Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
- Journal
- Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
- Volume
- 5 (1844)
- Issue
- Heft 50 (15.12.1844)
- Date
- 1844-12-15
- Page
- – (sequence 2)
- Language
- German
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400 einem naturrechttiche» ProAem. Man kennt abev die naturrechtliche Betrachtungsweise von damals; das Nawrrecht galt als das (in der That illusorische) Recht des Naturzustandes, als der bloße abstrakte Gegensatz des positiven Rechts; und wie diese Anschauung im Allgemeinen aus dem Widerspruche zwischen dem wirklichen Staat und dem wirklichen Recht einerseits, und ihrem utopischen Natur-Staat und Naturrecht andrerseits nicht herauskonnte/ so fand sie auch das Princip nicht, aus dem mit Nothwendigkeit die Emancipation folgen mußte; sie suchte nach prekären Vermittlungen durch die ethischen Momente der Liebe, der Humanität, ohne sich dabei des Widerspruchs bewußt zu werden, in welchen dieses humane Bestreben mit der rechtlichen Basis ihres Staats zu stehen kam. Die Staatstheorie nämlich, in welcher das damalige Bewußtsein tiefer als je wurzelte, war ja die des Vertrags, welche Rousseau mit feuriger Consequenz ausgebaut, und in der Kant sogar noch stockte; der Vertrag als Grundlage des Staates setzt aber nothwendig gemeinschaftlichen Stammesursprung voraus; und die wohlwollendste geschichtliche Forschung hätte wohl vergeblich den Platz in den Urwäldern Gdrmaniens aufgesucht, wo die vertragsmäßige Genossenschaft gestiftet wurde zwischen den Kindern Israels, und den Kindern Thuiskons des Sohnes Teuts. — Aber, wie gesagt, es konnte sich im achtzehnten Jahrhundert gar nicht um eine Aufnahme der Juden in den Staat handeln; die edlen Emancipationsbestrebungen haben begreiflich keine wesentlichere Bedeutung als unsre Vereine gegen die Thierquälerei; und setzt man dafür Vereine gegen die barbarische Menschenquälerei, so ist ihre Definition vollkommen erschöpft. — Während die folgenden Theorien theils in die Anschauungen und die Zustände vor Hugo Grotius zurückgriffen um die mittelalterliche pattimoniale Grundlage des Staats als eines bloßen Subjections- Verhältnisses zwischen Fürst und Unterthan zu restauriren, theils die spekulative Einsicht in die Totalität und Objektivität des Staatszwecks vorbereiteten; war der faktische Zustand nichts als ein nach Verwirklichung ringender Machiavellismus: der Anfang des neuen Jahrhunderts stellt in feinen wechselvollen Kreisläufen die materielle Macht als das Princip des Staates dar; die Politik, im diplomatischen Wortverstande, ist das Höchst, dem Alles dienen muß; Gutes und Böses, Großmuth und Wortbruch find die Mittel, die zu diesem Höchsten führen sollen. Diese Zweckmäßigkeit, der Korn des machiavellistischen Systems, die alle ethische Bedttttung der Hanbüingen völlig neutrattsirt, die nicht nur schlechte Mittel heiligt, sondern auch sittlich-gute Mittel nicht verschmäht, war auch das Princip, wonach man die Juden behandelte: man emancipirte sie eine Weile; man schickte sie wieder zurück in die Ghettis, just wie man es eben brauchte. So war der äußere Zusammenhang mit der herrschenden rcchtsphilosophifchen Ansicht offenbar, und man braucht nur die damalige Emancipationsliteratur zu verfolgen, um die Spuren der germanisirenden Theorien auch hier zu finden. Erst als durch die moderne Spekulation die Philosophie des Rechts zu ihrem wahren Inhalt gelangt, und somit der Begriff und das Wesen des Staates gefunden war, wurde auch das Kapitel der Emancipation in die richtige Stellung zum System gerückt. Wenn der Staat die Verwirklichung der sittlichen Idee zu seiner Aufgabe hat, wenn er nicht das willkührliche Produkt der Einzelnen zum Schutze ihrer bedrohten Rechte, sondern eine ewige, die gesammte Ordnung und Förderung des socialen Lebens umfassende Institution ist, die so ursprünglich in der natürlichen und sittlichen Bestimmung des Menschen wurzelt wie die Familie, wenn der Staat mit einem Worte' die allgemeine und nothwendige Form ist, in welcher der sittliche Organismus der Menschheit zu seiner Existenz kommt, so ist der Mensch folgerecht nur km Staate in seiner Wahrheit und Wirklichkeit, und kann außechalb desselben seine sittlich« Bestimmung gar nicht erfüllen, d. h. nicht Mensch fein. Es ist dies wesentlich die alte, aristotelische Auffassung des Menschen als eines tfaov icoliuKov al$ politischen Wesens, aus der mit Consequenz die ewige Wahrheit folgt, die wir an die Spitze der gegenwärtigen Betrachtung stellten: daß derjenige, welcher einem solchen Vereine nicht angehören kann, oder sich selbst genügend es nicht bedürfe, kein Mensch, sondern entweder ein Thier oder ein Gott fei. — Mit dieser Auffassung reducirt sich der ganze Inhalt der sogenannten innern und äußern Emancipation auf die einzige Formel: die Juden müssen sich fähig machen dem Staate anzugehören, und der Staat darf, will er anders ihre menschliche Natur nicht vernichten, ihnen die Aufnahme nicht verweigern. Die Evidenz der Formel, die wir aus der Begriffsbestimmung des Staates gewonnen haben, wird aber durch gewisse Vorstellungen verdunkelt, die wir bis jetzt vorsätzlich noch nicht berührt haben. Eine dem natürlichen Geselligkeitstrieb ganz analoge Thatsache des menschlichen Bewußtseins nämlich ist da» Abhängigkeitsgefühl von Gott, oder die Religion, und