Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
- Journal
- Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
- Volume
- 5 (1844)
- Issue
- Heft 51 (22.12.1844)
- Date
- 1844-12-22
- Page
- – (sequence 5)
- Language
- German
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411 Lehrfach einen tüchtige» Schulmann anzustellen; geräumige, gesunde und zweckmäßige Schullocale einzurichten, welches eine einzelne Gemeinde trotz aller Aufopferung nicht vermag; sie erfreuen sich ferner ungeschmälert aller weisen Anordnungen, welches das Großherzogl. Hess. Edict über das Schulwesen d. d. 6. Juni 1832 einführte, ohne hier noch der vielen, entfernter liegenden Borthekle zu erwähnen, und endlich ist ja auch für den fpeciellisraelitischen Religionsunterricht in allen größern Gemeinden auf das Beste gesorgt. In den größern Städten, als in Darmstadt, Gießen, Offenbach, Alzek, Bingen ertheilen die Rabbknen den höhern Religionsunterricht, welchen die Confirmation schließt, in Mainz und Worms leiten tüchtige Religionslehrer und Prediger die religiöse Erziehung, während mit den Anfangsgründen des Religionsunterrichtes in jeder dieser Gemeinden besondere Lehrer sich beschäftigen. — Aber auf dem Lande liegt dieses heilige Feld der religiösen Erziehung an gar vielen Stellen brach, und bietet einen Trauer erregenden Anblick dar. Hier wohnen die Juden sehr zerstreut, in einem Dorfe manchmal nur drei oder vier Familien, denen dazu noch oft theils die nothwendigen Geldmittel, theils die erforderlichen Gesinnungen für die Anstellung eines Religionslehrers fehlen, von einer höhern Behörde werden sie zur Bildung einer Religionsschule nicht gezwungen, die Concentrirung mehrerer Gemeinden zu einem Religionsschule-Sprengel fehlt, wodurch es nicht selten ist, daß die liebe Schuljugend ohne alle Kenntniß von einer Religion heranwächst und der Vater erst dann an einen «zussi - Religionsunterricht denkt, wenn sein 13 jähriger Knabe Bar-Mizwa werden soll. Schmerzlich ist dieses für jeden Menschenfreund, besonders aber für den Rabbinen, welchem es in seinem Anstrllungs-Decrete zur Pflicht gemacht wurde, jährlich wenigstens ein Mal seinen Sprengel zur Visitation der Religionsschulen zu bereisen, und welcher dann bei seiner Rundreise nichts zu visitiren findet. — Auch hier müssen wir sehnsuchtsvoll einer besseren Zukunft entgegenseheu. — Wenden wir unseren Blick von der Religionsschule auf die Synagoge unseres Grvßherzogthums, so dürfen wir auch hier wieder nur die Stadt und nicht das Dorf ins Auge fassen. Eine allgemeine Synagogenordnung für das Großherzogthum Hessen ist noch ein Gegenstand frommer Wünsche; jede große und jede kleine Gemeinde thut deßhalb, ohne zuvor ihren Rabbinen fragen zu müssen, was ihren Augen wohlgefällt. Hat eine Landgemeinde das Glück unter dem Einflüsse eines unterrichteten, wohlmeinenden und zugleich des Zutrauens sich erfreuenden Lehrers zu stehen, so wird sie nach und nach von Mißbräuchen und Verzerrungen des Gottesdienstes und des Gemeindehaushaltes befreit, sowie hier besonders die Gemeinden zu Oberingelheim, Rödelheim, Sickenhofen und «och wenige andere genannt zu werden verdienen; eutbehrt sie aber solch eines wohlthuenden Einflusses, so gehört fie in ihrem äußern Habitus noch gänzlich den früheren Jahrhunderten an. — Einen erfreulicheren Anblick bietet dagegen die Synagoge der Stadtgemeinde dar. Hier besitzt jede Gemeinde ihre Synagogenordnung, welche mehr oder minder verjährte Mißbrä«. che aus dem Gotteshause verbannt, mehrere Piutim als nicht mehr zum Gebete gehörig entfernt, dagegen Predigt und Choral, gesang zum wesentlichen Theil der öffentlichen Gottesverehrung erhebt. Die Predigt sollte eigentlich regelmäßig jeden Sabbath und Festtag stattfinden, doch ist dieses — so weit es Ref. bekannt ist — nur in Offenbach der Fall, da dort die schönste und geschmackvollste Synagoge des Großherzogthums während des Winters durch drei große Oefen angenehm geheizt ist, in den Synagogen anderer Städte dagegen äußert der Winter insofern auch auf den Sommer einen nachtheiligen Einfluß, daß auch in dieser Jahreszeit nicht jeden Sabbath gepredigt wird. Auch mag eine Ursache, wegen welcher in den Stadtgrmeinden der Prediger nicht jeden Sabbath die Canzel besteigt, in dem Mangel an Anerkennung gefunden werden, welchen der Prediger für seine Anstrengung wahrnimmt. Denn der für das Religiöse gleichgültig gewordene Theil der Gemeindeglirder ist unzufrieden mit deur hebräischen Gebete, aber auch kalt für die deutsche Predigt, er findet nach seiner Erklärung am Sabbath, oder eigentlich an jedem Tage, weder Zeit noch Muse eine Synagoge zu besuchen. Der orthodox denkende Theil der Gemeinde begnügt sich hinlänglich mit seinem gewohnten Gebete, verzichtet auf Predigt und Chorgesang, leistet schon sehr viel, wenn er bei dem Beginne der Predigt nicht zur Synagoge hinausgehet und nach deren Beendigung wieder eintritt, sehr viel, wenn er dableibt und während der Predigt seine Sidra maavir ist, für die Predigt selbst aber hat er weder Gefühl noch Empfänglichkeit. Es bleibt dem Redner demnach für feine mit Sorgfalt ausgearbeitete Predigt nur derjenige Theil seiner Gemeindeglieder übrig, welcher rationelles Denken mit religiösem Gefühle verbindet, ein sehr kleines Auditorium, welches desto winziger ist, je kleiner die Anzahl der Gemeindeglieder sich darstellt. — Doch dürfte der gewissenhafte Geistliche durch diese schwache Theilnahme für seine Vorträge sich nicht entmuthkgen lassen, und fällt auch nur ein. Saatkörnchen der Religion auf den Boden eines Herzens, so muß er in diesem einzigen Heilpflänzchen Lohn für seine Anstrengung und Aufmunterung für seine fernere Wirksamkeit finden. Ost aber mag auch dieser Mangel an Theilnahme für die Predigt in dem speciellen Verhältnisse des Geistlichen zu feiner Gemeinde begründet sein, welches nicht allenthalben in dem gsta»