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Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts · 1844-08-25 · Heft 34 (25.8.1844) · page 6

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Journal
Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
Volume
5 (1844)
Issue
Heft 34 (25.8.1844)
Date
1844-08-25
Page
– (sequence 6)
Language
German
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m Voraussetzung hat. Ich muß daher auch mit den Ansichten, welche Geiger in seinem «Sendschreiben« ausgesprochen hat, in Widerspruch treten; G. scheint allerdings eine andere Zusammensetzung der Versammlung gefürchtet zu haben. Daß dieser wieder neuerdings sich PH.'S Unwillen zugezogen hat, weil er gegen die ausschließliche Veröffentlichung der Protokolle durch seine Zeitung protestirte, muß er sich gefallen lassen; doch soll von einer «derben Weise«, welche ihm ein Correspondent im //Orient« beilegt, gar nicht die Rede sein können, und er, sichern Nachrichten zufolge, den Ausdruck -Rührigkeit" gar nicht gebraucht haben. Mögen nun die Commissionen in ihren Arbeiten recht wacker sein; möchten auch sie dem Prinzipe der Oeffentlichkeit huldigen und ihre Arbeiten vor dem nächsten Zusammentritte der Versammlung dem öffentlichen Urtheile unterwerfen! — Stern's Briefe habe ich nun gelesen; es ist doch manches kernige Wort darin. Es ist wahrlich gut, daß die Laien, zumal solche, mitreden; sie sind unbefangener als die Rabbincn. Luzato's Parallele habe ich mit Aufmerksamkeit gelesen; ich freute mich, die Heroen unserer Gegner so kindisch unschuldig zu finden. Wir müssen doch Recht haben, da unsere Gegner nichts als herzlich Dummes uns entgegnen können. Es ist gut, daß sie an die Oeffentlichkeit vor das deutsch lesende Publikum gedrängt werden. — Und was sagen Sie zu Zunz' seltsamen Capriolen? Ach ja, die Feder ist geduldig und kann das Lob der talmudischen Satzungen ganz ruhig niederschrciben, mag auch immerhin der Schreiber sonst dieselben ganz ssns gene verletzen, den Bart rasiren, eine unkoschere Haushaltung führen, das Niddah-Gebot übertreten, am Versöhnungstage sich nicht beim Gottesdienste blicken lassen, den Sabbat nicht halten u. dgl. Sonst gab es eine Heuchelei im Leben gegen die innere Gesinnung; jetzt giebt es eine Heuchelei mit der Feder gegen das äußere Leben. Schöne Stützen der Orthodoxie! Soeben kommt mir die neueste Nummer Ihres //Israeliten« zu, in dem ich mit Freude das Urtheil über Zunz lese; nur hätte ich die ,/alten Hemden« hinweggewünscht! Ein religiöses Leben, wenn auch antiquirt, hat auf Achtung Anspruch, und ich stimme in den schönen Spruch mit vollem Herzen ein: jroe dtühs mrrb nsr *)#• Aus Oberschlesicn, im August. (Corrcsp.) Ganz bewegt trete ich vor Sie, mein werther Herr Redakteur, noch ganz des freudigen Eindruckes voll, den Holdheims Aufsatz im Märzheste der Freundischen Zeitschrift, sowie sein Vorwort zu seinen Vorträgen über die mosaische Religion (Schwerin, Kürschnerschr Buchh.) auf mich gemacht haben. In dksem Manne ist ein Forschungsgeist und ein Feuereifer, der ihn unaufhörlich vorwärts drängt, und auch stets dazu treibt, das gewonnene höhere Resultat ftei und offen dem Publicum vorzulegen. In seiner «Autonomie der Rabbinen« hatte er, wie ihren Lesern bekannt, es ausgesprochen und mit großer Schärfe begründet, daß eS endlich an der Zeit sei, sich zu einem freien, großen Prinzip zu erheben und Alles was im mosaischen Gesetze mit der ehemaligen Staatsverfassung und. dem Tempeldienste in Verbindung stand, als nicht mehr verbindend zu erklären; er hielt sich aber damals noch an die heilige Lehre des Talmuds, mochte den Schatz, aus welchem er von frühester Kindheit an so reichlich geschöpft, nicht hin- und preisgeben, sondern suchte vielmehr den Beweis zu führen, daß selbst nach talmudischen Grundsätzen viele religiöse Reformen und namentlich das Rechtnrhmen bei nichtisraelitischen Gerichten wie überhaupt die Anerkcnntniß der Heiligkeit und Verbindlichkeit des Staatsgesetzes zulässig sei. In dem gedachten Aufsatze läßt er aber jene Lehre fallen, giebt die mit so vielen Aufwand von Scharfsinn und Gelehrsamkeit bewirkte andere Auslegung der betreffenden KjT>-D auf und erklärt geradezu, daß der Rabbinismus durchaus nicht zur Basis für eine Reform tauge, weil er kein liberales Prinzip in sich trage, weil die Talmudisten bei ihren Reformen sich nur von folgenden, höchst beschränkten Ansichten leiten ließen. «So schoben sie 1) wenn ein biblisches Gebot, dessen Nichtbcobachtung nur in einem passiven Unterlassen besteht, (njyyn 2tß0 mit ihren Anordnungen in Collision kam, dasselbe nur zurück, hoben cs aber keineswegs auf; wie z. B. beim wo das biblische Gebot in seiner allgemeinen Geltung bleibt, außer in dem einzigen, speciellen Falle, wo der Nenjahrstag mit einem Sabbat zusammrnfällt. 2) Drcrrtirten sie auch ein thatlicheS Handeln gegen ein biblisches Verbot, so war daS doch nur, wenn die Erhaltung der Religion in dringenden Fällen damit als Zweck verbunden war. Auch hier ist nur ein augenblickliches Zurücktreten des Verbotes, wie z.B. bei einem Kranken, für den sie wol momentan aus dem Grunde: nznn nra? iD’prrtf hd nnx roß" Sabbat »er. botene Arbeiten erlaubten aber gewiß es nicht zugegeben haben würden, daß Jemand den Sabbat ein für allemal als nicht verbindlich betrachte, wenn ihm auch hierdurch allein möglich würde alle übrigen Gesetze des Judenthums zu beobachten, und endlich 3) hoben die Talmudisten nicht auf direktem Wege ein biblisches Gebot aus, sondern suchten es nur aus indirektem zu umgehen, wie z. B. bei dem wo man durch einen solchen Schein, mit welchem man gewissermaßen erkläre, daß man dem Gerichte die Schuld übergebe, sich trotz des bibli«

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