Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
- Journal
- Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
- Volume
- 5 (1844)
- Issue
- Heft 27 (7.7.1844)
- Date
- 1844-07-07
- Page
- – (sequence 5)
- Language
- German
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217 ligionSunterrtchte, nun von Seiten des Staats gar nicht religiös erzogen werden. Wie kann aber in einem wolorganisirten Staate, der ein religiös-sittliches Leben zu seinem Fundamente hat, ein solcher Zustand für 200,000 Einwohner geduldet werden? Freilich, die Sache hat ihre Schwierigkeiten, welche aus der ganzen Behandlungsweise der jüdischen Religionsangelegenheiten entspringen. Soll nemlich darauf gehalten werden, daß die jüdische Jugend den Religionsunterricht von dazu befähigten Lehrern erhalte, so muß erstens der Lehrer für dieses Fach geprüft werden, prüfen könnten aber nur, wie Dies die Regierung zu Cöslin richtig erkannt, wissenschaftlich gebildete Rabbinen, man müßte daher auch von Staats wegen Sorge tragen, daß die Rabbinenstellen nur mit Männern dieser Art besetzt werden, man müßte Sorge tragen, daß die Gemeinden übcihaupt zu einem Rabbinatsverbande gehören und Rabbinen anstellen; bis jetzt aber hat der Staat den Gemeinden oder vielmehr den zusammenwohnenden Juden die vollste Selbstherrlichkeit in diesem Punkte verstattet. Es ist zweitens erforderlich, daß eine jede Gemeinde einen geprüften Religionslehrcr anstelle, wenn der Rabbr'ne nicht dieses Amt mit übernehmen kann; allerdings überläßt es der Staat dem Einzelnen, seine Kinder auch durch einen geprüften Privatlehrer erziehen zu lassen, und auch für den jüdischen Religionsunterricht könnte demgemäß die Freiheit nicht genommen werden, daß der Vater seine Kinder einem andern als dem Gemeindelehrer, wenn er nur eine ReligionSprüfung gemacht, zum Unterricht übergebe, damit wird aber ebensowenig die Verpflichtung der Gemeinde, als solcher, aufgehoben, aus Gemeindemitteln einen Religionslehrer zu besolden, wie eine Commune deßhalb von Errichtung und Unterhaltung der Schule befreit werden könnte, weil Einzelne sich einen Hauslehrer halten wollen. Allein soll Dies geschehen, so muß auch die jüdische Gemeinde als ein Kirchenverband bewachtet werden, dem ein jeder am Orte wohnende Bürger jüdischen Glaubens isich anzuschließen und Beiträge zu leisten verpflichtet ist; bis jetzt aber will der Staat von einer Gemeinde nichts wissen, wenn er sie auch praktisch nicht umgehen kann. So hängt ein Uebelstand mit dem andern zusammen; möchte allen bald abgeholsen werden!" AuS Baiern. Dritter Brief. (Religion und Rabbinen.) Vor allem ist hier das religiöse Leben in nähern Betracht zu nehmen. Unfern Strenggläubigen, die, wie aller Orten, die starre talmudische Form für den Geist nehmen, stehen die Apathischen gegenüber. Neugläubige, oder Ungläubige, gibt es bei unS nur Wenige, denn Alle die, welche sich so nennen, sind durchaus nicht, was sie sein wollen, sondern es sind indifferente Men. schm, die über jüdische Religion nichts gedacht haben, noch sich das ganze Jahr um Religion überhaupt, ja um die großen Fragen von Gott und Unsterblichkeit bekümmern. Fällt dann ein jäher Blitz aus unbewölkter Höhe auf sie nieder — dann werden sie orthodox. Die Schuld der grenzenlosen Unordnung in unfern religiösen Zuständen liegt an dem Eigensinn, mit dem man bis jetzt den ganzen Kram des talmudischen ScholasticismuS nicht ausscheiden wollte von dem Mosaismus. Ter Zwiespalt zwischen dem, was man glauben sollte und dem, was man nach dem Stande der scientivischen Bildung glauben kann, zeigt sich schon in der Erziehung. Im ReligionSbuche steht, oder der Lehrer lehrt: »Du sollst am Samstag keine Blume pflücken." Unter hundert Eltern werden aber sicherlich deren sechSzig sich keine Sünde daraus machen, gegen dieses Gebot zu handeln. Was soll das Kind dazu denken, sagen? Einen andern Fall! Der Knabe geht in eine christliche Schule, wo er der Verspottungen manche über seinen Glauben von seinen Mitschülern hören wird. Er wird hören oder lesen, daß dies oder jenes absurde Gebot im Talmud den Juden vorgeschrieben sei. Er kommt nach Hause und erkundigt sich; man geräth in Verlegenheit und muß entweder zu Verdrehungen seine Zuflucht nehmen — die ein gescheuter Junge durch vieles Fragen schon inne wird — oder muß die Vortrefflichkeit des Talmuds theilweise — bedingungsweise nach dem menschlichen Urtheile — oder ganz läugnen; freilich kann man sie auch ganz zugeben, aber vorzüglich in diesem letztern, gewiß auch in jedem frühern Falle, ist der Zwiespalt zwischen Leben und Religion schon in das Herz des Kindes geworfen. Als Luther die Reformation begann, war eine Hauptanklage gegen das Papstthum, daß die religiösen Urkunden nur den Gelehrten zugänglich seien und nicht übersetzt werden dürfen. Den Talmud darf man zwar übersetzen, aber er kann eS nicht werden, und so tappen neun und neunzig Hundertel der Juden über das was sie glauben sollen, in der entsetzlichsten Finsterniß umher. So weit iü es bereits gekommen, daß Glaube und Sittengesetz bei uns getrennt werden. Wer weiß nicht, daß bei uns ,/fromm" keineswegs ein religiöser moralischer Mensch, sondern nur der genannt wird, welcher das talmudische Ceremoniell pünktlich erfüllt. — Unsere Indifferenten sind zwar keine so fleißig« Spuagogenbesucher, dagegen sind ihre sittlichen Begriffe ebenfalls sehr lau. Ist das Laster nur modern, so ist es schon genehm, und wenn nicht bald Abhülfe geschieht, so verliert der Jude den Ruf strenger Sittlichkeit und Häuslichkeit; denn schon haben wir Rouvs wie „sie", schon galante Judensrauen wie /,sie"! Nichts aber ist verächtlicher und lächerlicher als unsere zerflossenen Sentimentalisten, die die Zschokkeschen Stunden der Andacht lesen und in eine Kirche gehen um sich zu erbauen, als ob uw-