Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
- Journal
- Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
- Volume
- 5 (1844)
- Issue
- Heft 29 (21.7.1844)
- Date
- 1844-07-21
- Page
- – (sequence 6)
- Language
- German
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334 Mängel« der kirchlichen Verfassung abgeholfen; das Julikönigthum blieb dabei nicht stehen: durch Ordonnanz vom 8. Februar 1831 wurden die Kosten des israelitischen Cultus vom Staate übernommen, und eben jetzt erhielt das consistoriale Verfaffungswerk seinen vollständigen Ausbau. Also in etwas über 50 Jahren, im Sturm der erschütterndsten Umwälzungen, unter den ver-' schiedensten einander feindlich bekämpfenden politischen Principien und Dynastien, wurde eine als nothwendig und rechtlich erkannte Reorganisation zu Ende geführt — während von Deutschland, wo jene reformatorischen Ideen geboren, und viel früher als anderswo zur theoretischen Discussion gekommen waren, nun fast ein Jahrhundert an dieser schleichenden Entwickelung krankt. Um nur von Preußen zu reden: so ist hier als der erste Versuch, die kirchlichen und bürgerlichen Verhältnisse der Juden im allgemeinern Umfange zu ordnen, das General-Judenreglement vom 17. April 1750 auzusehen. Die preußische Verwaltungspraxis erkennt dieses singuläre Gesetz, wie sich dieß aus mehreren Erlassen Nachweisen läßt, als durch die Einführung des allgemeinen Land-Rechts nicht aufgehoben an: und da das berühmte Edict vom 11. März 1812 nur die bürgerlichen Verhältnisse ordnet und die kirchlichen einer zukünftigen Bestimmung auheimstellte, die bis jetzt noch nicht erfolgt ist, so ergibt sich, daß wir nach bald hundert Jahren noch auf demselben Flecke stehen. Das nennt man deutsche Gründlichkeit! Berlin. (Bremer Ztg.) In Königsbergs hat der dortige Gustav.Adolph.Verein mit großer Majorität den Beschluß gesaßt, daß die Juden an jenem Vereine nicht Theil zu nehmen hätten. Es liegt unserm Gefühl und unserer Ueberzeugung nach, eine ganz corrumpirte Gedankenlosigkeit darin, Juden, die durch ihr Glaubeusbekenntniß gegen das Christenthum protestiren, an einem Vereine Zutritt gestatten zu wollen, der das Wohl der christlichen Kirche im Auge hat. Das stellt sich eben so heraus, als wenn rationalistische christliche Theologen die Absicht hegten, sich zu der Rabbioenversammlung nach Braunschweig zu begeben und dort für die Zukunft der Synagoge zu wirken. Seien wir im guten Sinne stets human, lindern wir die Bedrängniß der' Juden, wo sie wirklich stattsindet, suchen wir dieselben, wo sie vernachlässigt und gedrückt erscheinen, zu uns durch Liebe heranzuziehen: aber möge unser Kosmopolitismus nie so weit gehen, daß er durch Gedankenlosigkeit lächerlich wird. Herzogthum Braunschweig. In Beziehung auf die Rabbiuen-Versammlung in Braunschwetg enthalten Berliner Blätter folgende Erklärung: „Friedland in der Niederlausitz. Das Zusammentreffen der 36 Rabbinen in Braunschweig, von denen viele aus Preußen sind, bekümmert mit Recht das religiöse Israel wegen des geheimen Vorhabens derselben. Zum Tröste zeige ich ihm hierdurch an, da diese Zusammenkunft wider jede Staatsverfassung der administrativen Wege und wider Judenthum ist, daß deßhalb, im Falle das kolossalische Gebäude dieser Helden, worauf Zeit, Fleiß und Kunst verwendet wird, sich in der preußischen Monarchie blicken lassen sollte, solches mittels eines dreifachen Angriffs in einem Nu einzureißen, ich bemüht sein werde. Nach meinem Dafürhalten wird der Zeitpunkt hoffentlich bald eintreten, daß man wegen mannigfacher und wichtiger Interessen kraft einer Autorisation eine Rabbinatssynode berufen dürfe. Der Oberkreisrabbine Borchardt." Freie Städte. Frankfurt a. M. 20. Juni. (A. Z.) In voriger Woche entriß uns der Tod den Senator und Schöffen Ihm, ein Verlust, welcher unser Gemeinwesen nicht unerwartet traf, da Senator Ihm in Folge seiner Kränklichkeit schon längere Zeit von den Staatsgcschäften zurückgezogen lebte. Mit dem Fürsten Primas in hiesige Staatsverhältnisse getreten, ging er beim Aufhören der Fremdherrschaft und der Umgestaltung der Dinge in den hiesigen Staatsverband über, und war seitdem in mehr denn einem Wirkungskreise thätig. Von mehr cameralistischer, encyklopädischer Bildung arbeitetrte er geraume Zeit in der Finanzverwaltung unseres Gemeinwesens. .Eine Reihe von Jahren war er der für die jüdischen Gemeindeangelegenheiten delegirte Senatscommissär, in welcher Eigenschaft er die vorhandenen Zustände mit den Forderungen der Humanität in Einklang zu setzen suchte, und sich bleibendes Verdienst insbesondere um die Hebung der jüdischen Schulzustände erwarb. Unbefangen u d frei von Vorurtheilen wußte er das rein menschliche im Judenthum vom trüben Beisatz der Zeit bei Beurtheilung von Menschen und Dingen in den jüdischen Zuständen wol zu sondern. Frankfurt a. M. (Corresp.) Ich kann versichern, daß man sich hier wol hüten wird, an die Aufführung einer neuen Synagoge zu denken. Einmal sind die Finanzen der Gemeinde durch den neuen, großartigen Schulbau bereits stark in Anspruch genommen. Sodann aber ist erst noch eine neue Zeit abzuwarten, wo es möglich sein wird, einen angemessenen Gottesdienst einzuführen, und zwar nicht einen blos äußerlich weniger anstößigen, wo z. B. statt wie früher pn, Singer und Baß, nun eine Anzahl Jungen oder gar Mädchen 'Tn!"D^ singen, sondern ei. nen auch innerlich durch und durch verbesserten, insbesondre deul. sche Gebete, etwa mit Beibehaltung einiger durch den Vorsänger zu recitirenden Hebräischen, »(aus welchen freilich das D6iiTY» verbannt sein müßte,) wie auch in den katholischen Kirchen der Geistliche die Messe lateinisch liest. — Es ist nie-