Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
- Journal
- Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
- Volume
- 5 (1844)
- Issue
- Heft 46 (17.11.1844)
- Date
- 1844-11-17
- Page
- – (sequence 3)
- Language
- German
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369 dern auch die weiteren in dem Talmud enthaltenen dahin gehörigen Aussprüche der Pharisäer durch die Aussprüche und das factische Beispiel Christi und der Apostel gleichsam von Neuem sanctionirt worden". Letzteres bedarf kaum der Widerlegung *) aber befremden muß es in der That, wie der Verfasser nur an das Werk der Versöhnung, der Annäherung und Befreundung zwischen beiden Religionen gehen konnte, wenn er selbst sich nicht einmal über den lieblosen, separatistischen, herrschsüchtigen und nicht selten juristische Fiktionen zulassenden, also gesinnungslosen Standpunkt des Talmuds erheben konnte; denn daß einzelne hingeworfene moralische Tendenzen, welche sich im Talmud finden, bei jenem Geiste, der dieses Buch durchgängig beherrscht, gar nicht in Anschlag kommen können, davon hätte der Verfasser durch ein gründliches Studium jenes Buches selbst und vorzüglich durch das der rabbinischen Gesetzes büch er, in welchem die Aussprüche und Beschlüsse der Talmudisten in ein förmliches Gesetz - System gebracht, *) überzeugen *) Wir halten dem Verfasser nur die Aeußerungen in Matthäus 23, 16 rc. entgegen, aus welchen deutlich hrrvorgeht, daß Jesus ganz im Sinne der Essäer, zu denen er gehörte und welche die Verehrung Gottes im Geiste und in der Wahrheit an die Spitze ihres Systems stellten, mit aller Kraft gegen die Verschrobenheit der pharisäischen Schule ankämpste. **) Wir machen den Verfasser nur auf folgende Gesetzesstellen aufmerksam: ,k. nrvD rüzw 7) , nrra 217 rmns ,72^ 7; pjmo’i imx ftwiin inix p2ö rcir in rmro pDy cxi m bv nrro 2''7 X172> inix (Maim. Hilch. Melach. C. 10, H. 9.) 2X1 722*2 '£x cmp mx£77 712x2* ich 7r.x jxdd 722*2 xnD rrn* ctssü ttnsm rrr& ix ctjd xmo rrn ,71DX 2372 72X (Hilch. Akum 9, 16). 212*D 71DX Cd'V 72* 722' , 71DX ÜOHV 72* 72 (Tp , Tp / 2'p , '□ ]/"20; (im'2D cipez) mm (Daß diese Satzungen sich nicht aus Heiden — und auch dann verlören sie nichts von ihrer Unsittlichkeit— beschränken, ist jedem Kenner des rabbinischen Gesetzes bekannt.) Die Herr sch süchtig keit der Nabbinen zeigt sich in einer wahrhaft schrecklichen Gestalt in der Strafe des Bannes, welche sie sich gegen den, der ein Nitualgesetz übertreten, oder ihre Ehre verletzt, erlaubten. (S. das Capitel 334 des Joreh Deah.) Gibt es größere juristische Fiktionen ssls die in folgenden Gesetzstellen enthaltenen: pD’nn xbx rons n:w sy'x 72*2 rmp 72*x hkTöo ,r. tim (Maim. Hilch. Jom Tob Cap. 1, 10.) können. Auf den geistig verschrobenen und sittlich-verwerflichen Standpunkt des Talmud sich stellen, und dabei versöhnend, annähernd, vermittelnd und vereinigend zwischen den beiden Religionen auftreten wollen ist aber, wie gesagt, ein Unsinn, ein Ding der Unmöglichkeit. Der Christ kann uns unmöglich die Hand zum Frieden, zur Freundschaft und Verständigung reichen, wenn er uns wirklich in solcher heillosen Verblendung träfe; und gottlob! daß dieses nicht der Fall ist, weder bei denen die den Talmud kennen und würdigen noch bei dem Verfasser, der, (wie leider! noch so Viele!) sich nur über ihn täuschet aber für sich ganz auf dem sittlich-hohen Standpunkt der Zeit steht; gottlob! sagen wir weiter, daß auch der Staat (selbst der sogenannte christliche) uns nur nach dem messet, was wir wirklich find, nicht aber nach dem, was wir nach dem Talmud und den rabbinischen Gesetzbüchern sein sollten; denn wollte er dieses, er könnte uns unmöglich die Rechte des Bürgers gewahren, da nach jenen Ansichten wir nicht einmal dem wichtigsten und wesentlichsten Staats - Elemente, seinen Institutionen des Rechtes, angehören dürfen, sondern bei den Rabbincn Recht nehmen müssen. *) |177 712X 72* rosoTjo Einen wesentlichen Punkt hatte unser Verfasser nicht blos flüchtig berühren, sondern ausführlich entwickeln müßen; wir meinen die weltgeschichtliche Bedeutung des Christenthums, die auch der Israelit, da er die vielfache Verbreitung und immermehr wachsende Anerkennung desselben unter den götzendienerischen Völkern nicht leugnen kann, anerkennen muß, und die ihn das Christemhum (gewissermaßen auch den Islam) als Mission des Judenthums an das Heidenthum auffassen läßt, als die Veranstaltung der göttlichen Weltregierung, wodurch sie die Lehre von einem einigen und liebevollen Gotte noch mtt denjenigen nationalen Elementen verp77 '7 | ti X7X 72*2 7772 '7 ]ti 7227 27X 7EX’ X7 TO bv p22*n 2"\ 77X71 P77 IN (4, 20.) p;2 TO2 7,72*1 X27.7, 722 77122’ 722'32> 72 X12v2* 271)7 172X2' 77X1 1772X1 IT 72 72X' X72* P22*:2* CH) 12 772 rrn 2X 7.p7'L* 271)7 IX 212* PT! 2X lj27p p IX |27pn P 7122!7T '77 17 7T7.71 2277 7x221 77,7727 (Maim. Hilch. Schebuoth 6, 18.) *) Die Anwendung, welche der Verfasser von dem W7 X712727 auf den (talmudisch gesinnten) jüdischen Staatsdienrr macht, ist dahrr auch eine durchaus falsche, wie ein jedrr Sachkenner weiß.