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Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts · 1844-10-06 · Heft 40 (6.10.1844) · page 3

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Journal
Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
Volume
5 (1844)
Issue
Heft 40 (6.10.1844)
Date
1844-10-06
Page
– (sequence 3)
Language
German
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burger Neuen Zeitung", diesem bewährten Organe des Fortschrittes, zur Sprache zu bringen. Die Unken erheben ihr lärmendes Gekrächze, verlassen aber gegen ihre Natur ihre» mitternächtlichen Schlupfwinkel und wollen bei dem Hellen Lichte der Mittagssonne gleichgesinntem Gewürme vorspiegeln, es sei stockfinstere Nacht. D fahret so fort, Eure Natur zu verlaugnen! kriechet fortan hervor! und der klare Schein der Oeffentlichkeit wird Euch bald in Eure finstren Höhlen zurücktreiben. Wahrlich man muß glauben, daß ein neckender Kobold die Stimmen der sogenannten Dissentirenden aus Schwerin („Hamb. N. Ztg." vom 1. August) veranlaßt und sie zur Oeffentlichkeit verlockt hat, um sie auf immer unschädlich zu machen. Kaum lohnt es sich der Mühe, die versuchte Verunglimpfung der neuen Synagogen- Ordnung hier abwenden zu wollen. Dieselbe auf die Synagogen - Ordnung des Königreichs Würtemberg und jene der strenggläubigen Gemeinde zu Kopenhagen basiert, ist in der Rabbinenversammlung zu Braunschweig einstimmig, also auch von den anwesenden Vertretern der orthodoxen Parthei als eine im reinen Judenthume wurzelnde anerkannt. Der einzige Vorwurf, der ihr zu machen, ist der, daß sie aus übertriebener Aengstlichkeit, die Gemüther zu schonen, eine Masse obsoleter unpassender Gebete, an ihrer Spitze das übelberüchtigte Kol nidre (über dessen nvthwendige Ausmerzung wir uns ein Weiteres in diesen Blättern Vorbehaltenin den neuen Ritus mit hinüber gebracht hat. — Die Synagogen - Ordnung hat es sich vor Allem zur Aufgabe gestellt, die hergebrachte große Betheiligung einzelner Mitglieder der Gemeinden an der Leitung des Gottesdienstes aufzuheben, den so entstandenen täglichen Störungen und Verwirrungen in der Synagoge ein Ende zu machen, namentlich die angemaaßten Prärogative Einzelner, am Sabbath und an den Festtagen mit ihrem näselnden trivialen Gesänge und ihrem polnischen Jargon sich den Heiligenschein eines Vorbeters zu erringen, vernichtet, hinc illae lacrymae! Das wären Beweise genug für ihren Werth. Aber den Finsterlingen hier wie überall hat sie wehe gethan, denn sie hat gezeigt, daß es ihr Ernst ist, dem bisherigen Unwesen in der Synagoge zu steuern. — Das zeugt noch mehr für ihren Werth. Sie hat bewirkt, daß Ihr nicht mehr Euern Sabbat durch unheiligen ^tauf und Verkauf während des Gottesdienstes schänden dürfet, Ihr Pharisäer! Sie hat gewehrt, daß Ihr nicht mehr mit Euerm kannibalischen Geschrei, Euch selbst und andern Glaubensgenoßen zum Spott, aus der Synagoge eine 2§ts&titf<&ttfe machen dürfet; sie wehrt Euch, euch Schriftgelehrten, fortan die aus dem unglücksvollen Mittelalter der Verzweiflung avgepreßten Rachegebcte, mit denen Ihr noch sabbatlich die Strafe des Himmels in wahnsinniger Inbrunst aus Eure Mitmenschen erflehen wollet, an Gottes Stätte auszufprechen; sie wehrt Euch, Eure unanständigen Geberden fortan in Gottes heiliger Stätte zur Schau zu tragen, wo Ihr von Eurem Glauben aus Euch über Andere erhebet; sie wehrt Euch, Ihr Scheinheiligen, an den Tagen der Buße in der Synagoge zu erscheine», um wie in Eurer schmutzigen Schlafkammer Euch Filzschuhe anzuziehen und in unanständiger schmutziger Kleidung einzutreten in Euer Gotteshaus, um dem Herrn durch anscheinende Demuth im Aeußern die Hoffart Eures Innern verbergen zu wollen! — Das und nichts mehr hat die Synagogen-Ordnung bewirkt, und deßhalb Euer Grimm, der mehr für den Werth derselben spricht, als meine Worte". Daß jene vorerwähnte Dispensation nur im Interesse und im Sinne der Gewissensfreiheit von der Regierung erlheilt worden ist, übrigens aber die Synagogen-Ordnung von ihr im Princip festgehalten wird, setzt dir Thatsache, daß auch nachdem, so oft in einzelnen Fällen ein Dispens in Betreff irgend eines Punktes bei ihr nachgesucht wird, sie jedesmal zuvor die Berichterstattung des Landes-Rabbinen einfordert, außer Zweifel. Wie sehr die Regierung mit dem religiösen Fortschritt der Juden es ernst meint, ohne dem Princip der Gewissensfreiheit im mindesten zu nahe treten zu wollen, mag folgendes hohe Rescript, den hebräischen Untem'cht der Mädchen betreffend, zu welchem einzelne Auflehnungen die Veranlassung gaben, beweisen. Es lautet: „Da unverkennbar eine nicht ferne Zeit den israelitischen Cultus der Verbesserung entgegenführen wird, dag in Deutschland auch das Liturgische desselben nicht mehr in hebräischer sondern in deutscher Sprache wird vorgrtragen werden, und da die Mädchen in ifraelirischen Religionsschulen lediglich deshalb noch an dem Unterrichte in der hebräischen Sprache Theil nehmen, um die hebräische Liturgie nothdürftig verstehen zu können, und selbst dies nur in den allerseltensten Fällen erreicht wird, so haben Sie, so oft darauf angetragen wird, die Mädchen von der Erlernung des Hebräischen zu dispensiren. Schwerin am 24. April 1844. Großherzogl. Mecklenburgische Landes - Regierung. L. von Lützow. An den Landes- Rabbinen vr. Holdheim." — Bei solchen Gesinnungen

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