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Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts · 1844-12-15 · Heft 50 (15.12.1844) · page 6

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Journal
Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
Volume
5 (1844)
Issue
Heft 50 (15.12.1844)
Date
1844-12-15
Page
– (sequence 6)
Language
German
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404 habe«. Der Vorstand soll alle diejenigen Mitglieder, die bisher zur Gemeinde nichts -«getragen, auf dem Wege Rechtens zur Nachzahlung und zum fernrrn Beitrag zwingen. Endlich wird dm Herr« in diesem Rescripte begreiflich gemacht, daß ihre De- »unciation gegen die von vr. Geiger cingeführten Neuerungen i« Gottesdienste nicht berücksichtigt werden könne, da die Regierung sich Ln die religiösen Angelegenheiten der jüdischen Gcmeindm vorläufig nicht mische. Dies ist der kurze skizzenhafte Inhalt des Ministerial-Rescriptes. *) Jeder unbefangene Leser kann nun selbst urtheilen, ob und wie viel die Sache des Fortschritts durch diese hohe Verfügung gewonnen. Tiktin ist als Rabbine nicht anerkannt, seine Wahl als völlig unstatthaft, null und nichtig erklärt, und wird wohl von selbst, ohne erst auf das Einschreiten des Vorstandes zu wart«, sich aller rabbinische» Funktionen enthalten. Die Behörde wird nun jetzt wie früher »in Dingen, zu denen unbescholtene Religiosität und rabbinisches Wissen gehört« an vr. Geiger und keinen Andern sich wenden. Die Gemeinde wird zur Eintreibung des rückständigen Beitrages auf dem Wege Rechtens ermächtigt werden, und werden wohl die meist« der Opponenten, die bloß aus Rücksichten sich zu Gegnern stempeln ließen, im Herzen aber, so zu sagen /»immer gut dänisch gesinnt« war«, von selbst der Gemeinde sich wiederum anschließm und gemeinschaftlich den hellen friedlichen Morgen nach dem kampfesheißen Tage heraufbringrn Helsen. Und gewiß er bricht herein dieser freundliche klare Frühlingsmorgen, in seiner ganzen bezaubernd« Schönheit, mit seiner vollen belebenden Kraft, und unsere Gemeinde steht wieder da ein Muster und Vorbild aller Gemeinde» Deutschlands. Aus Baiern. (Corresp.) Der Unterstützungs-Verein für israelitt'sche Ackerbau- und Hanbwerkslchrlinge in Baiern hat so eben seine Rechnungsablage und Bericht pro 18£2 veröffentlicht und eine tabellarische Uebersicht des Betriebs der Handwerke und des Ackerbaues beigcfügt, welche letztere den größten Theil ausmacht. DaS Ganze ist 53 Quartsriten stark und ich theile Ihnen das Interessanteste für den Israeliten nachstehend mit. Die Einnahmen vom April 1843 bis August 1844 betragen I. an subscribirten Beiträgen 266 Fl. 6 Kr., II. an Spenden 43 Fl. 13 Kr. und HI. an Zinsen 339 Fl. 35 Kr., im Ganzen also die Summe von 648 Fl. 54 Kr. Hiervon konnten nach d« Statute» 499 Fl. 10 Kr. verwendet werden und da von *) Wir haben dasselbe durch die Güte eines anderen Correspoüdenteu erhalt«, rmd werden es in der nächsten Nummer «Mheileu. Redaktion. 18jZ noch 367 Fl. zur Verwendung übrig war«, so verblieb für das Jahr 18§E die Summe von 866 Fl. 52 Kr. zur Verwendung übrig, wovon aber nebst 74 Fl. 19 Kr. für Regie- Ausgaben nicht mehr als 60 Fl. auf den Zweck verwendet wurden; was fteilich sehr wenig ist, und von dem VereinSauSschusse selbst bedauert wird. Es heißt hierüber in dem Berichte: „WaS nun die zweckerfüllende Wirksamkeit des Vereines anbelangt, so forderte er auch im Jahre 18ff durch Ausschreibungen in gecigneten öffentlichen Blättern, welche zweimal im Jahre stattfanden, und zwar in der Münchener politischen Zeitung, in der Landbötin, im Correspondenten von und für Deutschland und in der allgemeinen Zeitung des Judenthums.allgemein auf, sich auf dm Grund der statutenmäßig beizubringenden Zeugnisse um Unterstützungen zur Erlernung des Ackerbaues oder von Handwerken zu melden. Leider aber fand sich nicht mehr Veranlassung vor, die vorhandenen Mittel unscrm Hauptzwecke entsprechend zu verwenden, als wie vorstehende Rechnung ausweist.«- »Da es nun drei Jahre sind, heißt rS in dem Berichte des Verwaltungs-Ausschusses weiter, daß unser Verein unter Modifikation seines Wirkungskreises und seiner Satzungen nach langer Unthätigkeit sich neu constituirte, trotz aller Bemühungen seines Verwaltungs-Ausschusses aber seiner Thätigkeit sich kein entsprechendes Feld eröffnen will, so scheint er mit seinen Mitteln einem wahren Bedürfnisse nicht, oder wenigstens vermöge des durch seine Statuten vorgeschriebenen Geschäftsganges nicht auf die rechte Weis« entgegen zu kommen. Eben diese Statuten aber gestatten in ihrem tz. 34 nach dem Ablauf von drei Jahren die Anregung von den Aenderungcn in denselben, welche der Verwaltungsausfchuß bei Gelegenheit der ohnedieß demnächst abzuhaltendm Generalversammlung Behufs der Ergänzungs-Wahl für den Ausschuß nach Maßgabe der Statuten einzuleiten sich aufgefordert und berufen glaubt, hoffend, den vorhandenen, nicht unbedeutend« Mitteln dadurch eine lebendigere Nützlichkeit zu verschaffen, und die in Abnahme begriffene Theilnahme an demselben neu zu be- Bei der allgemeinen Aufgabe, die sich der Verein gestellt hat, kann es wohl keine Voreiligkeit oder Anmaßung sein, sich ein Urtheil zu erlauben, und der allerdings auffallenden Erscheinung, die vorhandenen Mittel nicht in Anspruch genvmmen zu sehen, einen Erklärungsgrund aufzusucheu. Unseres Dafürhaltens liegt der Grund in folgenden Umständen: 1) Ein großer Zudrang nach Unterstützung ist schon deshaliricht vorhanden, weil die Zahl der Unbemittelten, die nicht einmal das Lehrgeld für einen Knaben aufzubringen im Stande wärm, so überaus groß nicht.-ist, und wenn in einer Gemeinde

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