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Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts · 1844-08-11 · Heft 32 (11.8.1844) · page 2

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Journal
Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
Volume
5 (1844)
Issue
Heft 32 (11.8.1844)
Date
1844-08-11
Page
– (sequence 2)
Language
German
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254 hat. Man darf von uns, die wir uns mit diesen Gegenständen nicht ex professo beschäftigen, keine tief eingehende Kritik erwarten, die wir Andern überlaffen müssen, und wir beschranken uns auf einzelne abgerissene Bemerkungen, wie sie unS gerade in den Sinn kommen. Unseres Dafürhaltens liefern aber die ersten fünf Zeilen des Gutachtens die schärfste Kritik desselben. Sie lauten dahin: „So lange ein Volk im ungestörten Genüsse seines Staatslebens und unberührt von den Erschütterungen des vorwartsdringendcn Menschengeistes ist — rmd dies war die Lage der nicht unterjochten Völker des Atterthums, so lange sind auch seine Gesetze (nnirv vofioi) unbewußt die Seele seines Lebens." Wenn man den Beschreibungen Glauben beimessen darf, stehn die den allen Hebräern stamm-, sitten-, sprach- und geistesverwandten Beduinen-, Kabylen-, Berber- und ähnliche Stamme in den vormaligen Raubstaaten heute noch in diesem Cutturstande, ihre Marabuts legen und beuten eben so ihren Koran aus, wie die jüdischen Marabuts zu ihrer Zeit die Thora in der sogenannten Gemara, jene suchen heute noch wie diese vormals „die Gesetze, die Seele ihres Lebens" gegen Kritik und Vernunft mit Schranken zu umgeben, und Beduinen und Kabylen würden, wenn Aufklärung und Humanität sie an Ausübung irgend eines barbarischen Gebrauches hindern wollte, wahrscheinlich dem Tode trotzen, wie vormals die Juden, als „Fanatismus und Tyrannei" ihnen die Befchneidung verbieten wollten. Möglich auch, daß die afrikanischen Juden heute noch auf derselben Bildungsstufe stehen wie ihre Voreltern und die neben ihnen lebenden verwandten Stämme. Schreibt etwa Zunz für diese, oder glaubt er, daß die europäischen Juden den Arabern in Wissen und Ausbildung näher stehn als den Völkern, unter denen sie leben? Wir sagen: unter denen sie leben, nicht: denen sie angehören, da nach der Ansicht des Herrn Zunz und der Rabbinen, die Juden heute «och ein besonderes, selbst ein auserwähltes Volk sind, und gerade deshalb „ein bleibendes Siegel, ein Bundeszeichen", gewissermaßen cm Adelsdiplom am Fleische zu tragen haben. Freilich können solche Ansichten der Gleichstellung der Juden mll anderen Glaubensgenossen in bürgerlicher Beziehung, nicht zu sonderlichem Vorschübe gereichen, allein Zunz meint, „auch nicht ein einziges Gesetz darf der Gleichstellung geopfert werden". Habt ihrs vernommen, nicht ein einziges Gesetz! und er vergeht darunter Fasten, Speisegesetze rc., alles, was Unwissenheit und Müßiggang jemals ausgeheckt, alles, was er selbst wahrscheinlich niemals beobachtet, zum wenigsten längst zu beobachten aufgehört hat. Allein ihm ist „die Gleichstellung" nicht „des Menschen letztes 3tel", und sieht man sich genau um, was denn eigentlich ihm als letztes Ziel erscheint, so empfiehlt er schließlich als solches Liebe und Achtung vor Glauben und — Alterthum. Alterthum, das ist das Wort des Räthsels! Zunz weiß zu viel, um nicht den gedankenlosen, vernunftwidrigen Köhlerglauben vom wahren Glauben zu unterscheiden zu wissen, um nicht zu wissen, daß der Glaube des Psalmisten und der Propheten ein anderer war, als der des Jisroel - Menschen in Emden. Auch paradirt der Glaube nur honoris causa, allein das Alterthum, das Alterthum, „die alten Spnagogalgesänge", welche „erhebende Empfindungen in der Seele zurückgelaffen", welche jedoch in unserer unerleuchteten Zeit unter hundert Zuhörern kaum einer versteht, hierin hat die Menschheit, zum wenigsten die Jüdischheit, ihr letztes Ziel zu finden. Man sieht es, Herr Zunz ist, was man einen Alterthümler nennt, nur sind ihm S'liches und Piutim, was anderen Gemälde und Waffen, er verwendet Gelehrsamkeit, Zeit und Scharfsinn an Auffindung von Monogrammen und Jahrzahlen in deren Initialbuchstaben. Wenn er den Ceremonien an sich keinen Werth beilegen und nichts desto weniger die Ceremonialgesetze, d. h. die Vorschriften über die einzelnen Ceremonien, geachtet und beobachtet wissen will, so liegt hierin ein Widerspruch und eine Lächerlichkeit. Die aus Mendelssohns Jerusalem angeführte Stelle aber, wo „das Ceremonialgesetz als eine lebendige, Geist und Herz erweckende (?) Art von Schrift" dargestellt wird, welche der Gesetzgeber der jüdischen Nation darum gegeben, weil „Bilder und Bilderschrift zu Aberglauben und Götzendienst führen und unsere alphabetische Schreiberei den Menschen zu spekulativ macht", ist eine so unhistorische und handgreifliche Sophisterei, daß ihr in unserer Zeit kein Schuljunge Glauben beimessen würde. Wahr ist es fteilich, daß unsere Schuljugend aus dem Johlson'schen Lehrbuche der mosaischen Religion, auf welches Zunz anspielt, nichts lernt, was sie für solche Wortspielerei und Selbsttäuschung empfänglich machte, dafür gerade verdient der würdige Verfasser unseren besten Dank. Wenn ihn aber Zunz deshalb tadelt, weil er in seinem Lehrbuchs die Beschneidung zu den „geoffenbarten Gesetzen zählt, die nur den Israeliten obliegen", und nicht „zu den Natur- und Vernunstgesetzen, die allen Menschen ins Herz geschrieben sind", so ist dies nicht nur

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