am Schluffe diese- Berichtes, heißt es S. 10, kommt der VerwaltungS - Ausschuß dem im tz. 33 *) der Statuten ausgesprochenen Wunsche, „über den Betrieb der Gewerbe und des Ackerbaues von den Israeliten in Baiern möglichst zahlreiche und authentische statistische Notizen zu sammeln und sie alle 3 Iah» dem Berichte einzuverleiben,» um so lieber nach, als er in der Erfüllung desselben eine sehr schöne, die Kenntniß der israelüt- *) Nach diesem §. soll auch der Vereinsmitglieder anerkennend erwähnt werden, die das Doppelte des bestimmten Mor natsgeldes und darüber bezahlen, welcher anerkennenden Erwähnung der überhaupt für das Wohl seiner Glaubensgenossen thätige und um die Kultusangelegenheiten in München hochverdiente Commerzienrath Ed. Marp sich würdig machte, dann auch Lipymau» Marx. Daß Herr 3. v. H. unter dm Mitglieder» fehlt, ist sehr auffallend.