Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
- Journal
- Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
- Volume
- 5 (1844)
- Issue
- Heft 30 (28.7.1844)
- Date
- 1844-07-28
- Page
- – (sequence 3)
- Language
- German
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Zu 3). Bei der vermeintlichen unendlich höheren Wichtigkeit der Beschneidung als andere Riten mußte dieselbe im Deuteronomium wiederholt werden. Zu 4). Dunkel ist wol jene Stelle, aber ein entgegengesetzter Sinn kann wol schwerlich aus ihr demonstriert werden. Zu 5). Die nachträgliche Vornahme der Beschneidung durch Josua konnte nach Obigem eben so wol einen politischen, diätetischen und kriegerischen Sinn haben, als einen tief religiösen. Zu 6). Wenn auch das weibliche Geschlecht kn religiöser Beziehung als ein untergeordnetes angesehen wird, so dürfte man doch nicht so weit gehen, eine Handlung als Einführung in den göttlichen Bund — und so wollen ja die Vertreter der Beschneidung sie angesehen haben — anzuordnen, welche bei jenem nicht stattsinden kann. Vollkommen muß ich aber Herrn B. beistimmen, wenn er am Schluffe dieses Kapitels sagt, daß es an jedem inneren Grund fehle, um für den Fall der Unterlassung der Beschneidung ein gewaltsames Verfahren zu versuchen, von welchem seit der Aufhebung des Bannes und anderer Kirchenstrafen nicht mehr die Rede sein könne. Sehen wir nun noch auf das Verhältniß beider Schriften zu einander, so stimmen beide darin überein, daß die Beschneidung weder eine sacramentale Bedeutung habe, noch irgend ein directer oder indirccter Zwang zu derselben statt finden dürfe, weichen aber darin von einander ab, daß Bar-Amilhai für Abschaffung dieser Ceremonie, als nur für die Zeit bis zur Conftituirung des israelitischen Volkes und für die Besitznahme von Canaan gegeben, sich erklärt, ohne, wie wir gesehen, dieses begründet zu haben, wavrend Hr. Bergson ihrer Beibehaltung das Wort redet, obgleich man aus seiner ganzen Darstellung, und namentlich dem Beifalle, welchen er der politischen Auffassung zu schenken scheint, das Gegentheil erwartet hätte; so daß man fast zu glauben versucht ist dem Ersteren habe es an Geschick gefehlt, das, wovon er überzeugt, wissenschaftlich zu begründen; dem letzteren hingegen an dem Muth, das, was er gewissermaßen indirekt bewiesen, auch offen und entschieden auszusprechen. — Beide Schriften zusammen liefern demnach ein sehr fruchtbares Ergebniß, und insonders hat die letztere das Verdienst, Vieles zur richtigen Würdigung dieser Frage angeregt zu haben. Welche Vorstellungen und Bettachtungen sie aber in dieser Beziehung in mir selbst hervorgerufen, will ich nunmehr darzustellen verfuchmr Die Frage: Ob die Beschneidung als ein nicht mehr bindendes Gebot betrachtet werden könne, hängt mit der allgemeinen zusammen, ob überhaupt all' diejenigen Ritualgesetze, die nicht einen rein sittlichen Gehalt haben, oder an die Gründung und Erhaltung des ehemaligen jüdischen Volkes erinnern, und demnach die noch weltgeschichtliche Stellung der heutigen israelitischen Religionsgemeinde zum Bewußtsein bringen (wie die verschiedenen Feste), nache iner vernünftigen Ueberzeugung noch eine Verbindlichkeit ansvrechen können. Diese Frage aber hängt wieder von dem Begriffe ab, welche man mit der Offenbarung überhaupt verbindet; ob man sie nemlich als einen Unterricht betrachtet, der' wesentlich von dem, was der menschlichen Vernunft selbst inwohnt, oder wozu sie durch fortgesetztes Nachdenken sich erheben kann, abweicht, oder als einen solchen, der nur graduell sich von dem Wesen des menschlichen Geistes unterscheidet, ihm in der Offenbarung der zu seinem Heile dienenden Wahrheiten nur zur Hülfe gekommen. Gegen die erstere Auffassung erklären sich aber nicht nur die denkenden Religionslehrer aller Zeiten, da einestheils der menschliche Geist nicht durch etwas zum Bewußtsein gebracht werden könne, was seinem Wesen widerstreitet, anderntheils es gegen die von Gott selbst geheiligte Würde deS Menschen, als seines Ebenbildes, sein würde, ihm Gesetze zu geben, ohne ihn zugleich von der Zweckmäßigkeit derselben zu überzeugen, dem freien Geiste ein Unfreies, einen blinden, sklavischen Gehorsam zuzumuthen; sondern es ist namentlich die jüdische Religion, welche einer solchen Auffassung widerspricht, indem sie überall nicht vom Glauben, sondern vom Erkennen spricht, und bei den allermeisten Vorschriften, welche sie ihren Berennern zur Pflicht macht, auch ausdrücklich die Gründe hiefür bi'nzufügt. Der rationellen Auffassung der Offenbarung sind darum auch die berühmtesten jüdischen Kirchenlehrer gefolgt *) und selbst die Lalmudistm mußten ihr zugethan sein, da sie sonst nicht bei Anwendung der dreizehn hermeneutischen Regeln (ms fi) nach rationellen (freilich bei der Getrübtheit ihrer exegetischen Anschauung oft beschrankten) Gründen verfahren, noch zeitgemäße Abänderungen (feien es nun Erleichterungen *) Treffend sagt Maimonides: DaS Baud, welches de» Menschen mit seinem Gotte verbindet, ist die Vernunft. Ebe» so schön Aben Esrar Der Engel, welcher zwischen Gott und dem Menschen steht, ist seine Vernunft.