Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
- Journal
- Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
- Volume
- 5 (1844)
- Issue
- Heft 23 (9.6.1844)
- Date
- 1844-06-09
- Page
- – (sequence 4)
- Language
- German
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18S -neu verrichten, zu welchen Kenntniß des Gesetzes gehört, -ohne daß er sich in seiner sonstigen Stellung von den übrigen Mitgliedern der Gemeinde zu unterscheiden brauchte. Geistliche und Laien giebt es im Judenthum in so fern, als man den Gesetzeskundigen einen Geistlichen, den Unkundigen einen Laien nennen will. Hierin liegt offenbar ein mächtiges Prinzip religiöser Freiheit und der Grund, weswegen sich die angestellten Rabbinen nie große Uebergriffe erlauben konnten, weil sie in ihren Gemeinden immer Männer fanden, die sich ihnen gleichstellen und nöthigenfalls ihnen entgegentreten durften. Auch fehlte es unseren Alten nicht an Einrichtungen, welche darauf berechnet waren, den Rabbinen fortwährend an dieses Verhältniß zu erinnern. Ich rechne hierzu auch die in einer noch nicht ganz vergangenen Zeit üblich gewesenen öffentlichen Disputationen, wo jedes Mitglied der Gemeinde das Recht hatte, den Rabbinen wie seines Gleichen zu behandeln, ihn auf Jrrthümer aufmerksam zu machen, ihn sogar auf den Sand zu setzen, ohne dabei etwas zu wagen, als höchstens durch verkehrte Ansichten sich lächerlich zu machen. Das war eine sehr gesunde Kur für einen möglicherweise aufkeimenden geistlichen Stolz. Der Rabbine wurde immer geistig frisch erhalten, weil er wußte, daß seine Bedeutung nur auf seiner Gelehrsamkeit beruhte. Verträgt sich auch eine solche Einrichtung nicht mehr mit unfern Begriffen von Anstand, muß uns ihre Form als höchst unschön erschein nen, viel unschöner als früher, wo ähnliche Disputationen auch an christlichen Universitäten und sonst vorkamen, so sollten wir doch das zu Grunde liegende Prinzip der Freiheit zu wahren suchen, um so mehr, da es nicht an bedenklichen Anzeichen fehlt, daß sich auch, und zwar nicht von der orthodoxesten Seite her, in das Judenthum ein höchst unstatthafter Unterschied zwischen Geistlichen und Laien einschleichen will. Einen Hauptgrund dieser Erscheinung sehe ich in dem sinkenden Ansehen der talmudischen Gelehrsamkeit und dem steigenden der deutschen Predigt. Je mehr man sich in neuerer Zeit vom Talmud emanzipirte, desto weniger Gewicht legte man auf die talmudischen Kenntnisse der Rabbinen, und da eine höhere wissenschaftliche Theologie des Judenthums, wie sie sich eben erst zu bilden anfangt, noch vor einem Jahrzehend fast noch so gut wie gar nicht da war, so fing man überhaupt an, die Gelehrsamkeit gar nicht mehr als ein nothwendiges Attribut der Rabbinen anzusehen, wahrend es nach der alteren Ansicht gerade ausschließlich dasjenige war, was jemand zum Rabbinen befähigte. Kann der Mann eine deutsche Rede halten oder nicht? das war fast das einzige, wonach man fragte. Und so kam es denn, daß jeder Hanswurst, der einen nach besonderem Schnitte gearbeiteten Rock anlegte und aus einer deutschen Sprachlehre gelernt hatte, welche Adverbien den Accusativ und welche den Dativ regieren, sich auch schon für hinlänglich befähigt zum Rabbinen hielt. Das orthodoxe Judenthum har sich hierin bis jetzt den richtigen Takt bewahrt, der simpelste orthodoxe Jude laßt sich durch keinen geistlichen Pomp blenden, er wird sich noch immer in zweifelhaften Fallen an den wenden, welchen er für den Gesetzeskundigsten halt, mag dieser Mann auch sonst gar keine hervorstechende Stellung einnehmen, mag er mit einem Sack von Dorf zu Dorf ziehen, oder gar vor den Thüren betteln. Gerade diejenigen neueren Rabbinen, die ihr Ansehn mehr ihrer Stellung als ihrem Wissen verdanken, müssen eine Abscheidung von den Laien, d. h. von den nicht angestellten, ganz besonders wünschen. Je mehr sich die wissenschaftliche jüdische Theologie ausbildet, desto höher werden sich auch wieder die Forderungen steigern, die man an den Rabbinen stellt, aber es kann noch lange dauern, bis hier das rechte Verhältniß hergestellt ist und bis dahin kann viel verdorben werden. Es kommt hierzu noch der Umstand, daß in demselben Verhältnisse, wie der Jude dem Christen bürgerlich immer mehr gleichgestellt wird, auch der Rabbine in nähere Beziehung zum Staate kömmt und in eine ähnliche wie der protestantische Geistliche. Aus dem Rabbinen ist schon vielfach ein Gemeindebeamter, aus einem Rabbinencollegium eine geistliche Behörde und Oberbehörde entsprungen, wenn Gott will, werden wir auch jüdische Bischöfe erhalten. Das führt zu einer Scheidung zwischen Rabbinen und Nichtrabbinen, die schwer zu umgehen fein wird, jedenfalls sollten wir aber die Augen offen halten, sollten die kirchliche Freiheit, die wir von den Eltern geerbt haben, nicht leichtsinnig aus den Händen geben, sollten namentlich dafür sorgen, daß sich unter uns kein Unterschied zwischen Laien und Geistlichen in dem Sinn ausbildet, daß nur die angestellten Rabbinen in religiösen Angelegenheiten zu sprechen, wir Andern aber nur zuzuhören hatten. In der That fliegen bereits solche Gedanken in der Luft herum, sonst würde Herrn Stein schwerlich die Bemerkung entschlüpft sein (S. 763), daß es einmal nicht Sache der Laien sei, einen Verein zur Reform zu bilden; würde er das etwa auch einem Moses Mendelssohn sagen? und war der kein Laie? Und widerspricht er damit nicht selbst dem