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Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts · 1844-09-01 · Heft 35 (1.9.1844) · page 2

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Journal
Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
Volume
5 (1844)
Issue
Heft 35 (1.9.1844)
Date
1844-09-01
Page
– (sequence 2)
Language
German
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leichter. Aber f> entschiede« als Angenommen wird, ist dem wahrlich nicht so. In den Ausgaben der Festpijutim findet sich fteilich die aus Tosaphot und Nissim zu Nedarim 23 d. entnommene Anmerkung: p'nö fN pN*l "DT bx 1QLZ? pb W2 TtU öTNff HD Tnr6 f‘P'0' UK pe ran> In allen Vertheidigungsschriften des Kol-Nidre wird einstimmig hierauf Bezug genommen. Ob aber dieses so allgemein und einstimmig halachisch gesetzlich begründet sei, ob nicht auch solche Eidschwüre und Gelübde, die das Vcrhältniß zu unsern Nebenmenschen betreffen, nach dem Ausspruch des Talmuds und entschieden anerkannter rabb. Autoritäten in der Lhat Auflösung finden können, das hat noch Keiner zu untersuchen die Mühe sich gegeben. Nicht das Sprechen des Kol-Nidre ist ein Stein des Anstoßes, der aus dem Wege zu räumen ist, sondern die Theorie des rabbinischen Judenthums, daß auch solche Eide und Gelübde, welche das gegenseitige Vcrhältniß der Menschen betreffen, aufgelöst werden können. Es hilft uns nichts, durchaus nichts, daß wir das Kol-Nidre nicht sprechen, d. h. daß wir solche Eide und Gelübde faktisch nicht auflösen, wenn wir sie nur auflösen können. Wir müssen auf das Vertrauen der Menschen zu unserem Eide verzichten, so lange es in der Theorie unserer Religion, nemlich in dem rabbinischen Judenthum, so lange wir dasselbe für uns als religiös verbindlich anerkennen, feststeht, daß solche Eide aufgelöst werden können, daß sie auflösbar sind. Daher ist der Kampf nicht gegen das Kol-Nidre zu richten, sondern einzig und allein gegen die Theorie, welche es erzeugt. Wir müssen gegen das ganze Kapitel des rabbinischen JudenthumS, welches von der Auflösbarkeit der Gelübde handelt, welches nach dem Geständniß der Mischnah (Chaggiga S. JO) in der Luft schwebt und keinen biblischen Haltpunkt hat, und für welches Rasch! das. und Maimouides Eide 6, 2 mit einer Tradition auszuhelfen suchen, feierlich protestiren, wenn auch Maimonides daselbst c. 12, 12 und Semag den Zweifel an der Auflösbarkeit für einen mro {W erklären. Daß aber die in den Festgebeten unter dem Kol- Nidre befindlichen und von sämmtlichen Apologeten angeführte Bemerkung, daß solche Eide, welche auf das Berhaltniß der Menschen sich beziehen oder vor Gericht geleistet werden, keine Auflösung finden können, im rabbmischen Judenthume keine so entschiedene Thatsache sei, daß vielmehr namhafte und gewichtige Gesetzlehrer das Gegerrtheit behaupten und diese ihre Behauptung im Talmud mit augenscheinlichem Glücke begründen, daß selbst die Halacha in den letzten Compendien noch höchst schwankend und daß dadurch dem bösen Gewissen noch immer ein weites Feld geöffnet ist, dafür mögen folgende Resultate sprechen. Zu dem Satze Nedarim 65 a: daß wo ein Dritter bei dem Gelübde betheiligt sei, dasselbe nur in dessen Gegenwart aufgelöst werden dürfe, fügt R. Elieser aus Metz (S. den Commentar Ascher den Jechiel das.) die Erklärung hinzu: “ViÄO"n P injno p )b pra p ran np6 tw pso injnin pn ironu irm vjm xbx pn p tdd *nn wsd abff irnnn cn m mpa *6# j\x tu xbv rru Tnm tu: pra nw mpnsa mnn map Dünn cm mnb cznb tdw nsraiw usa •*]bon ru\s‘ ueo Hier ist also ausdrücklich gesagt, daß auch in dem Falle, daß die Auflösung des Gelübdes einem Dritten Nachtheil bringt, von dessen Willen man das Gelübde abhängig gemacht, es dennoch auflösbar sei, und daß Zidkiahu als vollkommen frommer Mann nach der Auflösung seines Gelübdes, das er dem König Nebukadnezar gethan, gegen dasselbe handeln durfte, wenn cs auch wahr ist, daß die Gelehrten in solchem Falle das Gelübde nicht auflösen dürfen. Noch klarer und deutlicher begründet diese Ansicht Nissim daselbst in folgenden Worten: mpo tibi# innTW W liTE “cpn yvüo rfciBti '£:n ':ry *ora *6 m: ,nv nriu «nnir /'n pnn ’aa cnn p-mn Tun nnn BTr6l pUTS! nNSSU u:y Pi nbw o ’jm xb nayn w rk ran can ’zP nks* ain cot1 n^n1? ruobN tu um vi can om nrno wo innrin^ P non nwn1? ti’v -ra u’N “cyra w impTttJ piruc rvb niws 'öj •niy rayn jotb «nbo lmp-rai? rvb ra» *n Ich glaube deutlicher und bestimmter kann kaum eine Ansicht, wie die, daß auch Eide, welche die Verhältnisse der Nebenmenschen betreffen, und, was wol zu merken, daß auch vor Gericht geleistete Eide, denn der aus Gittin 35 b angeführte Fall betrifft einen vor Gericht geleisteten Reinigungseid, aufgelöst werden können, ausgesprochen und schwerlich besser begründet werden. Es werden zwar daselbst auch die gegnerischen Ansichten angeführt, aber wie schwach werden die talmudischen Beweise widerlegt. Tosaphot Gittin 35 d sprechen sich unumwunden für die erste Ansicht der Auflösbarkeit aus: Ton nw lmpmj ycmo pn nsra nan ca -ppm ♦raroüJ udd vb& pxi3D \b mw rra by um Ueberemstimmend und fast gleichlautend spricht sich Ass-

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