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Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts · 1844-11-03 · Heft 44 (3.11.1844) · page 7

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Journal
Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
Volume
5 (1844)
Issue
Heft 44 (3.11.1844)
Date
1844-11-03
Page
– (sequence 7)
Language
German
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35* rungen in jenen Gemeinden, wodurch wenigstens die Rohheit des sogenannten Landsmanns (Landmanns) abgeschlossen ward, mußten sich natürlich auch in dem Benehmen gegen den Geistlichen kund geben. Die Folgen sind noch heute sichtbar. In dem Rabbinatsbezirk Landau, der eben an das Elsaß grenzt, sind noch heute in mehrern Gemeinden zwar als Schullehrer angestellte Individuen, welche aber die Ritualfragen entscheiden, die Localrabbinen spielen, und eine Opposition gegen den Rabbincn bilden, Reden und Predigten bei Leichenbegängnissen und dem Setzen von Grabsteinen halten, was alles in den übrigen RabbinatSbezirken der Pfalz nicht vorkommt, nicht Vorkommen kann, weil die Israeliten selbst die Uebergriffe der Schullehrer nicht dulden, ihnen wenigstens keine Gelegenheit dazu bieten. Wie weit aber die Unwissenheit und die Anmaßung dieser Menschen geht, wird Ihnen aus folgendem Vorgänge, den ich unter vielen allein heraushebe, schon klar werden. In der Gemeinde I. hielt der Rabbine in diesem Frühjahre Religionsprüsung. Es wurde der achte Abschnitt in Johlson's „Unterricht in der mosaischen Religion" zur Prüfung vorgelegt, wo tz. 147 Pflicht definirt wird als »jede Handlung und Gesinnung, wozu das Sittengesetz und der in der heiligen Schrift offenbarte Wille Gottes uns verbindet." Auf die Frage: was man unter Sittengesetz verstehe? erfolgte die Antwort: was die Sitten, Gewohnheiten, der gebiete, und als der Rabbine berichtigen wollte, daß das Sittengesctz nicht das, was die zufälligen Sitten zum Gesetz gestempelt, sondern das unabänderliche Moralgesetz bedeute, ergriff der Schullehrer D. daselbst, der sich auch als Localrabbine gerirl, das Wort, mit der kategorischen Behauptung, daß die Erklärung der Kinder die richtige sei. Die Bemerkung des Rabbinen, daß dann das Verbot des Bartscheerens im yity, das Entblößen des Hauptes während des Essens, das Kapvres.Schlagen u. dgl. dem „in der heiligen Schrift geoffenbarten Willen Gottes" gleichstehn würde, gab dem Schullehrer in den Augen der dortigen Gemeindeglieder nur um so mehr Recht: der Lehrer war der Fromme, und der Rabbine der Neuerer, der einen Unterschied machen will zwischen göttlichen und menschlichen Satzungen, zwischen Ewigem und Vergänglichem, zwischen Wesentlichem und Zufälligem. Die Nachtheile solcher Zustände aber, die offenbar in der, trotz den fürsorgenden allerhöchsten Verordnungen vom 8. Oktober 1623 und vom 16. Februar 1828, wonach der Rabbine oder dessen bestätigter Substitut allein die kirchlichen Verrichtungen zu versehn und über den Religionsunterricht zu wachen hat, noch nicht befestigten, den Geistliche» anderer Eonfessionen ähnliche» Stellung der Rabbinen ihren Grund haben, für die Bildung eines festen, einheitlichen und geordneten Wesens im Gottesdienst und religiösen Lebe», leuchte» jedem von selbst ein, und die Zersplitterung und Zerfahrenheit der Synagoge in der Pfalz, trotz mancher schönen Anfänge, die sich nicht verkennen lassen, möchte unter solchen Verhältnissen noch lange nicht ihrem Ende entgegen gehn. Unseres Erachtens sollten die Rabbinen zusammentreten und der königlichen Regierung diese Stellung, wenn sie auch nicht Alle in gleichem Maße trifft, mit ihren Folgen ausführlich darlegen, und es steht zu hoffen, daß diese um so bereiter zur Hülse wäre, als die Israeliten selbst, die, wie gesagt, bei weitem zum größten Theile fern von Fanatismus sind und sich immer mehr nach einer würdevollen Stellung ihres Cultus sehnen, und ein derartiges Streben, welches die Synagoge von verkehrten Auswüchsen emancipiren und sie auch äußerlich und in der Stellung ihrer Geistlichen, mir ihren christlichen Mitbürgern, von denen sie im bürgerlichen Leben wenig getrennt sind, immer mehr gleichstellen würde, gerne unterstützen müßten. — Breslau. (Schluß der Corresp. aus Nr. 43.) Dies zeigt sich klar in Nr. 31 des Orients aus einem Berichte unseres freundlichen Correspondcnten. Nach einer Einleitung, worin er unS das allmählige Auflösen eines thierischen Organismus zu erklären sucht, zeigt er uns mit einer Kälte und Starrheit, als hätte auch ihn das warme Herzblut, das Lebrnsprinzip verlassen, daß unsere Gemeinde dem gänzlichen Zerfall nahe, „einer unheilbaren Anarchie verfallen sei." Den Tod des seligen Tiktin giebt er als die Quelle dieses Jammers an, indem er meint, daß mit dem Dahingeschiedenen die Gemeinden „ihren kommun eilen, wie religiösen Halt" verloren habe. In der That, wer frech genug ist im Angesicht vor Hunderten, die ihn Lügen strafen könnten, Thatsachen zu verfälschen und Behauptungen hinzustellen, die aller Wahrheit ermangeln, wird auch unverschämt genug sein, die Entlarvung nicht zu fürchten, und mit solchen Menschen ist nichts anzufangen. Gewiß war niemals der Zustand der hiesigen Gemeinde erfreulicher, rcgbarer und lebendiger, als eben jetzt, wenn man nicht etwa, wie unser Correspondent, ein unthätiges, schläfriges Hinbrüten, ein faules Vegetiren „einträchtig und wohlgeordnet" nennen will. Eben weil man sie rüttelte die ewigen Schläfer und sie zwang, sich die umnebelten Augen z» reibe«, gebrhrdeten sie sich so ungestüm und ungezogen; sie wäre» das Tageslicht nicht mehr gewöhnt und wollten eine ewige Nacht herausbeschwören, in deren unheimlichen Dunkel sie sich so traulich ergingen und bewarfen mit Koth und Steinen die, welche der neuen Morgenröthe sich zuwendeten. Da mußte es natürlich einen gewaltigen Kampf geben — aber der Kampf ist ein Zeichen der Lebendigkeit, der Kraft und nicht, wie R. meint, ein Vorbote des gänzlichen Zerfalls.

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