Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
- Journal
- Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
- Volume
- 5 (1844)
- Issue
- Heft 40 (6.10.1844)
- Date
- 1844-10-06
- Page
- – (sequence 6)
- Language
- German
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SSL Wichtigkeit find. Die hiesigen Juden leben, wie schon erwähnt, meistens in Keinen Häuflein beisammen oder ganz einsam und getrennt von andern Juden, sind also in Umgang und Verkehr ans Nichtjudeu angewiesen, mit denen sie in der Regel in gutem Einvernehmen leben. Natürlich steht ihnm da das Einengendr, Absondernde der Leremovialgesetze oft hemmend im Wege, und namentlich find eS die Sabbat- und Speisegesetze, die sich in ihrer alten Schroffheit mit einer solchen Stellung nicht wohl vertragen. Da lockert und löst denn eine jede Familie daran, so viel ihr zur freien Bewegung uöthig dünkt. Mit oft verständiger Auswahl scheidet man das Wichtige vom Minderwichtigen, sagt sich von diesem loö, während mau jenes festhält. Der Sabbat wird gefeiert. Aber Geld einnehmen und ausgeben, das Haus und die Küche bestellen, hält man nicht für Entweihung desselben. Au christlicher Tafel wird nicht gegessen; aber bei häuslichen Festen des christlichen Nachbarn zugegen zu sein, da Kuchen, Fische, Suppe u. dgl. zu genießen, hält man für statthaft. Der Unterschied zwischen und nsT£ zwischen Milch- und Fleischspeisen wird respectirt; aber sogenannte bei vorkommenden zweifelhaften Fällen werden nicht gemacht, sondern sebsteigen das, meistens milde, Urtheil gefällt. Ich konnte diese Beispiele noch lange fortsetzen, könnte auführen, wie die Frauen sich zu den Reinigungsvorschriften verhalten, dieselben bald halb, bald auch gar nicht beobachten — was auch kaum möglich — wie man dem christlicheu Gesinde gegenüber das jüdisch - Eigentümliche halb aufdeckt, halb versteckt und außer Acht läßt u. dgl., wenn nicht das bereits Angeführte genügen dürste, um zu der Folgerung zu gelangen, die sich mir unwillkürlich daraus aufdrängt. Es zeigen nemlich diese und ähnliche Wahrnehmungen den bitter» Covflict des Individuums mit dem, was ihm als religiöses Gebot und Verbot überliefert und bekannt ist. Dasselbe sucht ihn gut oder schlecht auf seine Manier und mit seiner beschränkten Einsicht zu lösen. Wäre dieses bei Jedem der Fall und bliebe der innere religiöse Grund davon unangetastet, so könnte man sich dabei beruhigen, so wäre es vielleicht rathsam, der individuellen Freiheit auch fernerhin die Ausgleichung in dem Widerstreite zwischen Lehrer und Leben zu überlassen, oder doch vorzubereiten. Aber leider ist es nicht so, wie ich auS wiederholter Erfahrung weiß, vielmehr prägen sich die nachtheiligen Folgen eines solchen Zustandes immer schärfer aus und werden zum Sumpfe, in welchem alles rein Religiöse versinkt und verschlammt. Der Vorwurf, daß mau doch so vieles übertreten müsse, daß man doch kein Jude im alten, strengen Sinne sein könne, lastet auf allen diesen Leuten mehr oder weniger und schmälert die Freude an dem Glaubensbekenntnisse, die ohnedieß schon in unfern Tagen und bei so isolirter Stellung geschmälert genug ist. Das auswachsende Geschlecht aber, daS dieses Zwitterhafte, Unsichere im rellgiösen Leben gar bald bemerkt und das mit lustigen und lustigen Sprüngen über Alles hinwegsetzt, was ihm den Lebensweg verengt und verrammelt, lacht zuerst in die Faust über die wahrgenommene Halbheit der ältern Hausgenossen und kümmert sich später, selbstständig geworden, gar nichts um eine Religion, die ihm nur Zweifel und Hindernisse bietet. Was soll daraus werden? Kann, darf man gleichgültig bleiben bei diesem Risse, der immer größer zu werden droht? Bedarfs noch anderer Momeu-' te, um zu erweisen, daß Erleichterungen, daß eine Ausgleichung zwischen dem traditionell erstarrten Buchstaben des Gesetzes, und dem geistigen, verständigen Ausüben desselben höchst dringend? Freilich, es stellen sich dieser Ausgleichung zur Zeit noch manche Bedenken entgegen, denn zu einer radikalen Heilung der wunden und faulen Stellen in unserm religiösen Organismus sind wir kaum noch reif genug. Aber der Anfang soll und muß gemacht werden, das stille Zusehen und Gehcnlassen von Seite der Geistlichen und Volkslchrer heißt — ein Arzt sein wollen und dem Umsichgreifen einer Krankheit nicht wehren, weil man sie nicht sogleich vom Grund aus heben kann. Um jedoch zum Schluffe nochmals zur hiesigen Gegend zurückzukehren und dem ernsten Bilde meines Berichts einen etwas heiteren Nahmen zu geben, sei noch eine kurze Notiz beigefügt von einer eigcnthümlichen Cvntroverse, die sich vor Kurzem in einigen Oldenburgischcn Blättem angesponnen hat, und die einen Gegenstand betrifft, der auch Ihnen durch die Braunschweiger Rabbinenverhandlungrn Interesse gewahren dürfte, nemlich die gemischten Ehen zwischen Juden und Chrilsten. Der Generalsuperintendent vr. Bockel, fand sich durch den, bekanntlich in Hamburg angeregten, und von Pastor Greineisen zu Gunsten der Juden besprochenen Punkt veranlaßt, ebenfalls ein Votum über solche Ehen, in soweit sie schon bestehen und nicht erst eingegangen werden sollen, in dem von ihm herausgegebenen, jetzt eingegangenen Evangelischen Schul- und Kirchenblatte, dahin abzugeben, daß solche Ehen nicht unstatthaft seien, vielmehr, nach Schrift und Vernunft, durchaus nichts Anstößiges haben, volle Anerkennung von Seiten des Staats in Anspruch nehmen können, weil Judenthum und Christenthum sich ganz und gar nicht als Gegensätze verhalten, sich nicht zu einander verhalten wie Unglaube und Glaube, vielmehr die Offcnbarungslehre des ChristenthumS in der des JudenthumS ihre Gewähr habe und ihre Sicherheit. „Die Geschichte selbst, die unpartheiische, unbefangene Geschichte der Erziehung des Menschengeschlechts kann nur beide — das alte und neue Testament — halten oder beide anfgeben; (da-