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Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts · 1844-07-21 · Heft 29 (21.7.1844) · page 5

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Journal
Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
Volume
5 (1844)
Issue
Heft 29 (21.7.1844)
Date
1844-07-21
Page
– (sequence 5)
Language
German
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233 israelitischen Staat als Bürger ausgenommen und somit zum alten jüdischen Staatsbürgerrecht qualisicirt sein konnte. (Fortsetzung folgt.) Geschichte des Tages. Preußen. Sl Berlin, Juni. (Correfp.) Wenn ich in dem Feuilleton, dem Unterhaus Ihres Blattes, die dichtgedrängte Reihe der Deputirten aller großen und kleinen Gemeinden erblicke, wie sie mit patriotischem Eifer die Interessen ihrer Comittenten vertreten, und an dem reichhaltigen Wechsel der Ereignisse in ihrer Nähe anknüpfend, sich zu einem höher«, die Allgemeinheit unserer Zustände beleuchtenden Gesichtspunkt erheben; so ergreift mich, ich muß es gestehen, ein wahrhafter Correspondenten-Neid, daß ick, meinem besten Willen zum Trotz, mich so selten in diesen Reihen zeigen kann, und noch dazu den Leuten aus der guten alten Zeit, die an Sprüchwörter und Sentenzen glauben, den tröstlichen Wahn lassen muß: Berlin sei die beste Gemeinde, weil am wenigsten von ihr gesprochen werde. — Während Frankfurt, das durch eine nachhaltige geistige Revolution aus seinem reichsstädtischen Frieden aufgeschreckt wurde, bei dem lebhaften Kampf der feind, lichen Principien den Anblick eines regen wachsamen Feldlagers darbietet, während das rührige kaufmännisch-geschäftige Hamburg, ein leibhaftes semper aliquid agif, nie bie Hände in den Schooß legt; während endlich Breslau, ein junger Held, nach gewönnener Schlacht, nicht selbstgefällig mit dem Lorbeer äugelt, sondern den eroberten Boden, der so lange brach gelegen, bebaut und pflegt, ist es in Berlin so stille, so stille, daß man das Athemholen des hier schlummernden JudenthumS hören kann. Jüngst war es so, als sollte eS zu einem lebhaften Treffen kommen, als sollte einem als feindlich erkannten Princip, welches heranrückte, um die Geister zu unterjochen, der Einzug in die Ringmauern versperrt werden; — als aber das Banner sich entfaltete, und die ersten Schüsse fielen, da wurde es dem feigen aufgeblasenen Fettwanst des Rationalismus, dem John Falstaff der Intelligenz, ganz heiß und bang zu Muthe, und mit dem Stoßseufzer: ich wollt' es wäre Schlafenszeit und alles wieder gut! legte er sich wieder auf den Bauch. Und als er erwachte, da war's geschehen, und siehe, alles ist wieder gut! — In einer, wegen mancher klaren juristischen Deduktion und Erörterung über die kirchlichen Rechte der Gemeinde, schätzenswerthen Schrift des vr. Rubo, heißt es (S. 94): „In der jüdischen Gemeinde zu Berlin sind weder Spaltungen noch Parteien vorhanden." Es thut mir leid, dieser officiellen Angabe nicht widersprechen zu können, obwol ich weiß, daß darin sich nicht das Bewußtsein einer durch die versöhnende und bewältigende Macht der Idee vermittelten Einheit und Gemeinsamkeit aussprechen will, sondern nur die rein äußerliche factische Wahrnehmung, oder vielmehr die äußerliche Nichtwahrnehmung; jenes''schlechthin negative polizeiliche Urtheil, das sich in der herkömmlichen Formel erschöpft: „davon ist nichts zur amtlichen Cognition gekommen." ES thut mir leid, sage ich, weil ich wirklich nicht zu behaupten wage, ob selbst im tiefer» Sinn aufgefaßt, hier von einer zum Bewußtsein gekommenen Spaltung die Rede sein kann. Was ich in meiner ersten Charakteristik der hiesigen Gemeinde (Nr. 1 d. I.) ausgesprochen, kann ich nur nach längerer Beobachtung wiederholen: es liegen hier die feindlichen Elemente nebeneinander, ohne sich zu negiren; der Zustand ist so bewußtlos-naiv, so unkritisch, so wahrhaft messianisch, daß die Löwen und die Schafe friedlich nebeneinander mit auögedroschenem Stroh sich nähren. Ist dieser Frieden aber ein wünschenSwerther Zustand? ist er die Errungenschaft eines Kampfes? wird er der Pflege der Geister, der Bildung der Alten, der Erziehung der Jugend geweiht? nein, es ist die Ruhe eines Kirchhofs, rS ift die alte schlummerselige Atmosphäre, in der wir jahrhundertlang von dem rauschenden donnernden Laufe der Geschichte nur geträumt haben. Soviel habe ich dießmal, nach langem Schweigen, von Berlin zu sagen. Nun zu etwas Anderem! - Es ist auS den Zeitungen bekannt, daß in Frankreich neuerdings eine erhebliche Verbesserung in der kirchlichen Consistorial- Verfassung der Gemeinden vorgenommen wurde, daß trotz der strengen Aufrechthaltung der selbstständigen Freiheit in der innern religiösen Entwickelung, die äußerliche Verwaltung der kirchlichen Angelegenheiten, durch eine engere Ccntralisation immer näher der Aussicht und der Theilnahme des Gouvernements gebracht wird. Es scheint mir nicht uninteressant, hier einige Data neben einander zu stellen, an denen man die Entwickelungsläufe französischer und deutscher Legislation ohne viele Mühe messen kann. Die politische Emancipation der französischen Juden wurde durch den Beschluß der Nationalversammlung vom 27. September 1791 vollendet; die kirchliche Verfassung wurde von Napoleon durch Decrct vom 17. Mai 1808 'gegründet. Aber nicht blos die alles nivellirende Revolution und ihr Schooßkind, der mächtige Kaiser, haben sich die Angelegenheiten der jüdischen Bürger zu Herzen genommen: auch das contrerevolutionäre Königthum der Restauration, das mit am Wiener Congreß zu Tisch gesessen, nahm die Früchte nicht zurück, die jenes sturmvolle Wetter gezeitigt hatte, in welchem seine eigene legitime Herrlichkeit so blutig vernichtet wurde: durch die Ordonnanzen vom 29. Juni 1819, und vom 20. August 1828 wurde manchen indeß fühlbar gewordenen

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