Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
- Journal
- Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
- Volume
- 5 (1844)
- Issue
- Heft 35 (1.9.1844)
- Date
- 1844-09-01
- Page
- – (sequence 3)
- Language
- German
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»9 cher ben Jechiel daselbst aus, den die Dertheidiger des rabbinifchen Judenthums doch warlich als Autorität anerkennen werden. Hier handelt es sich von einem vor Gericht oder einem Nebenmenschen geleisteten Eid, und doch kann man nach der Auflösung desselben auch als IHM *TDn ihn ungestraft brechen! — Wie die Sache in den Compendien lautet, mögen folgende Stellen zeigen. Von Jakob ben Ascher laßt sich schon im Voraus erwarten, daß er der Ansicht seines Vaters sich anschließen werde, und in Tur Jore Dea Cap. 228 ist in der That zu lesen: Ute \b rwyv reis rin by tu few mnn 'in injn iö2 \b n'nn Tyra- Joseph Karo führt im Beth Joseph das ganze Gewühl von Ansichten an, neigt sich aber im Schulchan Aruch Jore Dea 228 H. 20 auf die Seite derjenigen hin, welche die Auflösbarkeit decretiren, und führt die gegnerische Ansicht nur als Kvi an. Daß man bei der Vertheidigung der Unschuld des angegriffenen Kol - Nidre, wo man das Princip der Unauflösbarkeit aller Eide, welche die Verhältnisse der Nebenmenschen betreffen, als unbestrittenes Resultat hinstellte, das ganze oben auseinandergesetzte -richtige Sachverhaltniß gänzlich ignorkrte, ist wiederum ein Beweis, wie unkritisch und einseitig das apologetische Verfahren bis jetzt eingehalten worden ist, und wie man sich leider damit begnügte, den unkundigen Angreifer aus dem Felde zu schlagen, ohne für sich die Wahrheit zu suchen. Wir, die wir den Muth haben, das Kol-Nidre aufzugeben, müssen auch den Muth aben, die Theorie von der Auflösbarkeit der Eide und Gelübde, die ein fauler Fltkken im rabbinischen Judenthume ist, von uns zu rhun und entschieden abzuweisen. Sonst haben wir nichts gethan. Wir haben zwar den Gottesdienst von einer verderblichen Ansicht gereinigt, aber nicht das Leben, aber nicht die Religion. Nicht die Furcht vor Verunglimpfungen der Feinde, nicht um uns den Regierungen gegenüber zu rechtfertigen, nein, nur aus Liebe zur Wahrheit, aus Liebe zu unserer Religion müssen wir sie von Unwahrheit reinigen, von Schandflecken lautern. Wir müssen es offen bekennen: der Eid, das Gelübde ist dem Juden so heilig, daß keine Macht der Welt ihn davon entbinden kann und alles was in den Rabbinen des Gegentheils sich findet, gehört nicht zu unserer Religion, gehört zu den Theorien, von welchen wir uns ein für alle Mal losfagen. Wenn nach dem Stand der Dinge die Apologeten das Kol-Nidre ein harter Tadel trifft, daß sie, wie fast immer, auf ihrem Gebiete sich nicht gehörig umgesehen, so ist besonders Hr. Di-. Frankel, der dieses Gebiet durch, forscht und ein Buch darüber geschrieben, das von dem Publikum so dankbar entgegengenommen und freudig begrüßt wurde, daß man es nicht anders als mit dem Ausdruck „klassisch" zu bezeichnen pflegte, von dem Vorwurf der Halbheit, der Unwahrheit, ich möchte sagen, eines Mangels an Redlichkeit nicht frei zu sprechen. Warum hat er immer nur diejenige Seite hervorgehoben, welche das wahre Sachverhaltniß mehr verdeckt als aufdeckt? „Die genaue Angabe", heißt es in seinem Buche S. 62, „soll nemlich Vorbeugen, daß nicht aufgelöst werde, was unauflösbar ist, d. i. das Gelübde oder der Eid den man Jemanden gethan, denn „„wenn man einem Andern etwas gelobt, und sei es auch einem Kinde oder Nichtjuden, so findet keine Auflösung statt"", es sei denn in Gegenwart Jenes, dem geschworen wurde (mit dessen Zufriedenheit)." In der Note wird hingcwiefen auf Nedarim 65 a. Muß nicht jeder unbefangene Leser glauben, das Prinzip der Unauflösbarkeit solcher Eide fei im Talmud unbestritten und sestbegründct? Und doch steht die Sache ganz anders. Nach den entschiedensten Autoritäten und Talmuderklärern geht eben aus derselben Stelle, auf welche die Note hinweist, mit Klarheit hervor, daß auch solche Eide und Gelübde aufgelöst werden können, wenn sie nämlich aufgelöst werden. Aber davon, wird Herr Dr. Fr. sagen, spreche ich jetzt nicht. Ich rede nur davon, daß die Gelehrten oder Idioten solche Eide nicht auflösen dürfen, und wenn ich auch den etwas zweideutigen Ausdruck gewählt habe: so findet keine Auflösung statt, so habe ich doch nichts anderes sagen wollen, als daß man nicht auflösen dürfe. Ja wol; aber das ist eben der Fehler der Halbheit, die Schuld der Zweideutigkeit, die nur das sagt, was sie sagen will, und verschweigt das, was sie nicht sagen mag, wenn auch das Verschwiegene eben das Wissenswürdigste in der ganzen Sache ist. Hr. Dr. Fr. hätte, wenn er der Welt mit seiner Gelehrsamkeit nützen wollte, die ganze Wahrheit sagen müssen, daß die Auflösbarkeit aller Eide im rabbinischen Judenthum ibre volle und wichtige Vertretung finde. Mag er dann diese Ansicht vertheidigen wie er will; das fei ihm gegönnt. Aber vor Allem muß die tbatsächliche Wahrheit unverkümmert bleiben. „Ueber Zidkiahu", sagt er daselbst 64, „den letzten König Juda's, der gefangen weg^esührt und geblendet wurde, soll dieses Strafgericht deshalb losgrbrochen sein, weil er dem Babylonier Nebukadnezar einen promissorischen Eid