Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
- Journal
- Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
- Volume
- 5 (1844)
- Issue
- Heft 30 (28.7.1844)
- Date
- 1844-07-28
- Page
- – (sequence 4)
- Language
- German
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240 oder Erschwerungen) des mosaischen Gesetzes hatten vorttehmen können. Der letzte Zweifel gegen die Unverbindlichkeit des Ritualgesetzes, der — so zu sagen — noch dogmatische und historische Schleier, welcher noch — wenigstens für den Aengstlichen — auf demselben lag, ist in neuester Zeit durch Chorin, und insonvers durch den gelehrten und freimüthigen Holdheim gelüftet worden, indem derselbe in seiner von Ihnen mit Recht so hoch angepriesenen Schrift nachwies, daß die talmudische Unterscheidung zwischen den nur ehemals und den noch jetzt verpflichtenden Gesetzen (den pio nvibnn mo und nrftn pmo auf eine falsche Exegese und eine «icht gründlich und umfassend vorgenommene Sichtung des nationellen Theiles des mosaischen Gesetzes von seinem religiösen beruhte. Was aber schon bei den übrigen Ritualgesetzen zur Evidenz wird, wird es noch im höheren Grade bei dem Gebote der Beschneidung, da dieses sich gleich im Anfänge durch seine Ausdehnung auf alle Nachkommen Abrahams, also auch auf andere orientalische Völkerschaften, als ein nicht eigentlich religiöses, oder israelitisches, ankündigt; auch, wie wir gesehen, seine politische Bedeutung, (von feiner mythologischen, diätetischen und kriegerischen abgesehen) durch das, was Michaelis dafür anführt, auf das Einleuchtendeste erwiesen wird. Wollte man dagegen einwenden, es habe dieses Gebot neben seiner ursprünglich vielleicht nur diätetischen, oder nationalen Bedeutung, spater doch auch eine religiöse erhalten, die seine Verbindlichkeit für alle Zeiten begründe, so wird dieses durch folgende Betrachtung widerlegt: Das muß nemlich jeder der mit den jüdischen Religionsschriften vertraut ist, eingestehen, daß die Beschneidung eine sakramentale Bedeutung nicht babe; daß sie demnach nur ein Zeichen des Bekenntnisses ist, und zwar, wie wir gern zugeben, ein um so sprechenderes, «eil unauslöschliches, auch nicht überflüßig durch die Geburt, welche zwar auch schon zum Gliede der Religionszemeinde macht, aber doch kein Akt, keine freie Thal, kein selbstständiger Ausdruck des Bekenntnisses ist, welchen hier der Vater für den in die Gemeinde Eingetretenen übernimmt. Allein Zeichen und Symbole des Glaubens sind doch immer nicht dieser selbst, daher derjenige, welcher geistig von diesem durchdrungen ist, jener auch weniger bedarf. Dieses beweist auch die Geschichte aller Völker und Religionen. Je mehr ein Volk, so lehrt sie uns, in seiner geistigen Bildung fortschritt, desto mehr verringerten sich seine äußeren Glaubenszeichen desto einfacher wurden die, welche man noch beibehielt, desto mehr seiner höheren Bildungsstufe angepaßt. Sollte man von der Beschneidung nicht ein Gleiches sagen dürfen? Es mochte diese Ceremonie, wie so viele andere, bei einem noch unaufgeklärten Volke nothwendig gewesen, sie mochte der Gesittung und Anschauungsweise einer früheren Zeit und eines anderen Welttheiles angemessen gewesen sein; aber ist sie es noch in jetziger Zeit, in unserem Welttheil? Empört sich nicht das Gefühl so vieler Gebildeten gegen sie? Betrachtet sie nicht besonders unser nichtisraelitischer Bruder als einen grausamen, unmenschlichen Gebrauch? Und darf das uns gleichgültig sein? Zst es nicht gerade unsere Religion, die ihre Göttlichkeit durch ihre hohe menschliche Würde, durch ihre stete Uebereinstimmung mit dem, was die reinste Moral und die zarteste Gesittung fordern, beweisen und bethätigen will? Rust nicht unser Gesetzgeber selbst seinem Volke zu ’Tp ernenn nti o cttoi ermsn D'Dyn „Ihr sollt sie befolgen und beobachten diese Gesetze, denn sie bilden nur Weisheit und Vernunft vor den Augen der Völker" und stimmen nicht die Reden und Ermahnungen der Propheten überall mit diesem Rufe überein? Und dieses sollte uns nicht berechtigen, es uns nicht zur Pflicht machen, zu einer Pflicht gegen die Ehre und Würde unserer Religion, jene Ceremonie aufzugeben, und uns an einem Vekennrniß genügen zu lassen, das, weil freier und geistiger, auch vernünftiger und wahrhaft freier Israeliten würdiger ist, nemlich der in neuester Zeit eingeführten Confirmation. (Schluß folgt.) Geschichte des Tages. Preußen. Breslau. (Corresp.) Wenn die Zeit arm an großen Geistern ist, so fluchten wir zu den großen Geistern der Vergangenheit, Lauen ihnen Denkmäler, feiern zu ihrem Andenken Feste oder errichten Stiftungen zur Ehre ihres Namens. Wenn das Leben recht trübe ist, wenn die Erbärmlichkeiten des alltäglichen Treibens im Judenthum wehmüthig stimmen, so verargen Sie es wol nicht dem Correspondenten einer jüdischen Zeitschrift, wenn er aus dem Getreibe des Lebens in das Gebiet des Geistes stütztet, um aus den bunten, schönen Blumen, die sein belebender Hauch ins Dasein gerufen, Ihren Lesern einen Strauß zu winden, auK Blumen und Blüthen, die sonst vielleicht unbemerkt ihren Blicken geblieben wären. Doch zur Sache! —