Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
- Journal
- Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
- Volume
- 5 (1844)
- Issue
- Heft 29 (21.7.1844)
- Date
- 1844-07-21
- Page
- – (sequence 7)
- Language
- German
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235 wanden bisher eingefallen, und wird wol auch keinem jemals einfallen, bei den Regierungen ein Verbot der Beschneidung zu beantragen, und wenn wir in unserer Eorrespondenz mehr im Scherz auf die Möglichkeit eines solchen, in Folge entgegengesetzter Bestrebungen aufmerksam gemacht haben, so sind wir jedoch ernstlich der Meinung, daß nur aus dem Grunde die Negierungen das Beschneidungs-Unwesen unberücksichtigt gelassen, weil sie von den inneren Zuständen der Juden überhaupt keine Notiz genommen haben. *) Gewiß ist, daß christliche Eltern ihre Knaben nicht beschneiden dürften, und sich, wenn sie es thäten, einer Strafe aussetzen würden, und eben so gewiß ist, daß, wenn ilblV mit Nasenspitze wiedergegeben würde, wenn das Abschneiden der Nase jüdisch-religiöse Vorschrift wäre, der Staat solches nicht geschehen lassen könnte, so wenig als das lebendige Verbrennen der Wittwen, welches in Indien Religionsgebot ist. Die Juden haben daher zum wenigsten keine Ursache die Aufmerksam» feit der Regierungen auf einen Act zu lenken, der in Asien zu den erlaubten gehören mag, in Europa hingegen zum wenigsten polizeiwidrig ist, und ein anderes haben wir in unserer früheren Mittheilung nicht sagen wollen. Königreich Hannover. Hildesheim. (Corresp.) In Folgendem theile ich Ihnen einen Auszug aus einer Eingabe des Landrabbinen Bodenheimer an die königliche Landdrostci, betreffend die Verbesserung des jüdischen Schulwesens im Königreich Hannover, mit: „In gehorsamer Beziehung auf das gefällige Schreiben königlicher Landdrostci unter dem 30. Januar 1843 Postscriptum II., das Schulwesen betreffend, aus dessen Inhalt die weise Fürsorge hoher Negierung für die bessere, gedeihliche Einrichtung des Volksschulwesens im hiesigen Landrabbinenbezirke zur Genüge hervorleuchtet, nimmt der gchorsamst Unterzeichnete Landrabbine, der nicht minder eine gediegene Jugendbildung als die Grundlage jedes Fortschrittes auf dem einzig beseligenden Wege der Tugend und Moral, als den Anfang der Erfüllung jener an die Israeliten der Gegenwart gestellten Forderungen betrachtet, Veranlassung, eine Vorstellung über die allgemeine Verbesserung des jüdischen Schulwesens im Königreiche, hoher Behörde einzureichen, mit der Bitte, diese Ansicht gefälligst einer Prüfung unterziehen zu wollen. — Aus dem Geiste des neuen Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Juden, spricht deutlich der nicht genug anzuerkennende Wille, die moralisch-religiöse Entwickelung überall durch die Aufsicht über die Schulen, das Fortbestehen guter Institute, *) Unser Correspondent scheint auch hier, und namentlich in den angestellten Vergleichnngen zu weit zu gehen. Red. die Anstellung tüchtiger Pädagogen und Schulmänner zu befördern; denn die hohe Regierung geht von dem einzig wahr« Gesichtspunkte aus, daß jede Lehranstalt eine Vorschule für das Leben sei, und die Begriffe, die daselbst über Gott und Menschm eingesogen werden, als Beweggründe aller späteren Handlungen und Unternehmungen angesehen werden müssen. So dankenSwerth aber auch diese Erscheinung ist, so sehr sie von der hohen Humanität und tiefen Einsicht des Gesetzgebers zeugt: so sehr muß aber auch jeder, dem die Verhältnisse der Israeliten, besonderauf dem platten Lande, nicht unbekannt geblieben, die Unausführbarkeit und Nichterreichung des edlen Zweckes unter den jetzigen obwaltenden Umständen bedauern. Mit dem besten Willen kann nichts Gediegenes geleistet, nichts allgemein Durchgreifendes unternommen werden, so lange dem Mangel an gebildeten inländischen israelitischen Lehrern nicht auf irgend eine Weise abge- Holsen wird. DaS Inland kann nur einzelne, zu diesem Fache taugliche Subjecte aufzeigen, die die Fähigkeit besitzen, als Gemeindelehrer mit Erfolg fungiren zu können, und diese wenigen verdanken größtentheilS ihre Bildung der israelitischen Volksschule in Hildeshcim oder dem Privatunterrichte eines hiesigen Gelehrten. Sind aber diese Wenigen, denen bei allen erworbenen Kenntnissen, bei aller Oualifieation zum Lehrstande, dennoch die allseitig pädagogische Bildung, wie sie ein Seminarium von einem Jugenderzieher zu fordern berechtigt ist, abgeht, im Stande, alle jüdischen Lehrerstellen im Königreiche zu besetzen? — Nicht einmal firr den hiesigen, verhältnißmäßig sehr kleinen Landrabbinenbezirk reicht die geringe Zahl aus, um wie viel weniger für die gewiß mehr als hundert Gemeindeschulen des ganzen Landes! Die Eltern aber, denen es nothwendig am Herzen liegen muß, den Kindern wenigstens doch den erforderlichen Unterricht in der heiligen Religion der Väter nicht vorzuenthalten, sehen sich in die höchst unangenehme Lage versetzt, das Geliebte des Herzender Führung und Unterweisung eines durchreisenden Ausländers anzuvertrauen, dem nicht selten das richtige Verständniß der Muttersprache abgeht, dessen Kenntniß selbst vom Religionsfache nur alhochst oberflächlich betrachtet werden darf, und über dessen Herkunft und Lebenswandel nur äußerst spärliche Nachrichten eingezogen werden können. Wir besitzen wol auch im hiesigen Bezirke einige Ausländer, die z. B. am Seminario zu Erfurt ihre wissenschaftliche Bildung empfangen haben und als treffliche Lehrer sich vielfach bewähren, aber diese Wenigen machen wirklich eine Ausnahme von der Regel. Der Staat, welcher aber mit gleicher Liebe seine Unterthanen umfaßt und auf deren geistige Bildung und geistiges Wol unverrückt sein Augenmerk gerichtet hat, wird sicherlich jedezu Gebote stehende Mittel ergreifen, um einem