Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
- Journal
- Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
- Volume
- 5 (1844)
- Issue
- Heft 41 (13.10.1844)
- Date
- 1844-10-13
- Page
- – (sequence 3)
- Language
- German
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jedoch ist die, welche m Bezug der Heiligthümer abgehalten wird, auch in Betreff des Bürgen normgebend, und alle gründliche Talmuderklärer und Gesetzesinterpreten nehmen bei der Feststellung der Halachah hierauf Bezug. So bemerkt Rasch! Baba Batra 1736 ausdrücklich : H |w tu c’in nn by n*on ten nrrr rnnnn^ bv \btt men; deßgleichen Magid Mischnah zu Maimonides b"nz s"'S §. 9. Lur und Schulchan Aruch Eben Häuser 102, §. 7 bemerken gleichfalls: D'2i nn by n>un tnn nirm ly 2~m p nsn *6« Wenn das Gelübde also nur öffentlich in Anwesenheit Vieler Menschen, und nicht cn nn by von dem Willen dieses abhängig gemacht, zur Sicherheit des Bürgen gethan wird, so hilft und nützt es nicht, weil man sich davon zum Nachtheil desselben entbinden lassen kann. Dieses steht mithin als unbestrittene Halachah fest gewurzelt in den Grund und Boden des rabbinischen Judenthums und zeugt gegen die im vorerwähnten Aufsatz (Nr. 35) aufgefübrten gegnerischen Ansichten, zeugt aber auch noch entschiedener gegen die bisher verfolgte Apologetik, die von alle dem nicht ahnend, ohne allen wissenschaftlichen Ernst einen aus dem Zusammenhang herausgerissenen Satz, der bei einem Piutim-Commentator sich findet, und den der Eine dem Andern nachgeschrieben, aufgegriffen und wie mit einem Talisman einkleidet, steif und fest vor den Augen aller Welt die Unschuld des angegriffenen Kol-Nidre behauptet, weil nur solche Gelübde und Schwüre aufgelöst werden können, die die Person selbst )ü'jy P2v tt'2, nicht aber solche, welche das Verhältniß zu unfern Nebenmenschen, rcn pb U'3 betreffen, oder die, welche vor Gericht geleistet werden. Das Gegentheil liegt vor Augen 2-m 2'bt£ rumn bi- Ich habe noch dem Einwurfe zu begegnen, daß wenn der in Rede stehende Fall mit dem Bürgen nicht vor Gericht verhandelt wird, weil cs dessen zu einer Ehescheidung nicht bedarf. Allein der B. B. 174 b und Arachin 23 a angeführte Fall mit nsp in n&D und die Entgegnung des Abii müD '22 tnan ^2 ton beweist das Gegentheil, daß nemlich die fragliche Beeidigung des Ehemannes zur Sicherheit des Bürgen durch das Gericht geschieht; und doch findet Auflösung statt, wenn nicht das Gericht die Vorsicht des E'21 nn gebraucht. Daß wir also mit unserem Kol-Nidre alle Eide und Gelübde, die nicht C'2i nn by geschehen, auflösen können und, nach seiner alle Einschränkung ausschließendm Fassung, wirklich aufk-fen, steht nach dem Erwiesenen außer Zweifel. Wenn wir also unsere Ehre und unser heutiges religiöses Bewußtsein retten wollen, so ist dies nicht anders möglich, als daß wir uns öffentlich und feierlich von der Theorie des rabbinifchen Judenthums von der Auflösbarkeit der Eide losfagen. — Ich habe noch manches über die Art und Weife zu sagen, wie ältere jüdische Schriftsteller, als S. ha-Chinnuch, Jithro, den auch Frankel S. 61 ff. ausbeutet, u. a. die Auflösbarkeit vom gemüthlich-asketischen Standpunkt aus zu rechtfertigen suchen. Doch hiervon ein ander Mal. Ergötzlich ist es zu lesen, wie Hr. Dr. Frankel das Kapitel über Kol-Nidre beschließtr „Alle Anklagen", sagt er S. 64 mit großer Salbung, „durch die man den Juden auf Basis dieser Formel des Meineids beschuldigte, fallen in ihr Nichts zurück und zeigen sich als Aeußerungen eines blinden Judenhasses oder boshafter Verläumdung, oder um glimpflicher zu sprechen, tiefer Unwissenheit, die aber hier verdammlich ist, denn da, wo es sich um die Ehre und Würde des Rebenmenschen handelt, wird jeder Redliche lieber fein Nichtwissen eingestehen, als sich den Schein der Gelehrsamkeit geben und zur Verletzung der Nächstenliebe beitragen". Und wo es sich um die Ehre Gottes, um die Würde der Religion, um die Ehre und Würde der Wahrheit handelt, ist da tiefe Unwissenheit weniger verdammlich? wird nicht auch da jeder Redliche lieber sein Nichtwissen eingestehen, als sich den Schein der Gelehrsamkeit geben und zur Verletzung der Wahrheit, zur Herabwürdigung der wahren Religion beitragen?? Holdheim. Geschichte de» Tages. £ Frankfurt a. M. im Sept. Sie wollen, daß wir von nun an vor unsre Mittheilungen ein Zeichen setzen, damit sie der Leser mit denen anderer hiesigen Torrespondenten nicht verwechsle. Sie machen uns da fürwahr ein schlechtes Compliment. Sie nehmen uns mit einrmmale den, vielleicht irrigen, doch unschuldigen Wahn, daß unsre Mittheilungen, gleichviel ob gut oder schlecht, an sich kenntlich genug seien». und eines besonderen Unterscheidungs- und Erkennungs-Zeichens nicht bedürften. Doch Sie wollen als guter Hirt, oder, wenn dieses zu katholisch klingt, als treuer Schäfer, oder, wenn dieses zu romanhaft lautet, als vorsichtiger Mann Ihre Lämmer nicht ohne besondere Kennzeichen auf die Gemeinweide der Tagesliteratur schicken, und Ihr Wille