Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
- Journal
- Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
- Volume
- 5 (1844)
- Issue
- Heft 29 (21.7.1844)
- Date
- 1844-07-21
- Page
- – (sequence 4)
- Language
- German
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232 (Röm. 2, 29. 4, 11. Ephes. 2, 11.) ausdrücklich, daß die Beschneidung rein geistig aufgefaßt werden müsse, daß sie namentlich die Bedeutung einer Glaubensweise und Sündenreinigung besitze. Auch Philo neige sich zur Auffassung der Befchneidung als eines Symbols und verstehe unter diesem die Ausrottung der den Geist übermannenden sinnlichen Begierden, weil unter den Begierden die des Geschlechtstriebes die erste Stelle einnehmen, sowie die Verbannung des Eigendünkels und Uebermuthes, da viele Menschen sich einbildeten, daß sie allein es wären, die den Menschen, den Herrn der Schöpfung erschaffen könnten. Mit dieser symbolischen Auffassung habe sich drittens die diätetische verbunden, und da sei Philo der erste, welcher sie neben jener zu geben versuche. Er führe in dieser Beziehung zwei Gründe an, den prophylactischen Nutze»/ die im Oriente häufig auf der Vorhaut vorkommende Carbunkelkrankheit zu verhüten, und zweitens die Reinlichkeit dieser Theile im Oriente zu befördern, wo die Anhäufung der hier durch die Ausdünstung abgeschiedenen fetten Stoffe durch die Beschneidung verhütet und die Wegschaffung derselben erleichtert werde. Letzteres werde auch von vielen neuen Reisenden und namentlich von Niebuhr bestätigt. Die vierte Auffassung, die politische, nach der Reformation, wo man die rituellen Gebräuche vom rationalistischen Standpunkte aus zu rechtfertigen suchte, aufgekommen, stelle die Beschneidung als ein Rechts statu t dar, demnach den mosaischen Begriffen ein mehr politischer, nationaler, gleichsam staatsbürgerlicher Inhalt, als ein religiöser zugeschrieben werden könne. Schon Laud habe diese Bedeutung geahnt, deutlicher hierüber aber sein Zeitgenosse Spenzer sich ausgesprochen. Denn, meint er, da der israelitische Staat nach besonderen ihm ausschließlich zukommenden Gesetzen, verwaltet wurde, unter dem besonderen Schutze und Leitung Gottes stand, und durch das wahre Religionsbekenntniß eines einzigen Gottes getragen ward, so mußte es auch ein eigenthümliches Merkmal geben, durch welches die Ausländer in den Verband mit den Israeliten recipirt «erden konnten. Dieses Merkmal nun stellte die Beschneidung ursprünglich dar. Hierfür führt er u. A. an, daß jeder Ausländer erst durch die Beschneidung das Recht, den Passah, jenes Nationalfest der Israeliten mitzufeiern, erlangt, daß die Stelle aus Josua, wo er die Israeliten vor dem Eintritt in das gelobte Land sämmtlich der Beschneidung unterwirft, insofern für ihre politische Tendenz spreche, als die Israeliten erst durch sie zu Bürgern und rechtmäßigen Besitznehmern dieses neu zu begründenden Staates eingeweiht werden sollten, und daß die Beschneidung durch die mit ihr verbundene Schmerzhaftigkeit und Umständlichkeit, als ein vortreffliches Hülfsmittel angesehen wurde, das bei der Aufnahme der Ausländer als ein Kriterium, ob sie auch so viel Seelenstärke, Selbstüberwindung und Entschlossenheit besaßen sich durch ein so schmerzhaftes Verfahren in Israel aufnehmen zu lassen, benutzt werden konnte. Dadurch ließen Leichtsinnige, Schwache und Unbeständige sich leicht abschrecken und abhalten, Bürger in Israel zu werden. Mit größerer Gründlichkeit führte diese politische Ausfassungsweise Michaelis durch. Dreierlei Personen, sagt er, waren es, die nach dem Gesetze beschnitten wurden: Erstens, alle Nachkommen Abrahams, Zweitens, alle leibeignen Knechte der Israeliten, Drittens, alle Ausländer, die das Passahfest mitfeiern wollten, und dadurch also unter die Israeliten ausgenommen zu werden wünschten. Diesen drei Kathegorien von Individuen, bei denen die Beschneidung gesetzlich vorgenommen werden mußte, liegt aber das politische Prinzip ihres Characters offenbar gemeinschaftlich zum Grunde. Denn alle Nachkommen Abrahams, sie mochten das Glaubensbekenntniß der Israeliten angenommen haben, oder nicht, mußten sich der Beschneidung ohne Ausnahme unterwerfen, daher die Jdumaer, die Ituräer und die Israeliten dieselbe bei sich cinführen mußten, weil sie als directe Nachkömmlinge Abrahams angesehen wurden. Die Edoniter, die der König Hyrkanus zur Wiedereinführung der Beschncidung veranlaßte, haben dadurch blos gleiche politische Rechte mit den Israeliten erlangt, ohne deßwegen in ihren Religionsverband ausgenommen zu sein. Ebenso aber erlangten diejenigen, welche die israelitische Religion angenommen hatten, dadurch noch immer nicht das Recht, in den S t a a t ausgenommen zu werden, und hatten deßwegen durchaus nicht die geringste Verpflichtung, sich beschneiden zu lassen. Aus allem dem könne man mit Michaelis den Schluß ziehen, daß die Beschneidung durchaus nicht mit der christlichen Taufe zu indentificiren sei, obgleich schon zur Zeit der babylonischen Gefangenschaft die Meinung aufgekommen war, daß die Beschneidung zur Seligkeit führe; vielmehr ward sie blos als ein Requisit in Palästina angesehen, ohne welches Niemand in den