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Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts · 1844-08-18 · Heft 33 (18.8.1844) · page 4

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Journal
Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
Volume
5 (1844)
Issue
Heft 33 (18.8.1844)
Date
1844-08-18
Page
– (sequence 4)
Language
German
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204 Nach dieser Abschweifung kehre ich wieder zur Befthneidungsfrage zurück und theile Ihnen, im Gegensatz zu der freisinnigen Auffassung des Rabbinen Holdheim, auch als Cun'ositat das Votum eines christlichen Theologen, des Hrn Dr. Delitzsch *), mit. Nach ihm ist die Beschneidung ein Gnadenzeichen, „nicht blos insofern sie die Versicherung des göttlichen Bundes an die Statte bindet, wo die Sünde am mächtigsten ist; sie ist nicht blos ein göttliches Siegel der sündenvergebenden Gnade und eine göttliche Bürgschaft der Vollendung der geistleiblichen Heiligung, nach welcher zu trachten der sie tragende sich verpflichtet, sondern sie verbürgt auch trotz der auf dem Wege der Zeugung sich fortpflanzenden Sünde das Heil, welches auf dem Wege der Zeugung erstehen sollte und — was das bundbrüchige Israel nicht erkennen will — und erstanden ist." Dies bei Gelegenheit der Beurtheilung der Frankfurter Gutachten; bei der von Bergson's Schrift über die Befchneidung heißt es wörtlich: „Die Beschneidung ist ihm (Dergson) ehrwürdig als Ritus und religiöse Handlung, aber sie steht ihm nicht höher als jede andere Ceremonie und ihr diätetischer Nutzen wird ihm durch das Gefährliche der Operation ausgewogen. So schaltet und waltet Israel mit den Geboten Jehova's, weil es das Bewußtsein, daß dieser Gott ein lebendiger, heiliger und gerechter ist, aus dem Herzen verloren. O du erbärmliche Synagoge, die du das Feuerqesetz von Sinai durch das Gefpei des eingeschlürften modernen Heidenthums auszulöschen gedenkst und den Einen nicht anerkennen willst, welcher allein die Macht und das Recht hatte, die Handschrift der Satzungen, die wider uns war, aus dem Mittel zu thun. Col. 2, 14". — Was sagen sie zu dieser mystisch tiefen Entdeckung, die müßte doch den Reformverein zur Vernunft bringen! — Auf dem Felde der Emancipationsliteratur wird jetzt wenig gearbeitet, wenn man nicht die lächerliche Vertheidigung der Bauer'schen Judenfrage von G. Julius (einem Proselyten) in Wigands Vierteljahrschrift (S. 278 — 86) eine Erscheinung nennen wollte. Die ruhig gehaltene, aber auch der Schärfe entbehrende Schrift von Saalfchütz: „Zur Versöhnung der Confessionen, oder Judenthum und Christenthum in ihrem Streit und Einklang" (Königsberg 1844) dürfte ihre Wirkung auf manche Gemüther nicht verfehlen. Schließlich erlauben Sie mir wol auf eine kleine hier erschienene exegetisch - poetische Arbeit von M. S. Pappenheim, einem Neffe des gefeierten neuhebräischen Dichters, Sal. Pappenhcim, aufmerksam zu machen. Die Schrift führt den Titel: Die Klagelieder Jeremias, übersetzt von M. S. P. zum Besten der hiesigen israelitischen Kranken-Verpflegungs-Anstalt. Breslau 1844. Der bescheidene Herr Verfasser rechnet diese Uebersetzung zu denjenigen literarischen Unternehmungen, „die man mit Schüchternheit beginnt, mit Peinlichkeit verfolgt, und bei' deren Beendigung dennoch die verdrießliche Ucberzeugung erlangt, nur etwas Unvollständiges geleistet zu haben." Wer aber die Schwierigkeit einer gereimten metrischen Uebersetzung aus einer Sprache kennt, der der Reim und die Metrik ganz fremd ist, und die durch ihre auch den Parallelismus bedingte Häufung und Widerholung synonymer Epitheta jene nur erschwert, muß der Gewandtheit des Herrn Verfassers, mit der er die Sprache handhabt, ohne dem Sinne Eintrag zu thun oder den »Genius der hebräischen Sprache zu verletzen, das vollste Lob sprechen. Geschichte des Tage«. '&l Von der Spree. (Corresp.) Wir haben uns enthalten über die ersten Hefte der Frankelfchen Zeitschrift, in denen besonders das Programm des Herausgebers und das Sachssche Gutachten gegen den Reformverein hervorstachen, irgend etwas zu äußern; es schien uns fruchtlos, gegen das bloße Aushängeschild zu polemisiren, und wir warteten lieber still beobachtend ab, wie sich diese schroffen, hitzigen Tendenzen an den kleinen Ereignissen des Tages reiben und stoßen würden. Wir brauchten nicht eben lange zuzuschen; schon das vierte Heft gicbt uns zu einigen Bemerkungen Veranlassung. So sehr wir uns über den wissenschaftlichen Theil desselben, worin Hr. 'Fr. den Anfang einer Abhandlung über die «Oefsentlichkeit und Mündlichkeit des Gerichtsverfahrens nach mosaisch-talmudischem Rechte" giebt, unverholen freuen, so sehr wir überhaupt dessen Bestreben, die alten Rechtsinstitute der Juden nach den Voraussetzungen und Resultaten der modernen Jurisprudenz zu behandeln, mit besonderem Interesse verfolgen: so leid thut es uns, unserer Ueberzeugung gemäß, gegen die in dem Feuilleton der Zeitschrift eingeschlagene verkehrte praktische Richtung austreten zu müssen. Hr. Frankel hat es bis jetzt vermieden, sich einmal klar und offen darüber auszusprechen, welcher Richtung er mit Entschiedenheit zugethan ist; über wichtige Prinzipienfragen hat er seine Stimme zurückgehalten, an der *) Zeitschrift v.Kaulbach u.Guerike. 1844. I.Hest. <5.174,

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