Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
- Journal
- Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
- Volume
- 5 (1844)
- Issue
- Heft 32 (11.8.1844)
- Date
- 1844-08-11
- Page
- – (sequence 6)
- Language
- German
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SS8 gekostet, aber sie waren weder vom Judenhasse dictirt, noch konnten sie einem Verständigen Bangigkeit verursachen. Der berichtende »Augenzeuge« scheint übrigens sehr unbekannt mit unserem Schlesien zu sein, nicht bloS mit dessen Gesinnungen, sondern auch mit seiner Eincheilung; denn, denken Sie, er versetzt die Weber und die von diese» begangenen Excesse — nach Oberschlesien; ein jedes Kind aber, das nicht gedrechselte Phrasen schreibe« kann, wird ihm sagen, daß das Gebirge in Nirderschlesirn ist. Wir empfehlen dem Correspondenten, der an melancholischen Zufällen zu leiden scheint, eine Reise in dieses Gebirge mit seine» Schönheiten, damit er genauer mit ihm bekannt und auch heiterer« Humors werdet — Ueber die wirklich oberschlesischen Zustande und die von der katholischen Geistlichkeit angrfachte Mäßigkeitsleidenschast, circulirt hier ein gediegenes und kräftiges Schreiben des verdienten Herrn A. Muhr in Pleß an den Regierungspräsidenten Grafen Pückler in Oppeln; vielleicht finde ich Gelegenheit, Ihnen dasselbe in Abschrift mitzutheilen. Berlin. Es wird sicherlich Ihren Lesern interessant sein, eine kritische Stimme über »die Judenfrage von Bruno Bauer« zu vernehmen, die aus einem literarischen Kreise herrührt, dessen politisch, philosophische Tendenzen den Bauerschen, weder an extremer Kritik noch an Glanz der dialektischen Darstellung irgend etwas nachgeben — aus dem Kreise der deutschfranzösischen Jahrbücher von Rüge und Marx, des Organs unserer in das Vaterland der Revolution emigrirten Philosophen. Die Kritik über Bauer ist von Marx, und da, wie Sie wissen, die meisten Angriffe gegen Bauer sich außerhalb oder unterhalb seines Standpunktes bewegten, so stehe ich nicht an hier einige Andeutungen über einen Angriff zu geben, der von einem Höhepunkt der Kritik geführt wird, auf welchem der Bauer'- sche Begriff offenkundig in seiner Einseitigkeit erscheint. — Bauer verlangt: daß der Jude das Judenthum, überhaupt der Mensch die Religion ausgrbe, um staatsbürgerlich emancipirt zu werden. Andrerseits gilt ihm konsequenter Weise die politische Aufhebung der Religion für die Aufhebung der Religion schlechthin. Der Staat, welcher die Religion voraussetzt, ist noch kein wahrer, kein wirklicher Staat. Auf dieses Centrum der Bauer', scheu Idee stürmt Marx mit seiner scharfen Kritik ein, und deckt die »riuseitige Fassung der Judenfrage« auf. Sein Jdeengaug ist etwa folgender: Bauer untersuchte nur, wer soll emaneipireu, und wer soll emancipirt werden; das genügte nicht. Es muß »othwendig geftagt werden: von welcher Art der Emancipatiou haudelt es sich, welche Bedingungen sind im Wesen der verlangte» Emancipation begründet? — Hier haudelt eS sich nur rn eine politische Emancipation, d. h. um eine Emancipation deS Staats als eines solchen, von der Religion, die nur ein privates Element der bürgerlichen Gesellschaft ist: Bauer aber stellt Bedingungen, die nicht im Wesen solcher Emancipation selbst begründet sind, und darum verfällt er in Widersprüche. Sein Fehler ist, daß er nur den »christlichen Staat«, nicht den »Staat schlechthin«, der Kritik unterwirft und daß er das Verhaltniß der politischen Emancipation zur menschlichen nicht untersucht. Was das Wesen dieser politischen Emanripativn betrifft, um die es sich hier handelt, so wird sie näher als die politische Erhebung des Menschen über eine particulare, private Kategorie charakterisirt> dergleichen im Wesen des Staats unzählige bedingt sind. Der Staat z. B. hebt den Unterschied der Geburt, des Standes, der Bildung, der Beschäftigung auf, insofern er sie nicht als politische Unterschiede dem gleichmäßigen Rechte gegenüber gelten läßt. Darin liegt aber nicht, daß er diese factischen Unterschiede an und für sich vernichte, im Gegentheil, er läßt sie in ihrem Kreise wirken und ihr besonderes Wesen geltend machen; er hat sie sogar zu seiner Voraussetzung, und gerade darin empfindet er seine höhere Allgemeinheit, daß er sich im Gegensatz zu diesen Einzelelementen weiß. Alle diese Voraussetzungen des Staats, diese Elemente des egoistischen Lebens des Menschen, bleiben, außerhalb der Staatssphäre, in der bürgerlichen Gesellschaft bestehen; hier haben sie ihre unterschiedene Existenz, im Bewußtsein des Staats sind sie überwunden, annullirt. Gerade so verhält es sich mit der Religion; sie ist auch nur eine bestimmte Kategorie des individuellen Lebens, ein Element der bürgerlichen Gesellschaft, das im höher» Gattungsleben des Menschen, im Staat, ebenfalls als überwunden sich darstellen muß. Also der Staat muß von der Religion ganz und gar abstrahiren, aber sie in der bürgerlichen Gesellschaft ungehindert existiren lassen. Freilich befindet sich nun der Bekenner einer besonderen Religion in Conflict mit seinem Staatsbürgerthum; aber dieser Conflict ist kein anderer, als der allgemeine, der zwischen dem politischen Staat und der bürgerlichen Gesellschaft überhaupt besteht. Die Differenz zwischen dem religiösen Menschen und dem Staatsbürger ist keine wesentlich andere, als die Differenz zwischen dem Kaufmann und dem Staatsbürger, zwischen dem Grundbesitzer und dem Staatsbürger, zwischen dem Adligen und dem Staatsbürger. Auf diesen weltlichen Zwiespalt redueirt sich im Grunde die Judenfrage: und die Einseitigkeit Bauers liegt eben darin, daß er gegen den religiösen Ausdruck dieses Zwie^ spalts polemisirt, während er den sonstigen Kampf zwischen dem politischen Staat und der bürgerlichen Gesellschaft, den Zwiespalt des allgemeinen und des privaten Interesses in ihren weltlichen und mehr materiellen Gegensätzen unangefochten bestehen läßt und