Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
- Journal
- Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
- Volume
- 5 (1844)
- Issue
- Heft 45 (10.11.1844)
- Date
- 1844-11-10
- Page
- – (sequence 6)
- Language
- German
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364 tigkeit der Juden als in die eigne Unbekanntschast mit den rab- -mischen Ansichten über die zur Heilighaltung erforderliche Form des Eides gesetzt; man glaubte daher des Guten nicht genug thuu zu können, ganz in der Weise wie unsere (?) um das Judenthum py zu pß gefügt, bis am Ende auS den vielen Einschachtelungen der Kern kaum noch heraus zu finden gewesen. Daß es dabei mitunter auch auf Kränkung und Verhöhnung der Juden abgesehen worden, lag im Geiste jener Zeiten. Der Judeneid, wie er sich in den Kammer - Gerichts - Ordnungen von den Jahren 1536 und 1555 vorgeschrieben findet, trägt zwar die unverkennbaren Spuren des erwähnten Mißtrauens, doch ward derselbe weder auf die ppn noch in der Synagoge, noch in Gegenwart eines Nabbinen oder jüdischer Zeugen oder des Gegners, wenn er ein Jude, noch endlich unter Anlegung von p^E und *p£pi abgelegt, und blos die auch bei mehren selbst fortschreitenden Nabbinen noch in Ansehen stehende ward damals schon verlangt. Als nachmals die rabbinischen Vorschriften über Form und Verbindlichkeit der Eide mehr bekannt wurden, als namentlich das Gebet vpß bZ: in Deutschland übersetzt, in Schriften gegen die Juden abgedruckt ward, und deren waren unzählige unter den sonderbarsten Titeln erschienen, z. B. seuriger Drachcngrist und wütiger Ottern Gall, abgestreifter jüdischer Schlangcnbalg re., glaubte man bei dem Judeneide nicht genug Vorsichtsmaßregeln nehmen, und zum wenigsten diejenigen Ccremonicen nicht entbehren zu können, welche die Nabbinen bei Leistung von Eiden, auf welche sie alö pp p^ erkannt hatten, beobachten ließen, was das Ausschwören in' der Synagoge und bei der Gesetzrolle zur Folge hatte. Man glaubte, daß es nach jüdischen Ncligions-Begriffen insbesondre darauf ankomme, dem Schwörenden einen Schrecken cinzujagen, und versuchte dies auf alle Weise, durch , pmm , f'b'E'D , C*in OilS' und was dergleichen mehr. Man lese nur was die preußische Gerichtsordnung, zu Ende des vorigen sich aufgeklärt nennenden Jahrhunderts, am Wohnorte eines Mendelssohn verfaßt, in 37 tzh.rn, Tit. 10, h. 317 — 355, über Juden-Eide »orschreibt, zu welchem unsres Wissens die neuere Zeit nur einen und zwar folgenden hochwichtigen Zusatz gebracht hat: „Bei den Eidesleistungen der Jüdinnen bedarf es der Anlegung des GebetrnantelS und der Gebetschnur nicht." Man scheint übrigens den vor Augen gehabten Zweck ziemlich erreicht zu haben, indem die altgläubigen Juden den Eid weit mehr scheuen als die gewissenhaftesten Christen, was doch nur in der Art der Ableistung seirun Grund haben kann. So hatte eS auch wohl Hr. Philippsou gemeint, wenn er versicherte, die alten Juden hätten mehr Scheu vor dem Eide als die neueren, weil diese letzten in so fern den Christen gleich stehn, auf die Sache selbst sehen und die besondren Zuthaten, den Hokuspokus nicht achten. Aneklen freilich muß es jeden gebildeten Europäer, Juden wir Christen, wenn er einen Beduinen-Burnus, p^, Überwerfen, wie ein zu Markt fahrender Esel ledernes Riemenzeug, und außer der CarnevalS Zeit wider Willen Maskenkleider anlegen soll*); bei ihm thun diese Cercmonien der Heiligkeit des Eides Abtrag, statt solche zu erhöhen. Das ist eben das Unglück, daß die Negierungen sich noch zu wenig um den ganz veränderten geistigen Standpunkt ihrer jüdischen Unterthanen kümmern, mitunter daher in Angelegenheiten der Juden Vernunft Unsinn, Wohlthat Plage wird. Allein ein Hr. Bodenheim er darf sich über die in Hannover vorgeschriebene Form deS Judeneides nicht wundern und ungehalten zeigen, oder er zeigt damit, daß er den talmudischen Standpunkt verläßt, wo dieser ihm nicht zusagt. Um die Gebetriemcn und den Gebetmantcl beim Eide los zu werden, ist das einfachste Mittel, die abergläubischen, gedankcn- und nun bedeutungslosen, selbst lächerlichen Manipulationen mit diesen Objecten aus dem Judenthume und aus dem Leben zu verbannen; zu erklären, daß die rabbinischen Schriften, und der des Talmud obenan, keine Autorität mehr haben; sonst bleibt immer die Frage, warum, wenn bei dem Eide des Juden die bloße Anrufung deS göttlichen Namens volle gesetzlich bindende Kraft habe, die Rabbiuen, und namentlich der liebwerthe c'V'lPi andre und weitläufigere Anordnungen deshalb gemacht haben? Und was sollte die Negierungen veranlassen, dem Ausspruche von „Neurabbinen" größren Glauben beizumessen, um uns der Terminologie des in Emden zu bedienen, als dem der „Altrabbinen," wenn jene nicht gradezu desavouirt werden? Hält Hr. Bodenheim erden Maimonidcs in Hilchoth Mamrim, c. 2, heilig, warum sollte die hanövrische Negierung nicht einen altherkömmlichen rabbinischen Mummenschanz ersprießlich finden, warum nicht dem Maimonidcs in Hilchoth Schebuoth Vertrauen schenken?**) Wir *) Auf diese Weise über Gegenstände zu sprechen, welche unseren Vätern ein Heiligendes und Versöhnendes waren und es vielen unserer Glaubcnsbrüdcr noch sind, können wir nicht gutheißen. Nedartion. **) Hier hat unser Correspondrnt ganz den rechten Punkt getroffen, und wir würden gewiß dieselbe Ansicht in der Rabbinen-Versammlung geltend gemacht haben, wären wir nicht durch Unwohlsein verhindert gewesen, der betreffenden Sitzung beizuwohnen. Es ist nemlich unbegreiflich, wie Herr Bodenheimer von seinem Standpunkte aus jenen Antrag stellen konnte, da der Talmud, wie bei gar vielen Anderen, so auch beim Eide der sittlich-religiösen Ansicht durchaus nicht huldigt, sondern der-