Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
- Journal
- Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
- Volume
- 5 (1844)
- Issue
- Heft 24 (16.6.1844)
- Date
- 1844-06-16
- Page
- – (sequence 7)
- Language
- German
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193 sehr lebhaftes sein. — Zur Vervollständigung früherer Mittheilungen melde ich heute noch, daß das Provinzial-Schul-Collegium nun entschieden hat, „soweit es ohne Störung für den allgemeimeinen Unterricht geschehen kann, die Wünsche der jüdischen Eltern und Vormünder, welche es als Gewissenssache betrachten, daß ihre Kinder und Pslegbefohlnen des Sonnabends nicht schreiben, möglichst zu berücksichtigen." — Mit der Einverleibung derjüd. Kaufleute in die kaufmännische Corporation verhält es sich folgendermaßen: Bei dem Berichte, welcher von den Kaufleuten der größeren Handelsstädte über die Errichtung von Handelskammern abzugeben war, hatte die bisherige s. g. Kaufmannschaft, welche blos aus Christen besteht, den Entwurf gemacht und in denselben die Bestimmung ausgenommen, daß die Direktion aus 12 Personen bestehen solle, und zwar 8 Christen und 4 Juden. Diese scheinbar liberale Bestimmung basirt jedoch auf einem ganz veralteten Prinzipe, da in das kaufmännische Gebiet ein Element religiöser Scheidung hineingebracht wird, das gar nicht hingehört. Zur Discussion des Statuten-Entwurfs wurden sämmtliche Kaufleute auf das Rathhaus beschieden, doch, wie gewöhnlich, namentlich weil die Wenigsten unter den Juden von dem Gegenstände der Verhandlung Kenntniß hatten, erschien nur eine geringe Anzahl. Die wenigen anwesenden jüdischen Kaufleute waren von der abgerungenen Concession überrascht und gaben ihre Zustimmung. Als die Sache jedoch ruchbar wurde, protestirten die Verständigeren dagegen und sind nun auch sämmtliche jüdische Kaufleute, vertreten durch ein Sonnte, hohem Orts dagegen eingekommen. Als nun ein Reglement für die vorläufige Börse entworfen und genehmigt werden sollte, verweigerten die jüdischen Kaufleute insgcsammt die Genehmigung, bis ihnen die volle gleiche Berechtigung zugesprochen sei, und wollen bis dahin lieber in voller Anarchie verbleiben. In der übrigen Provinz sind die Aeußerungen verschieden. Während an vielen Orten Stadtverordneten und Stadträthe jüdischen Glaubens sind, wollen die Stadtverordneten in Grünberg, in Widerspruch mit dem Magistrate, mit der Städte-Ordnung und dem Edikte von 1812, die Nichtvermehrung der jüdischen Einwohnerzahl bewirken, und benützen die Oeffrntlichkcit dazu, ihre Protokolle mitzutheilen und darin ungerechte Anklagen gegen ihre jüdischen Mitbürger^ niederzulegen, welche von dem Magistrate mit loyalem Sinn aufs Entschiedenste widerlegt werden. Diese Protokolle sind überhaupt ein merkwürdiges Product des engherzigsten Spießbürgersinnes, der sich gerne vor seinen Mitbürgern mit seiner heilsamen Thätigkeit breit machen und dazu geme die Oeffentlichkeit benützen will, sonst aber vor der Oeffentlichkeit eine unüberwindliche Scheu hat und den liberalen Luftzug fürchtet, der sein morsches Gebäude zertrümmern könnte. — Im religiösen Leben herrscht viele Regsamkeit in unserer Provinz, aber gestalten will sich noch nichts Rechtes. Fast wäre Oppeln, eine Gemeinde, die durch ihre Wolhabenheit die Pflicht hat, etwas zu thun, und als Regierungssitz für Oberschlesien von Bedeutung ist, von einem fahrenden Ritter auf schreckliche Weise betrogen worden; das Unglück ist noch zu rechter Zeit abgewendet worden. Das oberschlesische Ravbinenvölkchen ist ein sehr eigenthümliches; die Leute verdienen noch bis jetzt keine Charakteristik, und ich denke, sie sind noch in ihrer Entpuppung begriffen, mögen recht glänzende Schmetterlinge aus ihnen werden! Görlitz im Mai. (Rh. u. M. Z.) Die Kämpfe in der jüdischen Religion, durch welche in diesem Augenblick auch bei ihr sich eine Herstellung des Wesens aller Religion aus der tiefen Erkrankung durch das überhand genommene Ceremvnialgesetz empor zu ringen sucht, haben anderwärts manche Erscheinungen starren Widerstandes von Seiten der geistig Verknöcherten hervorgeruftn. sollten sie nun in unserer Gegend ein todteswürdiges, barbarisch verübtes Verbrechen erzeugt haben? In Jmmcndorf (zur Bürgermeisterei Ehrenbreitstein gehörig) zog sich ein kürzlich daselbst gewählter und eingesetzter jüdischer Religionslehrer, Jacob Tobias Schatz, 43 Jahre alt, aus Bialystock, durch seine Polemik gegen das ceremoniale Zuviel den Haß der Orthodoxen zu; ihre Vorwürfe vermochten nicht, seine geistige Selbstständigkeit zu erschüttern. Den weitern Vorgang vermittelt nun das Gerücht, um das später Erfolgende, bereits gerichtlich Festgestellte, verstehen zu können. Am Freitag Abend soll, dem Gerüchte nach, der Religionslehrrr in der Schule, nach starken Ausfällen auf das starre Ceremonialwesen, heftig geschlagen worden sein. Er verließ die Schule und kehrte aus Beschicken nicht dahin zurück, indem er ankündigte, daß er die Gemeinde und den Ort verlassen wollte. Gewarnt, nicht über Nacht im Hause zu verharren, war er so unvorsichtig zu äußern, daß er nach Arenberg (auch in der Bürgermeisterei Ehrenbreitstein) gehen und im Gasthofe zum Rothen Hahn schlafen wolle. So weit die Sage. Jetzt das Feststehende. Etwa um 9^ Uhr Abends verließ in Arenberg einer der Gäste deS Gastwirths Klee daS Hau-, kehrte aber alsbald zurück und theilke den noch Versammelten mit, daß er draußen ein Stöhnen und Klagen gehört habe. Der Wirth meinte zwar erst, dies könnte von einem durch den Wind bewegten, in den Eisenangeln stöhnenden Fensterladen herrühren, doch auf jenes Mannes feste Versicherung, es müßten Menschentöne sein, verließ die ganze Gesellschaft mit brennender Laterne daS Haus, hörte deutlich das Stöhnen, ging ihm nach, kam auf den Weg nach Jmmendors und begegnete einem immendorfer