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Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts · 1844-07-14 · Heft 28 (14.7.1844) · page 3

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Journal
Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
Volume
5 (1844)
Issue
Heft 28 (14.7.1844)
Date
1844-07-14
Page
– (sequence 3)
Language
German
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223 entfernt ist von irgend einer absichtlichen Entstellung. Und dennoch, wie viel Unrichtiges enthalten die wenigen Blatter. Wie konnte ein Mann, der im Stande wäre eine Nordpolexpedition auszurüsten, wenn er die Hoffnung hätte, dort eine neue Notiz über Maimonides zu finden, wie konnte ein solcher, hier, wo die Wahrheit mit Bequemlichkeit zu erfahren war, sich so leichtgläubig durch parteiische Darstellung hinters Licht führen lassen! Es ist offenbar eine Folge seines Seelenzustandes. Daß er hier starke Nahrung für seinen Haß gegen Neuerungen zu finden glaubte, das bat den kritischen Simson so schwach gemacht, daß die beschnittenen Philister seiner spotten dürfen. Das Gutachten ist in drei Abschnitte getheilt. Der erste „Klassificationen" überschrieben, welcher mehr als die Hälfte des Ganzen einnimmt, ist eigentlich nur eine gelehrte Beilage. Der Verfasser erzählt, wie man seit alter Zeit die Gesetze in verschiedene Klassen eingetheilt hat. In dem zweiten Abschnitte „die Institution" rückt er dem Gegenstände näher. Nach mancherlei Betrachtungen, wie man bisher die Beschneidung angesehen hat, kommt die Hauptstelle. Sie lautet: „Es ist aber die Beschneidung, wie der Sabbat, eine Institution, keine bloße Ceremonie; nicht das Beschneiden, welches man Ceremonie nennen mag, sondern das vom achten Tage an Beschnittensein, ist der Kern des Gebotes. Alle anderen Ceremonial-Handlungen kehren im Leben vielfach wieder, und eine einzelne Unterlassung, eine Uebertretung entscheidet nicht; sic ertragen ein Mehr oder Minder, ein Nachholen, und lassen eine die Mangelhaftigkeit der Handlung ergänzende Energie der Gesinnung zu. Alles das ist unstatthaft bei der Deschneidung, die von dem Augenblick an, wo sie widergesetzlich unterbleibt, eine fortwährende Uebertretung bildet. Als Zeichen der Einheit und ewigen Dauer Israels, ein sichtbarer Akt der Ueberlragung und Vererbung des göttlichen Gesetzes — entscheidet die Unterlassung desselben für das kommende Geschlecht: der aus Princip unbeschnitten gebliebene Sohn wird schwerlich aus Princip im Iudenthume bleiben." Auf dem Standpunkte, auf welche Zunz sich mit Gewalt drängen will, geziemt es sich zu sagen: die Gesetze find alle von Gott geboten, müssen daher auch alle beobachtet werden; wer aus Princip dagegen sündigt, läugnet die göttliche Offenbarung und muß als Ketzer ausgeftoßen werden. Das ist consequent. Aber dieses Abwägen der verschiedenen Gesetze gegen einander, diese Betrachtungen über eine Mehr und Minder, ein Nachholen (warum nicht auch bei der Beschneidung?), über die Ergänzung der Mangelhaftigkeit der Handlung durch die Energie der Gesinnung, dies alles beweist, daß man keiner gesunden Orthodoxie genießt, daß man den Pfeil des Zweifels in der Brusi hat. Gewiß, auf solche Unterscheidungen würde man nicht fallen, wäre cs nicht Thatsache, daß die große Mehrzahl aller einigermaßen gebildeten Juden das Ceremonialgesetz nicht mehr aus Princip beobachten. Die kann man doch einmal nicht alle aus dem Judenthum vertreiben, da steift man sich auf die Beschneidung, die noch unangetastet geblieben war. Man bildet eine Rangordnung unter den Gesetzen; gegen die unteren Klassen darf man sich schon was erlauben, aber die hohe Aristokratie, die Beschneidung, die muß man geziemend respektiren. Wenn die Beschneidung als sichtbarer Akt der Uebertragung des göttlichen Gesetzes eine besondere Wichtigkeit haben soll, so hätte das wol nur dann einen Sinn, wenn wir noch in paradiesischer Unschuld umher liefen, aber die Feigenblätter! Und wie ist denn für dgs weibliche Geschlecht gesorgt? aus welchem Prinzipe bleibt denn die Tochter beim Iudenthume? Wir anderen meinen, daß wir durch ganz andere Gründe, als den Verlust der Vorhaut, bewogen werden, treu im Iudenthum zu verharren, und glauben, daß ein Sohn, welcher das Bewußtsein hat, daß sein Vater die überlirferten Gebräuche mit unserer Kultur auszugleichen bemüht war, und ebendeßwegen die Beschneidung, die unserem Gefühle sich als ein Akt blutiger Barbarei darstellt, unterlassen hat, wir meinen, daß ein solcher weit inniger dem geläuterten Iudenthume anhängen wird, als ein anderer, den die Fortdauer solcher Gebräuche mit Abscheu und Ekel erfüllen muß. Nach dem Talmud ist das Abschneiden der Vorhaut, ohne ein damit verbundenes Zerreißen, so gut wie gar keine Beschneidung; warum? ist das kein sichtbarer Akt? wo bleiben denn alle die schönen Deklamationen des Herrn Dr. Zunz? Im dritten Abschnitte „die jüdische Kirche" beantwortet Herr Dr. Zunz die Frage, wie es mit einem solchen zu halten sei, welcher die Beschneidung unterlaßt. Das Hauptresulrat habe ich schon mitgetheilt. DaS Wesentlichste, was noch sonst darin vorkömmt, enthält folgende Stelle, die ich abschreibe. „Wer wenig von Vielem, das sich in der Gemara findet, oder manche Gebrauche für schädlich hält, wer die Fasten, die Speisegesetze u. a. m. verletzt, mag ein

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