Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
- Journal
- Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
- Volume
- 5 (1844)
- Issue
- Heft 25 (23.6.1844)
- Date
- 1844-06-23
- Page
- – (sequence 7)
- Language
- German
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303 -erblichen Bestrebungen wirksam entgegen treten, ist nicht bekannt. Jndignirend ist zudem, wenn in öffentlichen Blättern, z. B. in dem in unserer Provinzialhauptstadt erscheinenden Westphälischen Merkur, man sich sogar angelegen sein läßt, jene empörenden Auftritte zu beschönige:', und die in den beiden obengenanten Orten stattgesundenen Beschädigungen des EigenthumS der israelitischen Bevölkerung gegen die richtige Bezeichnung: „Aeußerunj gen des Vandalismus " in Schutz zu nehmen. Solchem Treiben j gewissenloser Correspondenten Einhalt zu thun, wäre ein segensi reiches Wirken der Censur und gewiß von nachhaltigerer Wirkung, als ihre sonst so oft übergroße Aengstlichkeit in gewissen | anderen Dingen. Aus WestpHalen. (D. A. Z.) Der Magistrat zu Geseke! widerspricht in der Kölnischen Zeitung manchen Einzelheiten in den Schilderungen der dortigen Excesse. Namentlich sei es unwahr, daß die Polizei ihre Pflicht verabsäumt, daß der Geistliche den Inhalt des Schmähbriescs unvorsichtig inS Publikum gebracht habe, daß die Judenhäuser unbewohnbar geworden seien, daß daS Läuten der Betglocke das Signal zum Angriffe gewesen. Vom Rhein. (D. A. Z.) In Folge der Ermordung des jüdischen NeligionslehrerS Jakob Schatz von Jmmendorf (S. die vor. Nummer) hat man den Knecht eines sehr wolhabcndcn jüdischen Gemeindevorstehers und Viehhändlers zu Jmmendorf, einen auS Miesenheim bei Andernach gebürtigen Israeliten, als der Theilnahme an dem Verbrechen dringend verdächtig, eingczogrn, sowie gegen noch zwei andere Juden aus Jmmendorf Verdacht vorliegt. Den einen trafen die zur Hülfe herbei Geeilten in der Nähe der Leiche, der andere wich, um dem Erkanntwerden zu entgehen, den Herankommenden aus. AuS dem Großherzogthum Hessen. (Frkf. I.) Bei Einführung der neuen Staatsversassung des GroßherzogthumS ging auch unseren israelitischen Mitbürgern die Mvrgenrvthe einer besseren Zukunft auf, welche in der That schneller herankam, als sie selber wol vermuthen mochten. War man früher nur gewohnt gewesen, sie als eingewanderte Fremdlinge anzusehen und so zu behandeln; so erhielten sie jetzt eine staatsbürgerliche Stellung und zugleich Befreiung von jenen demüthigenden Abgaben und Ausnahmegesetzen, welche sie von der Staatsgesellschaft trennten und in eine Lage versetzten, die ihrem sittlichen Verhalten nicht förderlich sein konnte. Die Alles umgestaltende Zeit hat auch sie in die allgemeine politische Bewegung mit fortgezogen, und wenn sie auch jetzt noch nicht am Ziele stehen, welches sie erreichen zu können glauben, so werden ste bei einem unbefangenen Rückblick auf die Vergangenheit, auch der Zukunft frt ihren Fügungen mit Recht vertrauen dürfen. Wenn aber auch den Israeliten die volle bürgerliche Gleichstellung (Emaueipation) gewährt würde, so würden sie sich doch immer noch in einem für sie nachtheiligen Zustande der Jsolirung befinden, so lange nicht die socialen Interessen der Staatsgesellschast, in Betreff der gemischten Ehen zwischen Christen und Juden, gesetzlich ausgeglichen und mit einander verschmolzen werden. Ohne die Erfüllung dieser wesentlichen Bedingung, auf welche man bisher Gewicht gelegt zu haben scheint, werden die Israeliten, wie vortheilhaft sie auch äußerlich durch den Gesetzgeber gestellt sein mögen, doch nur Wohnsitze, aber kein eigentliches Vaterland haben, weil zwischen ihnen und der christlichen Staatsgesellschaft eine unübersteigliche Scheidewand ausgestellt bleibt. Auch diese wird — wir wagen es zu hoffen — unter dem fortgesetzt wolthätigen Einfluß der Civilisation mir der Zeit fallen. Tie Constellationen der Gegenwrrt scheinen freilich in dieser Beziehung noch nicht viel zu verheißen, da, wie wir vernehmen, ein unlängst bei dem großherzoglichen Oberconsistcrium zu Darmstadt verhandelter, hierher gehöriger Fall zu dergleichen Aussichten und Hoffnungen bis jetzt noch nicht zu berechtigen scheint. Ter Sohn eines vermögenden Israeliten, erzählt man nemiich, habe ein christliches Mädchen, mit dem er längere Zell Umgang gepflogen, heiraihen wollen und-habe bei jener geistlichen Oberbehörde um die hierzu erforderliche Concession nachgesucht, die er aber nicht habe erhalten können, da, nach unseren Gesetzen, gemischte Ehen zwischen Christen und Israeliten nicht zulässig seien. Wenn indcß dergleichen Fälle öfter vorkämen, so würde die Gesetzgebung, was diesen Punkt betrifft, wol schwerlich in ihrem bisherigen BeharrungSzustande verbleiben können. Frankfurt a. M. (D.A. Z.) Tie Familie v. Rothschild lst, wie man versichert, keineswegs gesonnen, das Geschenk von 100,000 Thlrn., welches sie für den Aufbau einer neuen Spnagoge der hiesigen israelitischen Gemeinde angewiesen, aber wegen Nichteinhaltung einer Bedingung des DonarionSvertragS von Seiten des Gemeindevorstandes wieder zurückgenonimen har, nunmehr wieder ihrer Kasse zu gut kommen zu lassen. Baron v. Rothschild soll vielmehr dieser Summe eine neue WolthatigkcilSbestimmung zu geben entschlossen sein, durch die er der hier und da laut gewordenen Insinuation intoleranter, fanatischer Gesinnung aufs neue tatsächlich begegnen würde. Man erzählt nemlich, er habe den Plan gefaßt, jene Summe von 100,00V Thalern, die verdoppelt werden würde, als Kapitalsteck znm Besten und zur Aufhülfe hiesiger bedürftiger Familien, ohne Unterschied des Religionsbekenntnisses, schenkungsweise anzulegen, und zwar in der Art, daß mit den Zinsen jährlich zwei Gewinnzie« Hungen gebildet würden; bedürftige Familien würden ,'e ein Loos,